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WM-OUMW« Früher Wochen- und Nachrichtsblatt Tageblatt sü tz»ppis, Mit, ?Mhfs, M»ks, N. Win, ßtiinchsirt, Ricki», Mickl, LckunÄnf, Rillt» st, Ullis, st, z«»i, StWeli, Ä«t«üns, N«m, Mtmils«, Sihspmel »i AM«» Amtsblatt für das Kgl.Amtsgerichtund den Ltadtrat M Lichtenstein Älteste Zeitung im Königlichen Amtsgerichtsbezirk SS. Jahrgang. — Nr. 2S5 Sonnta« de« 1-» Dezember Dieses Llatt erscheint täglich außer Sonn- und Festtag« nachmittags für den folgenden Sag. — Vierteljährlicher Verugspreis 1 Mk. 50 Psg., durch die Post bezogen 1 Alk. 75 pfg. Linjelue Nummern 10 pfg. Erstellungen nehmen außer der Expedition in Lichtenstein, Zwickauer Ltraßr Nr. Sd, alle Lästerlichen poktanstalten, Postboten, sowie die Austräger entgegen. Inserate werden die fünfgespaltenr Srundzeilr mit 10, für auswärtige Inserenten mit 15 pfg. berechnet. Neklamereile 30 pfg. »m amtlichen Seile kostet die zweispaltige Zelle 30 pfg. Fernsprech Anschluß Lr 7. Lnseraten-Annahme täglich di» spätesten« vormittag« 10 Nhr. Telegramm-Adresse: Tageblatt. Die Erhebungsformulare für die Milzbraudstatistik werden vom 1. Januar 1910 ab bei den Amtshauptmannschaften vorrätig und im einzelnen BedarfAlSlle dort zu haben sein. Dresden, den 8. Dezember 1809. Miuistrri«« des J««er«. Bekanntmachung. Das im Grundbuche für Hohndorf Blatt 159 auf den Namen des Franz Mbl«a«N eingetraqene Grundstück soll am 3. Februar 1910, vormittags 9 Uhr an der Gerichtsstelle im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden. Das Grundstück ist nach dem Flurbuche 4,6 Ar groß und auf 13850 M. — Pf. geschätzt; es besteht aus Wohnhaus mit eingebautem Berkaufsladen und Hvsraum, liegt an der Dorfstraße und trägt die Brandkatasternummer 17 0 sowie die Flurbuchsnummer 54 ä. Die Einsicht der Mitteilungen des Grundbuchamts, sowie der übrigen, das Grundstück betreffenden Nachweisungen, insbesondere der Schätzungen, ist jedem ge stattet. Rechte auf Befriedigung aus dem Grundstücke sind, soweit sie zur Zeit der Eintragung des am 8. Oktober 1909 verlautbarten Versteigerungsvermcrkes aus dem Grundbuche nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteigerungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger wider spricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls die Rechte bei der Feststellung des ge ringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Ansprüche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden würden. Wer ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht hat, muß vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder die einstweilige Einstellung des Verfahrens her beiführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Lichtenstein, den 17. Dezember. 1969. Königliches Amtsgericht Sparkasse Lichtenstein. Bo« 1. Januar 1910 ab tägliche Verzinsung der Einlage«. »M Zinsfuß 3 /, °/o. mm Stnlegerguthabeu 9 Millionen Mt. Reservefonds 524000 Ms Das Wichtigste ! * Die Zweite Kammer des sächsischen Länd- § Vages Hielt gestern ihre letzte Sitzung vor den . Weihnachtsferien ab, in der über zwei Petitionen ver- . handelt wurde. e * Tie Personenschifsahrt auf der Elbe ist ein gestellt worden. * Die preußische Regierung lwt beim Bundes räte den Entwurf eines Reichsgesetzes über den Ab satz von Kalisalzen eingcreicht. * Im österreichischen Abgeordnetenhause dauert die tschechische Obstruktion seit 72 Stunden fort. * Ter französische Senat hat das Gesetz über die Altersversorgung der Arbeiter in der Fassung der Regierungsvorlage angenommen. * Ter Präsident von Nikaragua hat sein Amt niedergelegt. Nun dürften die Unruhen bald aus