11 • Gesetzbuch, der Arbeit Maßnahmen im Zusammenhang mit der Durchsetzung der im Arbeitsgesetzbuch ab 1 • 7, 1961 festgelegten .neuen sesetz- liehen Bestimmungen-. Für die Gruppe Arbeitskraft ergaben sich Schwexpunkbauß- gaben bei der Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen über den Abschluß und die Auflösung des Arbeitsverorages, In .Zusammenarbeit mit der Kaderabteilung, die speziell für den Abschluß und die Auflösuns der Arbeitsverträge verantwortlich ist, wurden alle Fragen bei vorübergehender Übertragung einer anderen Arbeit und Veränderungen vexein- harter Arbeitsbedingungen betrieblich auf den neuesten gesetzlichen Stand gebracht und dabei insbesondere- ver sucht, die Prinzipien des wirtschaftlichen Einsatzes der Arbeitskräfte entsprechend ihren Fähigkeiten und Leistungen zu verwirklichen. Dabei kam es besonders darauf an, Ursachen von Betriebs störungen, Warte- und Stillstandszeiten aufzudecken und die bis dahin unkontrollierbecon Abordnungen in den gesetzlichen Rahmen zu bringen. Die Durchsetzung der arbeitsrechtlichen Bestimmungen über die Entlohnung unserer Werktätigen findet in einer Vielzahl von Maßnahmen ihren Niederschlag. Diese Schwerpunkte be- standennin der ordnungsgemäßen Eingruppierung unserer Werk tätigen in die entsprechenden Lohn- bzw« Gehaltsgruppen, in der Anwenäung neuer Lohnformen und neuer Methoden in der Arbeitsnormung, im Interesse einer exakten Einhaltung und Kontrolle des Lohnfonds. Innerhalb der neuen gesetzlichen Regelungen zur Gestaltung der Arbeitszeit spielte die Überstundenarbeit und die Über- nähme der Arbeitsbereitschaft eine besondere Rolle, da die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere bei Überstunden arbeit, nur allgemeine Festlegungen treffen t galt es durch Mitarbei.b an Ergänzungen im Rahmenkollekbivversrag die besonderen Bedingungen unserer Verkehrsbetriebe zu ana lysieren und in der dazu erlassenen betrieblichen Anweisung zu b erücksicht igen. In diesem Zusammenhang wurden auch die bisherigen betrieb lichen Anweisungen überprüft und zum Teil neu erarbeitet oder ergänzt. Die umfangreichen Arbeiten für die Gewährung des Jahres urlaubes für unsere Beschäftigten konnten im Jahre 1 961 noch zu keinem befri edigenden Ergebnis führen und di e Forderung, für die einzelnen Beschäftigten-Kategorien Urlaubskataloge aufzustellen,» noch nicht erfüllt werden. Ursachen dafür waren, daß im Rahmenkollektivvertrag für die Nahverkehrsbetriebe bisher noch keine gesetzlich festgeleg- ten Rabmenurlaubskataloge veröffentlicht wurden und. in , zentraler Erkenntnis dessen, im Einvernehmen mit dem Bundesvorstand des FDGB und’dem Komitee für Arbeit und Löhne festgelegt wurdle, auch für das Jahr '1962 noch nach alten Prinzipien zu verfahren.