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DWm-MLMWM k-sr Früher Wochen- und Nachrichtsblatt Tageblatt s»r HiMs, PmÄnf, Muf. st. Wit». HckriihM Mim». iüMkftl, 8lim»«sSl>ri. R»üt» Li. Kicks. Li. Zmd, Li. Wck, Zi»«»Mrs, A>»m, WemSIsm, WckMtI ÄriGti» Amtsblatt für das Kgl. Amtsgericht und den Stadttat zu Lichtenstein Älteste Zeitung im Königlichen Amtsgerichtsbezirk SS. Jahrs«««. Rr. 103. L"LWch?LW Donnerstag, de» 6. Mai. L'ÄNNAlM WOS Dieses Llatt erscheint tkglich außer Form- vnd festtags nachmittags Mr den folgenden Vag. — VtertelfShrltchcr Lepigspreis: I Mk. 80 pfg., durch die Poß bezogen 1 Mk. 75 pfg. Einzelne Nummern 10 pfg. Lesteilungen nehmen außer der Crprdition in Lichtenstein, Lwiekauerstraßr Nr. bd, alle Laisrrlichen postanstalten, Postboten, sowie die Austräger entgegen. - Inserate werden die fünsgespaltene Vrundzeile mit 10, Mr auswärtige Inserenten mit IS Pfg. berechnet. Nrklamereile 30 pfg. Im amtlichen Teile kostet die zweispaltige Zeile 30 Pfg. Fernsprech-Anschluk Nr. 7. Lnseraten-Annahme täglich bis spatesten» vormittags 10 «hr. Telegramm-Adresse: Tageblatt. Bekanntmachung. Nachdem die Behändigung der Stadtsteuerzettel für das Jahr 19Ü9 erfolgt ist, wird Folgendes bekannt gemacht: I. Zur Deckung der Bedürfnisse der Stadtgemeinde Lichtenstein für das Jahr 1909, soweit diese nicht von sonstigen Einnahmen bestritten werden, wird im lau fenden Jahre der durch den Anlagentarif festgesetzte Steuerzusatz fiebzehnfach erhoben. 2. Alle steuerpflichtigen Personen, denen ein Steuerzettel nicht behändigt worden ist, werden hierdurch aufgefordert, sich unverzüglich i« hiesiger Stadt- steuereinuahme zu melde«. 3 Der erste Stadtaulagentermi« ist mit dem he«tigen Tage fällig und binnen 3 Wochen, längstens aber bis zum LS. Mai dfs. Jhs. zu bezahlen. . . Gleichzeitig wird darauf aufmerksam gemacht, daß die festgesetzten Zahlungs termine pünktlich einzuhalten sind, da andernfalls nach Ablauf der für jeden Termin festgesetzten Zahlungsfristen gegen die Säumigen das Beitreibungsverfahren ein- geleitct werden wird. 4. Etwaige Reklamationen gegen die erfolgte Veranlagung sind bis MM 2V. Mai dfs. Jhs. schriftlich und gehörig begründet hier anzubringen. Lichtenstein, am 4. Mai 1909. Der Stadtrat. Bekanntmachung, Grubeuräumuug und Düngerfuhreu betreffend. Unter Aufhebung unserer Bekanntmachungen vom 27. April 1888 und 29. April l899 wird hiermit Folgendes verordnet: l. In dem gesamten Stadtbezirke ist die Verladung und Abfuhr von Jauche und dieser gleich zu achtenden übelriechende« (tzrnbemväffern in der Zeit vom 15. Mai bis 15. September nur in der Zeit von 9 Uhr abends bis 8 Uhr vormittags und Während der übrigen Jahres zeit von 9 Uhr abends bis Ul Uhr vormittags gestattet Dafern jedoch die Jauche in lüft- und wasserdichte, mit gut eingepaßtem Deckel und Spund versehene — keinesfalls mit Stroh oder dergleichen verstopfte — Fässer gefüllt wird und dafern die Füllung der Fässer in geschlossenen Höfen erfolgt, ist die Verladung und Abfuhr auch zu anderen als den bezeichneten Stunden gestattet. An Tagen, an denen Jahr- oder Wochenmärkte stattfinden, darf Jauche unter keinen Umständen geladen oder abgefahren werden. Wenn besondere Gründe vorliegen — aberf nur dann — können Ausnahmen von der Bestimmung im 1. Absätze zugelassen werden. In jedem Falle bedarf es jedoch der schriftlichen polizeilichen Genehmigung, die keinesfalls über 19 Uhr vormittags hinaus erteilt wird. 2. Die Abfuhr von tt0tkt«em DÜ«ger ist während des ganzen Jahres, jedoch mit Beschränkung auf die marktfreien Tage und auf die Zeit Vo« 9 Uhr abends bis iv Uhr vormittags, gestattet Wenn die Ver ladung innerhalb geschlossener Höfe erfolgt, ist die Abfuhr auch während der übrigen Tagesstunden zulässig. 