hören. * Ein neues in Australien angenommenes Gesetz stellt die Führer von Arbeiterausständen unter Ge fängnisstrafe. Zum Tode des Königs Leopold Aus allen Teilen Belgiens laufen Nachrichten Aber die Anteilnahme der Bevölkerung beim Tode des Königs ein. Ten Abendblättern zufolge wird die Leiche des Königs heute abend vom Schlosse Laeken nach dem Brüsseler Siadtschloß gebracht wer den. Tie Beerdigung ist auf Mittwoch festgesetzt. Am Tonnerstag wird der Thronfolger, bei dem im Laufe des gestrigen Nachmittugs das Ministerium erschienen war, um zu kondolieren, den Eid auf die Verfassung oblegen. In den Nekrologen, die dem verstorbenen König von den Morgenblättern gewidmet werden, I kommt überall die Empfindung zum Ausdruck, daß das Land in Leopold II. einen bedeutenden Herrscher und eine Persönlichkeit von ungewöhnlichen Gaben Verloren hat. Er hat aber auch strenge Richter, die mit manchem Charakterzuge des Königs nicht ein verstanden sind. Ter neue König wird von allen Zeitungen mit Achtung und Sympathie begrüßt. König Albert i. steht im 34. Lebensjahr. Er wurde am 8, April 1875 in Brüssel geboren. Sein Vater war der einzige Bruder des verstorbenen Königs, Prinz Philipp, Graf von Flandern, aus dessen Ehe mit der noch lebenden Prinzessin Maria von Hohenzollern-Sigmo- ringen zwei Söhne und zwei Töchter hervorgegangen find. Ter älteste Bruder des neuen Königs, Prinz Balduin, fand 1891 einen geheimnisvollen Tod unter Umständen, die der Oeffentlichkeit bis heute unbe kannt geblieben. Der Vater starb im November 1905 ia Brüssel. König Albert hat es verstanden, sich be- veits als Thronfolger bei den Belgiern populär zu , maclwn. Seine persönliche Liebenswürdigkeit, seine ! Abneigung gegen äußeren Prunk, die Schlichtheit sei- . nes Auftretens haben ihm viele Herzen gewonnen, ' Tie Küstenbevölkcrung verdankt ihm die Hebung der ! belgischen Hochseefischerei durch Schenkung ejnrr Reihe von vorbildlich ausgerüsteten Fischerbooten, die den Namen „Ibis" tragen und durch Einrichtung zweck mäßiger Anstalten um Räuchern und Verpacken der Fische am Land. Auch für andere Gebiete des prak tischen Lebens, besonders sür technische Fragen, hat König Albert lebhaftes Interesse bekundet. Zn neuerer Zeit beschäftigte er sich viel mit dem Prob lem der Luftschifsahrt. Früher zog ihn das Eisen- bahmvesen an, und er hat es sich nicht nehmen lassen, gelegentlich nach berühmten Mustern auch als Lo komotivführer zu fungieren. Tie belgischen Jntel- leklnellen haben es ihm'nicht vergessen daß er im vergangenen Jahre in einer Versammlung, die im Brüsseler Rathaus unter dem Vorsitz des Sozialisten Edmond Picard stattfand, schöne Worte zum Ruhm des Tichters Emile Verhaeren gefunden hat. Im belgischen Senat, in dem seit l893 allen mündigen belgischen Prinzen ein Sitz zusteht, hat Kö nig Albert in den letzten Jahren wiederholt das Wort ergriffen. Viel bemerkt wurde seine Rede vom Januar 1908 über die Notwendigkeit eigener bel gischer Schiffahrtslinien und den Nutzen einer kleinen belgischen Kriegsmarine. Gleich seinem Onkel hat er sich stets als Anhänger der jetzt beschlossenen Heeresreform bekannt. Im übrigen beobachtete König Albert als Thronfolger in politischen Fragen stets die Zurückhaltung, die für den konstitutionellen Staatsches Pflicht ist. Als es aber im vorigen Jahre galt, einen Hauslehrer für den jetzigen Kronprinzen Leopold zu ernennen, fiel dje Wahl des damaligen Thronfolgers auf einen liberalen Lehrer der anti- I klerikalen Brüss ler Gemejndeschule. Tiefer angebliche Verrat am Katholizismus zog dem Prinzen heftige Angriffe eines Teils der ultramontanen Presse zu. Tie Popularität