Deutsche Straßenbahngesellschaft in Dresden. Einladung zur fünfzehnten ordentlichen Generalversammlung. In Gemäßheit des § 17 der Statuten werden die Aktionäre zur fünfzehnten ordentlichen General versammlung, welche Donnerstag, den 13. April d. J., 10 Uhr vormittags im Saale der „Dresdner Börse", Waisenhausstraße 23 I, stattfinden wird, eingeladen. Tages-Ordnung: 1. Vorlegung des Geschäftsberichts auf die Zeit vom 1. Januar 1904 bis 31. Dezember 1904, der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung, sowie Beschlussfassung über Genehmigung derselben. 2. Entlastung des Vorstandes und Aufsichtsrates. 3. Wahlen in den Aufsichtsrat. 4. Bericht darüber, daß der Rat zu Dresden unter Vorbehalt der Zustimmung der Stadt verordneten mit der Dresdner Straßenbahn einen Vertrag wegen Übernahme des Unternehmens als Ganzes abgeschlossen hat und unter gleichem Vorbehalt den größten Teil der Aktien der Deutschen Straßenbahngesellschaft zu erwerben beabsichtigt, eventuell Beschlußfassung über die zu treffenden Maßnahmen. Zur Teilnahme an der Generalversammlung ist jeder Aktionär berechtigt. Die Aktionäre, welche in derselben ihr Stimmrecht ausüben wollen, haben ihre Aktien oder den, von einer Gerichtsbehörde oder einem deutschen Notar ausgestellten Depotschein über diese Aktien spätestens am 11. April ds. Jahres, abends 6 Uhr, bei der Gesellschaft oder bei der Dresdner Bank zu Dresden oder bei der Allgemeinen Deutschen Kredit-Anstalt (Abt. Dresden) oder bei dem Bankhause L. & E. Wertheimber in Frankfurt a. M. zu hinterlegen (vergl. § 18 der Statuten). Jede Aktie gewährt eine Stimme. Der Geschäftsbericht kann vom 30. März d. J. ab bei der Gesellschaft, der Dresdner Bank in Dresden, der Allgemeinen Deutschen Kredit-Anstalt (Abt. Dresden) und dem Bankhause L. & E. Wertheimber in Frankfurt a. M. entnommen werden. Dresden, den 17. März 1905. Deutsche Straßenbahngesellschaft in Dresden. Die Direktion. Stoeßner.