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Lichtenstein Lallnberger Tageblatt MM»»»———»-———————-- > —»»m» . « 59, JOhrgOPg. ->«-»-» - —— Beilage z« Nr. 103. Donnerstag, den 6. Mai 1S0S übrigen Zeit nur der Pfg- Mk. 1 1 1 1 I 1 15 5 4,50 1,50 1,50 Pfg- Mk. 1 Bad ohne Zelle I Saisonkarte mit Zelle 1 Saisonkarte ohne Zelle und bis die für 20 10 6,00 3,00 2,00 1,60 Bad mit Zelle Bad ohne Zelle 3. Die Preise der Bäder betragen: n für Er»«chse«e Badeorduung für die städtische B«de»»st«lt z« Lichtenstein. 1. Die Anstalt ist während der Badesaison ». an Wochentagen von früh 6 Uhr bis zum Dunkelwerden, jedoch höchstens bis abends 9 Uhr, und zwar Sonnabends ununterbrochen und an den übrigen Wochentagen mit Ausnahme der Zeit von 1—V,3 Uhr na chmittags, d. an Sonntagen von früh 6 Uhr bis nachmittags 1 Uhr ununterbrochen für das Badepublikum geöffnet. Bekarmtmachrmg. Unser Stadtbad wird am 15. dieses Monats wieder eröffnet. Die Saison dauert bis zum 15. September dieses Jahres. Aus diesem Anlasse bringen wir die hinsichtlich der Badezeit geänderte Badeordnung unter (*) hiermit zur allgemeinen Kenntnis. Lichtenstein, am 1. Mai 1909. Der Ttedtrut. 2. Montags und Mittwochs von ^/,9—l/,12 Uhr vormittags, Dienstags Donnerstags von */,3—1/,8 Uhr nachmittags, Freitags von 5 Uhr nachmittags zum Schlüsse der Badezeit, sowie Sonnabends von 1—4 Uhr nachmittags ist Anstalt nur für Frauen und Mädchen und während Männer und Knaben geöffnet. Aenderungen bleiben Vorbehalten. Saisonkarte mit Zelle Saisonkarte ohne Zelle Dutzend Badekarten mit Zelle Dutzend Badekarten ohne Zelle b. für Mutzer (unter 14 Jahren und Volksschüler) 1 Bad mit Zelle 1 Dutzend Badekarte« mit Zelle . 1 Dutzend Badekarten ohne Zelle 0,50 Die Saisonkarte« lauten auf den Name» und sind nicht übertragbar. 4. Schwimmunterricht kostet außer der Badekarte: für Erwachsene 5,00 Mk. für Kinder 3,00 „ 5. Mr die Benutzung von Wäsche, deren obliegt, ist zu entrichten: für eine Badehose „ ein Handtuch „ „ Badetuch Beschaffung dem Bademeister 5 Pfg- 5 „ 10 „ für einen Bademantel 15 Pfg. „ einen Damenbadeanzug 15 „ „ eine Damenbadehaube 5 „ „ die Aufbewahrung u. Reinigung von Wäsche während der Saison 1,00 Mk. 6. Die Zeit für ein Bad, für Benutzung einer Zelle und sämtlicher Räume ist auf eine halbe Stunde festgesetzt. Der Aufenthalt im Bade und dessen sämtlichen Räumen ist ausschließlich den Badegästen und, nur soweit Kinder in Frage komme», auch deren Begleitern zu gestatten. 7. Kindern ist die Benutzung des Bades nur bis 7 Uhr abends erlaubt. 8. Betrunkene, sowie solche Personen, die mit ansteckenden oder ekelerMenden Krankheiten behaftet sind, haben keinen Zutritt. 9. Alle Badenden müssen mit Badehosen bzw. Badeanzug versehen sein. 10. Sie haben sich, bevor sie sich ins Wasser begeben, in genügender Weise abzukühlen. 11. Das Badebassin, die Aus- und Ankleidezellen und sonstigen Räume der Bade anstalt dürfen in keiner Weise verunreinigt werden, besonders wird das Ausspucken auf den Fußboden oder in das Wasser strengstens verboten. 12. Niemand darf einen anderen Badegast bespritzen, untertauchen oder sonst be lästigen, ebensowenig ist es gestattet, in der Badeanstalt unnötigerweise zu schreien, zu lärmen und herumzulaufen. 13. Die Verwendung von Seife im Schwimm- und Badebassin ist streng ver boten und lediglich im Dusch- und Waschraume gestattet. Badegäste in unsauberem Zustande sind verpflichtet, sich vor Benutzung des Schwimm- nnd Badeboffins in dem Waschraume unter Benutzung von Seife gründlich zu reinigen. 