Nach. Feststellung unseres Jahresberichtes ist uns vom Rat zu Dresden die schriftliche Mitteilung zugegangen, daß die Stadtgemeinde mit der Dresdner Straßenbahn einen Vertrag voegen Übernahme ihres Unternehmens ohne Liquidation als Ganzes unter Vorbehalt der Zustimmung der Stadtverordneten abgeschlossen hat, und daß sie unter dem gleichen Vorbehalt den größten Teil der Aktien der Deutschen Straßenbahngesellschaft erworben habe. Gleich zeitig hat uns der Rat mitgeteilt, daß er sich vorbehalte, gegen Ende des Monats Mai eventuell auch wegen Erwerbung des ganzen Unternehmens der Deutschen Straßenbahngesellschaft durch die Stadtgemeinde uns weitere Mitteilungen zu machen. In den Vertragsentwurf zwischen Stadt und Dresdner Straßenbahn ist die Bestimmung aufgenommen, daß die Stadtgemeinde in den zwischen uns und der Dresdner Straßenbahn bestehenden Betriebsvertrag einzutreten habe. Bei der Wichtigkeit dieser Angelegenheiten haben wir uns für verpflichtet gehalten, auf die Tagesordnung als 4. Gegenstand noch einzustellen: Bericht darüber, daß der Rat zu Dresden unter Vorbehalt der Zustimmung der Stadtverordneten mit der Dresdner Straßenbahn einen Vertrag wegen Übernahme des Unternehmens als Ganzes abgeschlossen hat und den größten Teil der Aktien der Deutschen Straßenbahngesellschaft zu erwerben beabsichtigt, eventuell Beschlußfassung über die zu treffenden Maßnahmen. Dresden, den 17. März 1905. Deutsche Straßenbahngesellschaft in Dresden.