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Weichem - KMbeM Tageblatt srühei Wochen- nnd Nachrichtsblatt. .»3. Iahrgan g 3. Beilage zu ^c. 294 Sonntag, den 20. Dezember.1903. Ans Stadt und Land 19. Dezember. *— I« acht Tage» ist bereits der erst? Weihnachtsfeiertag vorbei, die Kerzen am Christ baum haben ihren Schimmer über strahlende, glück liche Gesichter verbreitet. So nahe nun, und wie bald wird die schöne Zeit erst wieder vorüber sein! Allerdings über einen Mangel an Feiertagen dürfen wir uns nicht beklagen: Irr den näcksten beiden Wochen haben wir, w.nn wir den vierten Advents- Sonntag und den ersten Sonntag nach Neujahr mit rechnen, sechs kirchlich gebotene Feiertage, und zu ihnen kommen als Tage, die im Lebenskalender dreimal unterstrichen werden: Heilig Abend vor Weihnachten und Sylvester. Es genügt also wirklich! 1904, in dem Schaltjahr, in welchem der erste Weih nachtsfeiertag und Neujahr auf einen Sonntag fallen, spielt sich alles erheblich kürzer ab. Mele gute Tage, aber wir wollen uns ihrer freuen, da sie uns nun einmal beschert. Das ablaufende Jahr hat manchen Aerger und Verdruß gebracht, der Herbst war „der beste Bruder auch nicht", also genießen wir, was uns beschieden. In Freuden und in Frieden! Wir können uns angesichts der zahlreichen traurigen, oft geradezu erschütternden Familien-Tragödien, die zu oieser Weihnachtszeit gemeldet werden, nichts Besseres wünschen! Diese allernächsten Tage sind nun die größten Geschäftslage vor dem Fest, nach ihnen gibt es mit dem Christbaum und seinem Aufputz zu tun, und die Hausfrau wünscht das doppelte Paar von Händen zu besitzen. Und der Geschäftswelt mag es heule, wie am goldenen Sonntag, erst recht so gehen! Aber es ist eine Tätigkeit, die vom Prinzipal, wie von den Angestellten gern geübt wird, die An erkennung fehlt zum Feste nicht, und die Mühe waltung vor den Feiertagen steht bereits im ver- tlärenden Glanz dieser Stunden. *— Taubstummengottesdienst. Am 2. Weih- nachtsfEtag, Soni,abend, den 26. Dezember, wird vormittags 11 Uhr im Konfirmandenzimmer der Marienkirche in Zwickau Weinnachtsgottesdienst für die Taubstummen aus Zwickau und Umgegend durch Herrn Pastor Gocht gehalten werden. Dresden. Ist der Ausdruck .Schilda" eine Beleidigung? Gar oft hat mau Gelegenheit, zu lesen, daß dieser oder jene Ort spottweise „Schilda" und die Eingesessenen die „Bürger von Schilda" genannt werden. Mit der inlerestanten Frage, ob mit „Schilda" eine Beleidigung ausgesprochen wird, hatte sich jetzt der Strafsenat des Königl. Ober landesgerichts unter dem Vorsitz, des Senatspräsi- dentrn Kurtz zu beschäftigen. Der Lederfabrik Mörkler in Treuen i. V. entströmten im Frühjahr dieses Jahres üble Gerüche, sodaß sich der Stadtrat zu Treuen in Rücksicht auf die Anwohner genötigt sah, zu verfügen, daß die Türen der Fabrik von 10 Uhr abends vis 8 Uhr morgens zu schließen und die Ventilatoren anzuhalten seien. Die sozialdemo kratische „Leipziger Volkszeitung," welche ihre Glossen über diese Ratsverfügung und der verant wortliche Redakteur der „Volkszeitung" schrieb dar- über: „Dadurch sind die Arbeiter der Fabrik ge zwungen, den Gestank in vollen Zügen zu genießen. Das rft des Rätsels Lösung L la Schilda!" Der Bürgermeister der Stadt Treuen stellte daraufhin Strafantrag. Der Redakteur Seeger wurde zunächst vom Schöffengricht zu Leipzig zu 20 M. Geldstrafe oder 4 Tagen Gefängnis wegen Beleidigung durch das Wort „Schilda" verurteilt. Die Staatsanwalt, schäft legte jedoch Berufung ein und beeantragte eine strengere Bestrafung, woraufhin die Straf kammer des Landgerichts Leipzig die erstinstanzliche Strafe auf 60 M. oder 6 Tage Gefängnis erhöhte. Durch das Wort „Schilda" war nach Ansicht dieses Gerichts eine Mißachtung gegen den Rat zu Treuen und die Bürger dieser Stadl ausgesprochen. Die