14. Das Ein- und Aussteigen darf nur an dem dazu bestimmten Motze ge schehen. Das An- und Auskleiden außerhalb der dazu bestimmten Räume ist untersagt. 15. Das Mitbringen von Hunden* in die Anstalt ist verboten. 16. Das Uebersteigen der Bassinabgrenzungen ist nicht gestattet. 17. Außerhalb der Abteilung für Nichtschwimmer dürfen nur die Freischwimmer baden, die sich entweder durch den Besitz einer Freischwimmkarte als solche auswxi- sen, oder denen der Bademeister ausdrücklich erlaubt hat, das Schwimmbassin zu be nutze«. Zu diesem Zwecke sind die Betreffenden mit einem Abzeichen zu versehe». 18. Das Auswaschen der Badewäsche im Badebassin ist untersagt. 19. Für Aufbewahrung von Wertsachen stehen dem Bademeister 5 Pfg. zu; für nicht abgegebene Sachen wird keine Gewähr übernommen. 20, Die Anordnungen des Bademeisters und seiner Ehefrau sind unbedingt zu befolgen. 21. Das Verweilen im Wasser darf nicht länger stattfinden, als nach anerkannten Gesundheitsregelst zuträglich ist; insbesondere sollen sich Kinder sofort nach genommenem Bade wieder ankleide«. 22. Widersetzlichkeiten gegen de» Bademeister oder Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften werden mit Geldstrafe bis zu 60 Mk. oder Haft bis zu 14 Tagen oder auch mit Verbot der Benutzung der Anstalt geahndet. Lichtenstein, am 21. Mai 1907. Der Ttadtrat. Neuestes vom Tage. -s- Ein furchtbares Drama war, so meldet man der „Frkf. Ztg." aus Amsterdam, der Untergang des Schiffes „De Hoop" (Hoffnung), wobei acht Menschen ums Leben kamen. Das Schiff Ivar kauin mehr seetüchtig, als es für die Firma Averson und de Vries in Steewyk bei stürmischem Wetter die Fahrt von Millingen nach Veendain unternahm, um Sand und Kies zu transportieren. Bei Leminer auf der Zuidersee strandete das Schiff und nur der Schiffer selbst, Dinkla, wurde durch das Salonboot gerettet. Seine Frau und sechs Kinder, sowie der Lotse de Vries ertranken. Letzterer hatte sich längere Zeit schwimmend über Wasser gehalten, er hatte sogar noch ein ihm zugeworfenes Tau erfassen können. Trotz aufmunternder Zurufe, noch einige Augen blicke auszuharre», ließ er das Tau fahren mit deu Worten: „Ich laß nun doch los, ich kann mich nicht mehr halten," und versank in die Tiefe. Der Schiffer Dinkla, der sich an einem Kahn festklammern kvnnte, sah, wie Frau und Kinder untergingen. Er wurde nach dem Lemmer gebracht und vor Verzweiflung und Entsetzen die Sprache verloren. Dinkla war den ganzen Winter arbeitslos und die erste Fahrt, die er wieder hatte, brachte ihm die furchtbare Katastrophe, die umso tragischer wirst, als Dinsta im Kreise einer deutschen RettungSgrsellschast früher selbst im ganzen etwa 80 Menschen das Leben rettete. s Amerikanische Muckerei hat sich wieder eklatant geäußert. Vor einiger Zeit erklärte sich Her Newyorker Schulrat dem Festausschuß für das 22. Na tionale Sängerfest des Nordöstlichen Sängerbundes gegenüber bereit, für das geplante Sonntags nachmittag-Konzert am 20. Juni einen Chor von 3000 Bolksschul- und von 1500 Hochschulkindern zu stellen Vom Schulrat wurde jedoch gleichzeitig ausbedungen, das auf dem Konzert nur „smrreck sougs", heilige Lieder, wie etwa die „Lorelei", oder „Ich wollt', meine Liebe ergösse sich", oder „In einem kühlem Grunde". Der Schulrat wollte dadurch verhüten, daß die Moral der Kinder irgendwie durch Lieder mit sittlichen Anspielungen gefährdet werde. Trotz