Deutsche Strassenbahngesellschaft in Dresden. Einladung zur ersten ordentlichen Generalversammlung. In Gemässheit des § 21 der Statuten werden die Actionaire zur ersten ordent lichen Generalversammlung, welche Dienstag”, den 30. Juni 1891, Naehm. 5 Uhr, im kleinen Börsensaal der „Dresdner Börse“, Waisenhansstrasse 11, I. stattfinden wird, eingeladen. Tages - Ordnung: 1. Vorlegung des Geschäftsberichts auf die Zeit vom 8. November 1889 bis 31. December 1890, der Bilanz, der Gewinn- und Verlust-Rechnung. 2. Beschlussfassung über Genehmigung der unter 1. gedachten Vorlagen und Ent lastung des Vorstands und Aufsichtsraths. Zur Theilnahme ist Jeder berechtigt, der dem die Präsenzliste führenden Notar vor Beginn der Verhandlung eine oder mehrere Actien vorweist. Depositenscheine über bei der Gesellschaft, bei einer Gerichtsbehörde, bei der Dresdner Bank in Dresden oder bei der Bankfirma Günther & Rudolph in Dresden hinterlegte Actien berechtigen Denjenigen, auf dessen Namen sie ausgestellt sind, eben falls zur Theilnahme an der Generalversammlung. Jede Actie gewährt eine Stimme. Der Geschäftsbericht kann vom 21. d. Mts. ab bei der Gesellschaft, der Dresdner Bank in Dresden und der Bankfirma Günther & Rudolph in Dresden ent nommen werden. 4 Deutsche Strassenbahngesellschaft in Dresden. Der Aufsichtsrath: Georg Schubert, Vorsitzender.