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Rr. 105. ver»r«ktetUe Zett»»» t« Amtsgerichts»^?» H«ept-Jnsertio«sorga» UeeAmlsgeeichttteztrk. 1908 ohne 100 Kinder (unter 14 Jahren und Vokktschüler) M. Mk. Dutzend Badekarten mit Zelle 150 ohne 0.50 « 5. narch zu finden sein, der in seiner eigenen Familie! heute milian im Jahre I867 in Queretaro von den Mexi- ! - 20 10 6 00 1 1 1 1 1 Seir« Liebs Krons Maxi-, 15 5 4 50 150 . * Die in Kalkutta entdeckte Verschwörung be- Lweckte auch die Ermordung Lord Kitcheners. -i- i K Di« 4. * Reichskanzler Fürst Bülow ist gestern abend von seiner Reise nach Italien wieder nach Berlin zurückgekehrt. * Die englisch-indischen Truppen unter General Willcocks haben die Afghanen nach einem leichten . Gefecht westlich vom Landi Khotal über die Grenze turückgeworfen. b)für 1 1 1 5,00 Mk. 300 „ Ter einzige ist im Aller gewaltsamer« wurde auch so viel des Schweren zu tragen gehabt hätte. Bruder Ferdinand, an dem er mit großer hing, ließ sich von Napoleon III. bereden, die von Mexiko auzunehmen und ist als Kaiser Bad mit Zelle , ohne , Saisonkarte mit Zelle « ohne „ für Erwachsen« sür Kinder Tageblatt sir WM Mit, »mslns, NM St Wn, SmnM Rnitm, MM MnE Mit» St UM, St ZM Zt Wel«, AmeM, Aim, Memils«. SMiM nl TMei» Amtsblatt für das Kgl. Amtsgericht und den Stabtrat zu Lichtenstein Saisonkarten lauten auf den Namen und find nicht übertragbar. Schwimmunterricht kostet außer der Badekarte: Älteste Zeitung im Königlichen Amtsgerichtsbezrrl 58. Jechrgmag — Donnerstag, den 7. Mai M. Mk. Für die Benutzung von Wäsche, deren Btschcffung dem Bademeister obliegt, ist zu entrichten: dir Kaisrrin Elisabeth in Genf von einem Buben, der nicht sie, sondern ihre hohe Stellung haßte, er mordet. Welcher arme Familienvater, der durch harte Arbeit die Seinigen ernährt, wird den Kaiser von! Oesterreich Ungarn beneiden, nachdem er all sein Herzeleid erwogen hat? Kaiser Franz Joies ist ge radezu eine Bestätigung des Spruches geworden, das; der Glanz der Krone allein nicht das Glück deZ Lebens auSmacht. lieber dem Herrscher Oesterreich-Ungarns waltet jedoch trotz alledem, wie über Kaiser Wilhelm l., eine besondere Gnade, denn die schweren Stunden, die ihm beschicken waren, überwand er, seine Kraft blieb trotz der erschütterndsten Schicksalsschläge un- Das Wichtigste. Der Kronprinz des Deutschen Reiches begeht am 6. Mai seinen 26. Geburtstag. kauern standrechtlich erschossen worden. Sohn Franz Foscfs, Kronprinz Rudols, von 30 Fahren im Fanuar kKKÜ eines Todes gestorben, und im Fahre 1808 Bekarrrttmachrmg. Unsrr Stadlbad wird am LS diese« Mouat» wieder eröffnet. Die Saison dauert bis zum LS. September diese» Jahre». AuS diesem An- laste bringen wir die hinsichtlich der Badezeit gr änderte Badeordnung unter hiermit zur allgemeinen Kenntnis. Lichtenstein, am 5. Mai 1908. Der Stadtrat. Z> Bade-Ordnung für die städtische Badeanstalt z« Lichtenstein. 1. Die Anstalt ist während der Badesaison s) an Wochentagen von früh 6 Uhr bis zum Dunkelwerden, jedoch höchsten» bi» abend» 9 Uhr. und -war Sonnabends ununterbro chen und an den übrigen Wochentagen mit Ausnahme der Zeit von 1—^3 Uhr nachmittag», d) an Sonntagen von früh 6 Uhr bi» nachm. 1 Uhr ununterbrochen Pir dar Badepublikum geöffnet. 2. Montags und Mittwochs von V,9 bis ^12 Uhr vormittag», Diens tag» und Donnerstags von V,3 kiL Uhr nachmittags, Freitag» von 5 Uhr nachmittags bis zum Schluffe der Badezeit sowie Sonnabend» von 1 bi» 3 Uhr nachmittag» ist di« Anstalt nur sür Frauen und Mädchen und während der übrigen Zeit nur für Männer und Knaben geöffnet. Aenderungln bleiben Vorbehalten. Di« Preise der Bäder betragen: s) sür Erwachsen« * Der regierende Bürgermeister der freien und . Lansastadt Hamburg, Tr. Burchard, tras gestern zum Besuch des Königs Friedrich August in Dres den ein. Zum Jubiläum des Kaisers Frauz Josef. Sechzig Fahre vollenden demnächst ihren Laus, seit Kaiser Franz Foses den Thron der Habsburger bestieg, um den rings von Feinden bedrohten Erb landen ihre Machtstellung nach außen und den Frie den im Fnnern zu erkämpfen. Unermüdlich hat sich der Monarch dem Wohle der seinem Zepter anvertrauteu Völker gewidmet. Nur einem solchen Herrscher war es aber auch möglich, die habsbnr gischen Erblande in den wilden Stürmen, die seit dem Fahre I848 — und in diesen Tagen mehr denn je — die Donau-Ebenen durchbrausen, zusammen- zuhalteu