- . . 12. Zuf ührung und Verwendung der Fonds 12,1 e Prämienfonds Die Zuführung zum Prämienfonds erfolgt aufgrund der 4. Anordnung des Ministers für Verkehrswesen zur Bildung und Verwendung des einheitlichen Prämienfonds vom 5.5.1965. Danach ist die Zuführung von der Erfüllung einer Hauptkenn ziffer = Betriebsergebnis und von Zusatzkennziffern = Erreichung des geplan ten ökonomischen Einsatzkoeffizienten und Erfüllung des Umsatzplanes zu Be triebspreisen abhängig. Die Bemessungsgrundlage bildete ein prozentualer. An teil vom Lohnfonds (4 % der Bruttolohnsumme), Die geplante Zuführung zum Prämienfonds betrug für den Zeitraum 1.1. bis 31.12.1965 MDN 1.137.375,- Für die Übererfüllung der Hauptkennziffer erfolgte auf Grund einer Festlegung des übergeordneten Organs keine zusätzliche Zuführung. Infolge Nichterfüllung der Zusatzkennziffern konnten dem Prämienfonds 12,8 % der geplanten Zuführung = MDN 145.584,-- nicht zugeführt werden, so daß die Zuführung zum Prämienfonds MDN 991.791,— beträgt. Zusammenstellung, Verwendung und Bestand des BPF? Anfangsbestand am 1. 1. 1965 TMDN TMDN TMDN 567,9 Zuführung Jahr 1965 991,8 1.559,7 Verwendung: TMDN Leistungs- und Wettbewerbs- prämieh 1.016,7 Prämien f. Neuerervorschläge 4,3 Sonstige Verwendung - TMDN 1.021,0 Bestand am 31. 12. 1965 TMDN 538,7 Von den den Abteilungen aufgrund der Erfüllung ihrer Kennziffern 1t. Betriebs- Prämienordnung in eigener Verantwortung zur Verfügung gestellten Mitteln wur den TMDN 84o,7 Leistungs- und Wettbewerbsprämien gezahlt. Aus Mitteln des.zentralen Fonds wurden, außer der Bereitstellung von Mitteln für die Schwerpunktaufgaben des Betriebes, u.a. Dienstaltersprämien, Prämien für Auszeichnungen mit staatlichen Titeln, Prämien am Tag des Gesundheits wesens sowie für vorbildliche freiwillige Arbeit im Brandschutz gezahlt.