T 10 " 6, Di« Summ« des tatsächlich gezahlten Mehrleistungslohnes nach der Lohnerhöhung in Gegenüberstellung zu dem zeitanteilig ge- planten Mehrleistungslohnes, Geplanter Mehrleistungslohn = 27? 824,-- DM Gezahlter " "=263 860,— " nicht in Anspruch genommen 13 964,-- DM ?. Durch diese lohnpolitischen Maßnahmen wurde der Dienstplan nicht verändert. Die vorgesehenen Ruhetage bzw, Ruhepausen wurden deshalb nicht berührt, Dio erarbeiteten Dienstpläne werden jeweils der Arbeitsschutz- Inspektion zur Prüfung vorgelegt. Nicht in jedem Fall würde erreicht, daß die Ruhepausen 10 Stun den betragen« jedoch konnte festgestellt werden, daß ca. ?0 % der Dienste den Anforderungen entsprechen, : . I -• 8. Neuabschlüsse von Prämienlohn-Vereinbarungen sind gemäß den Rahmenrichtlinien für Prämiensysteme ausgearbeitet. Alte Prämienzeitlohn-Vereinbarungen sind zu 90 % nach den neuen Richtlinien überarbeitet. Für 259 Kollegen (Stücklöhner und kollektiver Leistungslohn ) wurden Prämienlohn-Vereinbarungen abgeschlossen. Ein Z wurde nur bei 3 Kollegen in Höhe von 10 % angewandt, 9. a) Eine Übersicht über den Mehrlohnbedarf brutto-netto kann zurzeit nicht ermittelt werden. Hierzu sind umfangreiche Ermittlungsarbeiten notwendig, b) Gegenüberstellung des zulässigen Lohnfonds 1960 zu der tatsächlichen Ausschöpfung des Lohnfonds, Lohnfonds A Zulässige Inanspruchnahme 22.381,4 TDM Tatsächliche Inanspruchnahme 21.422,7 n Einsparung 958,7 n Lohnfonds B Zulässige Inanspruchnahme 7.262,7 n Tatsächliche Inanspruchnahme 7.171,8 H Einsparung 90,9 n Die Einsparung im Lohnfonds A konnte durch die vorfristige Einführung des ZZ-Systems, Nichterfüllung der Triebwagen leistung, durch Personalmangel, Nichtbesetzung der Bereit schaftsdienste und Fahrdienstleistungen durch Angestellte erreicht werden, - ' _ Im Lohnfonds B wurde die Einsparung durch nicht besetzte Stellen von Verwaltungs-, Wirtschafts- und techn, Personal erreicht.