3. Das Ausladen von Dünger und Jauche auf der Straße ist für alle Grundstücke verboten, bei denen die räumlichen Verhältnisse das Ausladen im Hofe gestatten. Wo dies unmöglich ist, darf auf der Straße nicht mehr gelagert werden, als auf den bereitstehenden Wagen sofort wieder aufgeladen werden kann. 4. Zur Dünger- und Jauchcnabfuhr dürfen nur gutschließende Kasten- oder Tonnenwagen oder dergl. Fässer verwendet werden. Stehende Fässer sind am oberen Rande mit gehörig befestigtem, beweglichem Deckel zu versehen und bei der Abfuhr geschlossen zu hakten. 5. Die Abfuhr von Dünger und Jauche ist auf kürzestem Wege ohne Aufenthalt und Unterbrechung zu bewirken. 6. Die zur Abfuhr benutzten Wagen. Kasten oder Tonnen sind, bevor die ' Abfuhr erfolgt, am Orte der Verladung mit Wasser äußerlich zu reinigen. Ebenso müssen Straßen und Plätze, sofern sic durch Dünger oder Jauche verunreinigt worden sind, nach Füllung des letzten Wagens vollständig gereinigt werden, widrigenfalls die Reinigung auf Kosten des Verpflichteten durch den S adtrat in-die Wege geleitet wird. Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften werden aus Grund von K 366 Ziffer 10 des Strafgesetzbuches mit Geldstrafe bis zu cO Mk. oder mit Haft bis zu 14 Tagen und zwar bei nachweisbarem Verschulden des Geschirrführers an diesem, im übrigen an denjenigen geahndet werden, die die Dünger- oder Jauchen abfuhr ausführen lassen. Lichteustein, am 8. April 1909. Ter Stadtrat. Das Wichtigste * Tie Finanzkommission wohnte der Vorführung der Militärluftschiffe in Tegel bei. * Der Münchener Erzbisctzvf Tr. F. I. von Stein ist gestern vormittag gestorben. * Der Großwesier Tewfik Pascha hat dein Sultan die Demission des Kabinetts überreicht. Man erwartet die Berufung von Hilmi Pascha zum Großwesier. * Maßgebende kreise befürchten ernste Aufstände der Albanier, die nicht mit der Behandlung Abdul Hamids zufrieden sind. * Das Ergebnis der Zeichnungen auf die auf gelegten Reichs-- und Preußische Staatsanleihen läßt sich zwar noch nicht genau feststellen, doch dürften die vierprozentigen Anleihen etwa zweifach und die dreieinhalbprozentigen Anleihen etwas weniger ge zeichnet sein. * Ter Kälterückschlag der letzten Tage hat im Westen des Resches der Landwirtschaft großen Schaden "verursacht. Auch in Italien klagt man über Kältr- schüden. In den Dörfern des Apennin der Provinz Modena liegt der Schnee 40 Zentimeter hoch. Et» A»Sweg a»S der Krists Nachdem sie drei Tage lang über die direkten Steuern debattiert hat, ohne zu einer befriedigenden Lösung der Besitzsteuerfrage gelangt zu sein, hat die Jinanzkommission des Reichstages sich nun wieder den indirekten Steuern zugewendet. Ein erbauliches Schauspiel ist es nicht, das sie dem deutschen Volke - dielet. Alle ihre Verhandlungen waren bisher mit Unfruchtbarkeit geschlagen, so daß einzelne Parteien sich bereits die Frage vorlegen, ob es überhaupt noch einen Zweck habe, weiter zu arbeiten. Man spricht von der Möglichkeit eines Kanzlerwechsels, von der drohenden Auflösung des Reichstages. Schon werden Kampfrufe ins Volk hinausgeschickt, es solle sich rüsten zu neuer Wahlschlacht. Rechts wie links reden die Parteipolitiker sich mehr und mehr in leidenschaftliche Entrüstung hinein. Ta ist es wohl an der Zeit, zur Besonnenheit zu mahnen und das wirkliche Bild der Lage unbefangen zu prüfen. Hierzu schreibt der B. L.