Bericht des Vorstandes für das Jahr 1904. Wir haben die Ehre, über das fünfzehnte Betriebsjahr zu berichten. Obwohl uns im Berichtsjahre die große Städte-Ausstellung vom Jahre 1903 fehlte, sind die Betriebs ergebnisse gleich günstig geblieben, ein erneuter Beweis für unsere im Berichte über das Vorjahr aus gesprochene Erwartung, daß nunmehr nach vollendetem Ausbau unseres Liniennetzes das Unternehmen stetig vorwärts schreiten werde. Die Frequenz ist im Berichtsjahre von 28488921 Personen auf 29 465 798 Personen = 3,43 °ln und damit im Zusammenhänge die Personengeldeinnahme von 2606416 M. 64 Pf. auf 2703237 M. 33 Pf. = 3,71 °/o gestiegen, während die Mehrleistung 348307 Wagenkilometer = 3,84°/o und die Mehrausgaben nur 45115 M. 98 Pf. — 2,6 "/o betrugen. Der Prozentsatz der Ausgaben bei dem Vergleich wird durch die am 1. August 1903 an das Personal erfolgten großen Gehaltszulagen für die ersten 7 Monate des Berichtsjahres beeinflußt. Der Wagenkilometererlös hat sich trotz der Mehrleistung von 348307 Kilometern genau auf derselben Höhe erhalten (28,75 Pf.). Wir werden auch in Zukunft eifrig bestrebt sein, die festgestellte Entwickelung unseres Unternehmens durch fortgesetzte gute Wirtschaft zu unterstützen. Der Betrieb auf der Staatsstraßenbahn Löbtau —Deuben und der Gemeindebahn Loschwitz—Pillnitz, welchen wir für Rechnung der Besitzer führen, hat bisher einen direkten Nutzen nicht abgeworfen. Die Betriebsergebnisse auf diesen beiden Bahnen sind aus der auf Seite 8 und 9 enthaltenen Nachweisung zu ersehen. Die im Berichtsjahre an die Stadt zu leistenden Zahlungen an Berechnungsgeldern für neue Strecken, Pflaster etc. -Reparaturen, Straßenreinigungskosten, Abgabe von der Brutto-Einnahme und Gemeindeabgaben betragen: 306 759 M. Dazu bisher gezahlt 4 365 428 „ Gesamtzahlung an die Stadt bis Ende 1904 4 672 187 M. Über den gegenwärtigen Stand unseres Verhältnisses zur Dresdner Straßenbahn auf Grund des Betriebsvertrags vom 13. Juli 1895 mit Nachtrag vom 19. März 1897 erlauben wir uns folgendes zu berichten: Auf Grund der gegenseitigen Abrechnung auf das Jahr 1902 beanspruchten wir von der Dresdner Straßenbahn Herauszahlung von 211028 M. 20 Pf. Letztere erkannte den Anspruch nur nach Höhe von 170679 M. 96 Pf. an, machte aber ein Zurückhaltungsrecht an diesem Betrage geltend, so lange wir mit dem Ausgleichsfonds, in welchen diese Zahlungen fließen, angeblich vertragswidrig verführen. Auf Grund der Abrechnung auf das Jahr 1903 beanspruchten wir von der Dresdner Straßenbahn Herauszahlung von 102731 M. 25 Pf.; letztere hat jedoch dieses Guthaben nur nach Höhe von 72516 M. 02 Pf. anerkannt und den Rest von 30215 M. 23 Pf. wiederum bestritten. Auch die Zahlung dieses anerkannten Betrags hält sie aus den oben angegebenen Gründen zurück.