der vom Schulrat auferlegten Bedingungen hat das zur jährlichen Konferenz in der Presbyterianer Kirche in der 5. Avenue in Newyork versammelte Newyorker Presbyterium den Schulrat für feme Einwilligung zur Veranstaltung des Kinderkonzerts an einem Sonntag scharf getadelt, weil dadurch der Sabbat geschändet werde! s TragilcherSelbstmord einesjungen Ge- lehrten. In Wim h at am 20. April ein hoffnungsvoller junger Forscher, der am Beginne einer glänzenden Karriere stand, unter außerordentlich tragischen Umständen seinem Lebe» freiwillig ein Ende gemacht. Der 23jährige Universitäts- Assistent Heinrich Lampel, der sich trotz seines jugendlichen Alters bereits durch wissentschaftliche Arbeiten hervorgetan hatte und unmittelbar vor der Promotion stand, hat im Laboratorium des Universitäts-Professors Hoftat Strauß eine Dosis Cyan kali genommen und noch im Todeskampfe den Versuch gemacht, der von ihm so sehr geliebten Wissenschaft «inen Dienst zu erweisen, indem er die Wirkung des Giftes mit »er Uhr in der Hand an sich selbst erprobte und gewissenhaft jede Sekunde bis zum Schwinden des Bewußtseins zählte. Nach seinen Auszeichnungen hat er das Bewußtsein nach 45 Sekunden bereits verloren. Lampel, der Sohn des Landesschulrates Lampel in Graz, verübte den Selbstmord aus gekränktem Ehrgeiz. Er war als Assistent in ein anderes Laboratorium versetzt worden, das seinem Betätigungsdrang« nicht entsprach. s Naza reth , eine evangelifche Missions statt o n. Diese Nachricht wird in weiten Kreisen mit beson derer Freude begrüßt werden. Nachdem das von Vater Schneller gegründete Syrische Waisenhaus in Jerusalem bisher seine Arbeit aus das Land Judaea beschränkt hatte, ist es jetzt dabei, diese auch aus das galiläische Land auszudehnen. Schon vor längerer Zeit war ihm ein günstig gelegener Hügel in Naza reth zum Kaufe angeboten worden, aber wegen der schlechten Finanzlage hatte sich der Vorstand nicht entschließen können, daraus einzugehen. Als jedoch im vorigen Jahre Pastor v. Ludwig Schneller bei einem Besuche in Amerika den zahl reichen Freunden des Syrischen Waisenhauses in Amerika von der Sachlage berichtete, begannen diese mit wahrer Begeister ung und bestem Erfolge für Nazareth zu sammeln, und auf die Kunde davon flossen auch in Europa die Gaben so reich lich, daß noch vor Ablauf des Jahres 1908 der Vorstand in Köln frohen Herzen beschließen konnte, die Arbeit in Nazareth sobald als möglich zu beginnen. Außer der zum Ankauf des Berges erforderlichen Summe waren noch fast 53 OVO Mk. für den Neubau in Nazareth eingekommen. Zunächst soll ein Waisenhaus gebaut werden, und die evangelische Quartalschrift ans dem Syrischen Waisenhause „Der Bote aus Zion", der wir diese Nachrichten entnehmen, schreibt in der 1. Nummer dieses Jahres: „Bald werden sich die Füße der Kinder dort droben auf dem herrlichen, nunmehr in unsern Besitz über gegangenen Berge sammeln, über den einst so manchmal die Kinderfüße Jesu dahingeschritten sind." f Die gesundheits schädliche Wirkung der drahtlosen Telegraphie, Es ist eiy dur cb sehr viele Beispiele belegter Satz, daß jeder Forschritt, den der Mensch macht, von irgend welchen Nachteilen begleitet ist. Auf dem Gebiet der Industrie ist diese Tatsache durchaus bekannt, denn von ihr sprechen unzählige gewerbliche Gewerbekrankheiten, die sich durch die Erfahrung herausgestellt und dann ganz beson dere Forschungen und Maßnahmen zu ihrer Bekämpfung not- wendig gemacht haben. Auch