-A. wie solgt: Mit ibrer Finanzreform hat die Regierung den Deutschen Reichstag vor eine Aufgabe gestellt, wie sie einer 'Volksvertretung wohl kaum jemals schon zu - gemutet worden ist. Fünfhundert Millionen Mark foll er an neuen Steuern bewilligen in einer von schwerer Wirtschaftskrisis heimgesuchten Zeit. Neben dem Reiche melden sich aber auch die Einzelstaaten, die Kommunen, die Kirchengemeinden. Sie alle muffen in ihren Anforderungen an den Steuerzahler in die Höhe geben. Man hat berechnet, daß die Mehrlasten, die der Bevölkerung jetzt aufcrlegt werden sollen, den Zinsen eines Kapitals von zwanzig Milliarden Mark gteichkvinmcn! Wenn wir erwägen, daß Frankreich nur etwa deu dritten Teil dieser Summe auszuweuden hatte, um seine beispiellose Katastrophe von 1,^70 l87l zu überwinden, so erhallen wir einen ungc fahren Begriff von der ungeheuren Größe des Lviers, das die Nation jetzt mitten in Friedenszeiten auf sich nehmen soll, um das Reich wieder auf eine gesunde finanzielle Basis zu stellen. Tie Notwendigkeit dieses Lpfers wird allseitig anerkannt, darüber ist gar kein Wort mehr zu ver lieren. Aber der Reichstag kann verlangen, daß sinn zur Lösung dieser Riesenausgabe genügend Zeit ge lassen wird. Ist es doch nicht seine Schuld, daß man die Tefizitwirtschaft im Reiche so lange ruhig mit ansah, bis sic diese schwindelnde Höhe erreichte, vor der wir jetzt stehen. Die Regierung muß sich also mit Geduld wappnen; allzu stürmisches Drängen wird die Parteien nur immer heftiger gegeneinander an treiben. Haben die bisherigen Versuche, sie zu ge meinschaftlicher Arbeit auf diesem Gebiete znsammen- zubringen, keinen Erfolg gehabt, so werden andere Wege doch zum Ziele führen. Tie Fraktionen haben sich sclwn mehr, als gut ist, für und gegen diesen oder jenen Bestandteil der Finanzresorm seftgelegt; nian soll nichts tun, was diese voreilige Taktik be günstigen könnte, vielmehr nnr darauf bedacht sein, ihnen den Rückzug aus unhaltbar gewordenen Posi tionen zu ermöglichen. Tie Parteien der Rechten, wie der Linken teilen die allgemeine Empfindung, daß weder der Rücktritt des Kanzlers, noch die Auf lösung des Reichstages die Schwierigkeiten der inner- politischen Situation beseitigen könnte. Tie Verwir rung würde nur noch größer, die Sanierung der Reichsfinanzen nur noch weiter hinausgeschoben wer den. Bas har es also für einen Sinn, mit Möglich keiten ernsthaft zu rechnen, die der Saclie. um die es allen zn lun ist, nicht förderlich sein kann? Sollte es wirklich uickn angelwn, die eine oder andere Steuer vorlage mit einer nicht lediglich ans Blockparteien znfammengefctzten Mebrheit dnrchzubringen. wenn nm diesen Preis das Reformwerk als Ganzes zum Siege geführt und die Annäbernngspvlitik der beiden letzten Jahre auch für die Zukunft gesichert werden kann? Tder sollte man im äußersten Falle sich wenigstens nicht so weit verständigen könne», daß vor läufig gnvissc Grundlinien als allgemeiner Rahmen für die Steuerreform festgelegt werden, dessen Aus füllung im einzelnen während des Sommers im Ein vernehmen mit allen maßgebenden Faktoren betrieben werden könnte? Tem Reiche müßten natürlich für die Zwischenzeit die nötigen Betriebsmittel zur Verfügung gestellt wer den, vielleicht in der Weise, daß zunächst derjenige Teil der Steuervorlagen, denen eine Mehrheit im Reichs tage gesickzert erscheint, verabschiedet und in Kraft ge setzt wird. Jedenfalls sollte man sich allenthalben darüber im klaren sein, daß nur bei ruhiger und