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Fertige Bücher. »U 2KS, 11. November 1911. - Die Beschlagnahme . «n»„r und riacktheit", Line Forderung und ^Nachllsi Line kritische Studie scheint il.'dw. uächstc.,"Lochk, noch uuveräu^M^^ ins jetzt eine Per,.nndtung noch nicht festgesetzt ist und diese möglicherweise erst in der »ochsten Schwurgerichtspenodc ab Januar >91- über dw. Mün Luch stattfmdct. Indische» sind von Sachverständigen Gutachten eingesordcrt, d,e geradezu-gläNsenO ausgefallen s,ud und ohne Zwe.sel zu einer völligen Freigabe führen werde» Weiter schreiben unter anderem: vr. v. Specht, Helgoland: Ich habe Ihr Buch Kultur und Nacktheit' gelesen und bin mit großem Interesse Ihren Darlegungen gefolgt. Was Sie in" Ihrer Schrift fordern, sind Sachen, die zu einer gesunden Jugenderziehung unbedingt notwendig sind und die ein späteres Jahrhundert auch anerkennen muß." Herr vr. Iaerschky, praktischer Ärrt in Charlottenlmrg: „Das Zuchtmittel der Nacktheit kann deswegegen auch gar nicht genug propagiert werden und ich würde mich freuen, wenn statt eines INü 000 Ungewitter da wären, welche Zeit, Freudigkeit und Tatkraft besäßen, die Frage der Nacktheit mit Wort, Tat und Schriften im Sinne von ,Kultur und Nacktheit zu propagieren." l)r. meci. Staerlrer, praktischer Äyt in Zittau: „Sein Bestreben, das deutsche Volk ZII einer höheren Sittlichkeit ;» erziehen, ist über allem Zweifel erhaben und der Weg, den er dabei einschlägt, nämlich die Gewöhnung an den Anblick des nackte» inenfchliche» Körpers, ist gewiß der einzig richtige, denn nur das Verborgene reizt." l)r. meä. L. Possart, praktischer Är;t in St. Gallen: „Zum Schlüsse erwähne ich noch gerne, daß die Illustrationen genannter 3 Publikationen sehr geschmackvoll und kiinstlrriflp ausgewählt sind und daß dieselben den ästhetischen Wert des Nacktlebens aufs vorteilhafteste unterstützen." In der Zwischenzeit wollen sich die Herren Kollegen ganz energisch für das zuerst erschienene Werk: vie Nacktheit in ektiMellingsgeschichtlichei'. gesunctheitticher, moralischer unü künstlerischer örleuchtung « « verwenden. Dasselbe kann überall feilgehaltcn werden, da es schon früher sreigcgebcn wurde: Hgl- HailÜgtl'iAl Stuttgart, Strafkammer II. Beschluß vom 24. September 1906. Stmllachc ^ Ungewlttkr Stuttgart wegen Verbreitung untüchtiger »chrttten <d-r ..«ötn-r M-inn-r- verem zur vebmig der Sittlichkeit hatte eme diesbezügliche Denunziation »„gereicht. D V> wird aus den Aniraq der Kat Staatsanwaltschaft br.tt°n"L»-ch,itt M°*Nacktti-tt°^ die Annahme -.geben ha,, die non den, Angeichutdigic,, »er,am- iiiidver- ü, i^ IV " ' - dkackihel, se, eine iiiizilchligc Sch» , ,m Sinne de? 8 4 des Si.-G.-B. beschlossen den Anqcschutdigle» hinsichtlich der Anschuldigung -.„es Vergehens gegen 8 ,84 des St.-G.-B. unter liebe,„ahme der Kasten des Versahr-iw aus die Slaa.skass-anher Verst>lgu!,g M I- V. Landgerichtsrat gez. Kreuser. Es erschien soeben das 4g. bi; 54. causeng (ausschließlich der 5200 erschienenen gebundenen Exemplare auf Kunstdruckpapier). Die Auslieferung liegt wie bisher in den Händen von Herren Slrecher h SchröOer, verlagrvuchhanaiung in Stuttgart, von wo ich mittels beigcfügten Bestellzettels zu verlange» bitte. Hochachtungsvoll IM. lltigewltter, Verlag. Stuttgart.