technische Fortschritte, die nicht so ohne weiteres in die Industrie übergehen, pflegen ähnliche Folgen zu haben. Man kann schon mit aller Sicherheit vor aussehen, daß die Popularisierung der Luftschiffahrt zu irgend einer Art von „Ballonitis" oder „Aeroplanitis" führen wird, d. h. einer Krankheit, di« von dem Aufenthalt des Menschen in höheren Luftschichten bedingt ist und erst dann eigentlich hervortritt, wenn ein« groß« Zahl von Menschen durch den technischen Fortschritt solchen neuen und migewohuten Deding- uugeu unterwosrsen wird. Ist dies erst ein Bild der Zukunft, so gehören die Krankheitserscheinungen, die von der drahtlosm Telegraphie verursacht werden, bereits der Gegenwart an. Dr. Bellile, ein Schiffsarzt an Bord des französisch Panzers „Des cartes", der b.i dem letzten Feldzug in Marokko beteiligt war, weiß ein Lied davon zu singen. Bei den Mannschaften, dir bei der Bedienung des Apparats für drahtlose Telegraphie beteiligt waren, stellten sich nämlich verschiedene merkwürdige Krankheitserscheinungen heraus, die nur auf die Wirkung der elektrischen Wellen zurückgeführt werden konnten. Meist klagten sie über ihre Auge», an denen eine leichte Bindehautentzündung erkennbar war, wie sie bei Arbeitern vorkommt, die viel mit elektrischen Bogenlampen zu tun haben. In der Regel waren diese Anfälle geringfügig, doch stellte sich jy einem Fall »ach und nach eine Hornhautentzündung mit weiteren Fosge» yyd erheblicher Einbuße an Sehkraft ei». Darau fhi» würde ange ordnet, daß die Mannschaften bei diesem Dienst gelbe oder orangefarbene Gläser zum Schutze tragen müßten. Außerdem traten Fälle von Hautausschlag aus, die sehr schwer »u heilen waren und wohl auf dieselbe Ursache zurückgeführt werden mußten. Außerdem war noch ein Fall von. schmerzhafter Störung der Herztätigkeit zu verzeichnen. s Eine empfehlenswerte Weinsorte. Die Winzer Lofi, Vater und Sohn, aus Maring an der Mosel hatten sich vor der Strafkammer in Trier zu verantworten. Der erstgenannte Angeklagte hatte einen Gastwirt in Nieder weilen 527 Liter Wein verkauft, der bei der polizeilichen Probe entnahme einen starken Zusatz von Petroleum und Jauch« ergab. Im Keller des Verkäufers befanden sich damals noch drei Fuder des gleichen Weines und vier Fuder Tresterwein. Auch dieser Wein zeigte bei der chemischen Untersuchung das gleiche analysche Bild, niedrigen Ertrakt- und Säuregehalt bei hohem Chlorgehalt. Die Angeklagten bestritten den Zusatz verbotener Stoffe, der Wein sei erst bei dem Käufer unbrauch bar gemacht worden. An dem einen Fatz sei uämlich ein großer Petroleümflecken festgestellt worden, der vorher nicht da war. Das Gericht nahm an, daß die Angeklagten he» Wein in gewinnsüchtiger Absicht überstreckt und ihm Kochsalz zugesetzt hätten. Hinsichtlich des Petroleumzusatzes liege di« Vermutung nahe, daß erst im Keller des Käufers durch Fahr- lässigteit Petroleum in den Wein gekommen sei. Beide Ange klagte wurden zu je vier Wochen Gefängnis verurteilt. Auch wurde die Einziehung der beschlagnahmten drei Fuder Wein angeordnet. Bücherschau. Goethe als Humorist. Einen ausgezeichneten Artikel über diesen jeden Gebildeten interessierenden Gegenstand dringt die neueste, soeben erschienene Nummer der vorzüglichen Moden- und Familienzeitschrist „Mode und Haus", Verlag John Henry Schwerin, Berlin W.57. Uebrjgrns, wie henlich und vielseitig ist diese Nummer wieder auraeftattet! 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