und mit starkem Glauben und fester Zu versicht das schwankende Schifslein nach einem neuen Stern zu lenken, als der alte in Nacht versunken war. Angesichts der schwierigen Verhältnisse, die ihn während seiner ganzen Regiernngszeit um geben haben, treten die Verdienste und Ruhmes titel des Kaisers Franz Foses um so mehr hervor. In seinem Leben hat dieser Herrscher harte Schick salsschläge erfahren. Cs wird so leicht kein Mo- Bad mit Zille » ohre „ Saisonkart« mit Zell« » o^ne „ , ----- „ 3,00 Dutzend Badekarten mit Zelle 2,00 Sparkaffe z« St. Egi-ie*. Geöffnet: Dienstag» und Freitag» von nachmittag 3 bis 6 Uhr. Di- Einlagen werden mit SV, °/o verzinst und geheim behandelt. Geschäfts« lokal: Gemeindeamt daselbst. Dies«« Blatt «scheint täglich außer Sonn, und Festtag« nachmUtoo« für den folgende» Lag. — vierteljährlich« Bezugspreis 1 Mark SO Pfennig«, durch die Post bezogen I Mark 75 Pf. Wenzeln« Nummern 10 Pfennige. Bestellungen nehmen außer der Expedition iu Ächtenstein, Zwlckauerftraße Ar. 5 d, all« Kaiserlichen Poftanstaltrn, Postbaten, sowie die Austräger entgege». 3vs«at« werden di« sünsprfpaUene «rundzeile mit 10, ,vr auswärtige Inserent«» mit 15 Pfennigen berechnet. Reklame,,ilr 30 Psg. Im amtlichen Lell« kostet die zweispaltige Zeile SO Pfg. Wr«ifprech-N«scht»tz Rr. 7. Jnseraten-Annahme täglich bis späteste»« »rraeküag« Iv Ithr. Telegramm-Apress«r Tageblatt. 6. Die Zeit sür «in Bad, sür Benutzung einer Zelle und sämtlicher Räume ist auf ein« halbe Stund« f,str«s«tzt. D«r Aufenthalt im Bade und d«ffen sämtlichen Räumen ist ausschließlich den Badegästrn und, nur soweit Kinder in Frage kommen, auch drrrn Begleitern zu gestatten. 7. Kindern ist di« Benutzung deS BadlS nur bis 7 Uhr abrndS erlaubt 8. Betrunkene sowie solche Personen, die mit ansteckenden oder ekel» erregenden Krankheiten behastet sind, haben keinen Zutritt. 9. All« Badendtn müssen mit Badehosen bezw. Badeanzug versehen sein. 10. Sie haben sich, bevor sie sich ins Woffer begeben, in genügender Weise abzukühlen. 11. Das Badebassin, die Aus« und An kleide zellen und sonstigen Räume der Badeanstalt dürfen in keiner Weise verunreinigt werden, besonders wird da» Buk spucken auf den Fußboden oder in da» Wasser strengsten» verboten. 12. Niemand darf einen anderen Badegast bespritzen, untertauchen oder sonst belästigen, ebensowenig ist es gestattet, in der Badeanstalt unnötigerweise zu schreien, zu lärmen und herumzulausrn. 13. Die Verwendung von Seife im Schwimm- und Badebasfin ist streng verboten und lediglich im Dusch, und Waschraum gestattet. Badegäste in m sauberem Zustande sind verpflichtet, sich vor Benutzung de» Schwimm- und Badebasfin» tn dem Wasch!aume unter Benutzung von Seife gründlich zu reinigen. 14 Da» Ein- und BuSß eigen darf nur an dem dazu bestimmten Matz« geschehen. Da» An- und AuSkletden außerhalb der de zu bestimm! en Räum« ist untersagt. 15. Da» Mitbringen von Amben in die Anstalt Ist verboten, . - 16. Das Ueberstetgen der Bassinabgrenzungen ist nicht gestattet. 17. Außerhalb der Abteilung sür Nichtschwimmer dürfen nur die Frei« schwimm er baden, die sich entweder durch den Besitz einer Freischwtmmkarte al» solche auSweisen, oder denen der Babemetstir ausdrücklich erlaubt hat, da« Schwimmbassin zu benutzen; zu diesem Zwecke sind die b.treff.nden mit einem Abzeichen zu oersihrn. 18. Das Auswaschen drr Badewäsche im Badebasfin ist untersagt. 1S. Für Aufbewahrung von Wertsachen stehen dem Bademrister 5 Pfg. zu; sür nicht abgegebene Sachen wird keine Gewähr übernommen. 20. Die Anordnungen de« Bademeisters und feiner Ehefrau find un» bedingt zu befolgen. 21. Das Verweilen im Woffer darf nicht länger stattfinden, al» nach anerkannten GesundheitSrrgeln zuträglich ist; insbesondere sollen sich Kinder sofort nach genommenem Bade wieder anklriden. 22 Widersetzlichkeiten gegen den Bademeister oder Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften werden mit Geldstrafe bi« zu 60 Mk. oder Haft biD zu 14 Lagen oder auch mit Verbot der Benutzung der Anstalt geahndet. Lichtenstein, den 21. Mai 1807. Der St«vtrat «N M Heute Doureerstag von früh 9 Uhr ad MMM. E., Fleck-, L Psd. LS Pfg. i S für eine Badehose 5 Psg< , rin Handtuch 5 - . „ Badetuch 10 „ , einen Bademantel 15 „ , „ Lamrnbadeanzug 15 . „ rin« Damrnbadehaube 5 . , die Aufbewahrung und Reinigung von Wäsche während der Saison 1 00 Mk.