des neuen Königs ist durch seine Reise nach dem Kongo im vergangenen Frühling und Sommer stark gewachsen. Bei seiner Rückkehr wurde er mit Ovationen empfangen, wie die Belgier sic Leopold II. seit langen Jahren nicht mehr zuteil wer den ließen. Bezeichnend für das Wesen des Prinzen und für seinen Drang, sich selbständig und unauf fällig zu unterrichten, ist die wenig bekannte Tatsache, daß er stets die Reporterkarte einer maritimen Zeit schrift bei sich trägt: er hat diesen Ausweis haupt sächlich dazu benutzt, sich die Häfen von Holland und Frankreich mit eigenen Augen und ohne fremde Füh rung anzusehen. Kronprinz Leopold. Der nunmehrige Thronfolger ist Prinz Leopold, der älteste Sohn des Königs Albert und der Königin Elisabeth, der Tochter des bayerischen Herzogs Karl Theodor, der am 3. November 1901 in Brüssel ge boren ist. Ter jetzt achtjährige Kronprinz hat noch > einen jüngeren Bruder Karl, geboren am 10. Ok- ; tober 1903, und eine jetzt dreijährige Schwester, die ! Prinzessin Marie. Tie Großjährigkeit erreichen die belgischen Prinzen mit achtzehn Jahren. Es liegen hierzu noch folgende Telegramme vor: Aus Brüssel wird hierher gemeldet, daß die Mitglieder der königlichen Familie aus freien Stücken dem Kran kenzimmer fernblieben, als der Pfarrer von Laeken den König mit den Sterbesakramenten versah. Der Psarrer hätte dies, wie man versichert, mit dem Zusatze bestätigt, daß er die angesichts der Baronin Vaughan vollzogene heilige Handlung vor den strengen Satzungen der Kirche voll verantworten könne, oa er sich vorher vergewissert habe, daß die Baronin legiti m e Rechte hätte, sich in diesem heiligen Augen blick zur Seite des Königs zu befinden. Der Pfarrer wollte damit die Meldung des Soir bestätigen, daß die Ehe des Königs mit der Baronin Vaughan, geborenen Karoline Lacroix, auf Grund einer kirchlichen Trauung auch nach dem kanonischen Recht unanfechtbar ist. Tse Meldung des Soir hat, wie der Temps versichert, am Hof und in der Bevölkerung den stärksten Eindruck gemacht, weil dadurch alle Meldungen, die sich auf Testamcntsänderungen jüngsten Datums bezielfeu, an Glaubwürdigkeit gewinnen. Brüssel. Tse Baronin Vaughan Has Laeken ver lassen und ist nach Paris zurückgekehrt. Tte kirchliche Trauung des Königs mit ihr hat in Belgien keine rechtlichen Folgen, da die Ehe, selbst wenn sie in Italien geschlossen mar, hier halte eingetragen und veröffent licht werden müssen, was nicht geschehen ist. Es fragt sich Nun, ob die beiden Kinder der Baronin Vaughan, die 5 und 3 Jahre alt sind, als anerkannte Kinde r eben so wie die ehelichen des Königs mit Bezug aus das Vermögen nach belgischem Gesetz erbberechtigt sind. Vorläusjg scheint der König diesen Kindern und der Baronin Vaugl-an bei weitem den Löwenanteil seines Vermögens zugcsichert zu haben Zum Kampfe um die Erbschaft sind die Töchter des Königs bereits auf dem Plane erschienen: insbesondere wird Prinzessin Luise,- die ja viel Geld gebraucht und verbraucht, diesen mit allem Nachdrucke führen. Ob sie dabei auch än ihre Gläubiger denkt? Auf verschiedene angebliche Schen kungen an die Baronin Vaugtfan wurde bereits Be schlag gelegt. Wie die „Frkf. Ztg" erfährt, Hai der König das väterliche Erbteil abzüglich der au den Staat gelangten Schenkungen seinen Töchtern ver macht, cs wird auf l5 Millionen geschätzt, lieber die großen Summen, die der König im Kongostaat und bei anderen Unternehmungen gewonnen trat und die auf etwa 80 Millionen zu schätzen sind, glaubt er das volle Recht zu haben, verfügen zu können, wie er will, d. h. sie werden in der .Hauptsache der Baronin Vaughan und ihren Söhnen zu gute kom men >