vom Redakteur Seeger erhobene Revision hob her- vor, daß der Vergleich mit „Schilda" harmlos ge meint sei und eine Beleidigung der Treuener Stadt behörden daraus nicht gefolgert werden könne. Er müsse vielmehr den Schutz des § 193 für sich m Anspruch nehmen, da er das Wohl der Arbeiter habe fördern wollen. Der höchste sächsische Gerichts hof erblickte aber ebenfalls in dem Vergleich mit „Schilda" eine Beleidigung der Bebörden der Stadt Treuen; die ausgeworsene Strafe wurde vom Oberlandesgericht bestätigt, die Revision des ange klagten Redakteurs verworfen und dem letzteren auch die Kosten seines erfolglosen Rechtsmittels auferlegt. Oberlungwitz. Der hiesige G meindcrat hat beschlossen, erneut um eine Eisenbahn durch das Lungwitztal mit Anschluß an die Stationen Grüna und St. Egidien beim Landtag zu pititionieren. Plauen i. B Die Botenfrau Mütterlein, welche am vongen Sonnabend überfallen und be raubt worden ist, ist heute Nacht im Krankenhause an den bei dem Uebersall erhaltenen Verletzungen gestorben. Allerlei Berlin. Große Unterschlagungen soll ein Berliner Seidenstoffagent zum Nachteil mehrerer französischer und schweizer Fabrikanten begangen haben. Die veruntreute Summe soll sich nach der Angabe eines Berichterstatters auf 100 000 Mark be laufen. Der Agent machte größere Geschäfte auf eigne Rechnung und erlitt dabei erhebliche Verluste, die er durch erdichtete Verkäufe zu verdecken suchte. Schließlich wurden die Fehlbeträge so groß, daß er die ihm anvertraute Ware unter dem Preise gegen sofortige Bezahlung verschleuderte. Berlin. Die „Berliner Politischen Nach richten" schreiben: In der gestrigen Sitzung des Zentralverbandes deutscher Industrieller erstattete der Generalsekretär Bueck Bericht über die Tätigkeit des Verbandes seit Ende März und besprach sodann den Crimmitschauer Ausstand, bei welchem es sich um eine reine Machtstage handele. Das Direktorium des Zentralverbandes habe beschlossen, die vorigen Arbeitgeber moralisch und materiell zu unterstützen. Es sollen nicht allein die Textilindustriellen, sondern alle Industriellen des Zeutraloerbandes um Beihilfe für die notleidenden Arbeitgeber in Crimmitschau angegangen werden. j ÄeiknachtzpwsenieVI ülläov 8io üis grösste in (retten Z Ki-Lgen8effonep 8eiäns lücken »08knfpsg6n, Hanll8ekuke Nur Neunten äer 8ai8ou I H ru extra billigen kreisen I; k.». kmM L; I Aeiknackü-kräzenle! j Opfer der wilden Tiere in Indien. Am Pariser „Motin" lesen wir: Das „Jungte book" enthält, wenn es nicht von Oudyard Kipling, sondern von der Verwaltung Indiens geschrieben ist, noch etwas dramatischer Einzelheiten als die wunderbare Geschichte Mowglis. Shere Khan, der Tiger; Bag- beera, der Panther; Caloo, der Bär; Bruder Grau, der Wolf und Mg, die Schlange, erscheinen weit weniger harmlos in der prosaischen Statistik, als in der Legende, und die amtliche Liste der Zahl der Personen, die in einem Jahre den wilden Tieren und den Schlangen zum Opfer fielen, kann zu denken geben. Es wurden in den letzt n 12 Monaten mehr als 26 000 Personen von den Bestien getötet, und zwar: 23161 von den Brillen- und anderen Gift schlangen, 1046 von den Ti-^ein, 377 von den Wölfen, 973 von den Bären, Leoparden und Pan thern. Was das von den wilden Tieren getötete Horuvieh betrifft, so ist die Proportion umgekehrt. Die Schlangen hoben nur 4000 Ochsen und Kühe getötet, aber die Leoparden und die Panther haben 38 211 erwürgt, die Tigcr 30 555, d«e Wölfe 4719, die Hyänen 2387, die Bären 4000. Natürlich ver anstaltet man Treibjagden zur Vernichtung der un angenehmen Gäste. Außerdem gibt man einge borenen und europäischen Jägern die Erlaubnis, die Bestien zu jeder Zeit zu verfolgen. Im verflossenen Jahre wurden etwa 38 OM Jäger zudiesem Zweck mobil gemacht. Resultat: es wurden getötet 1331 Tiger, 4413 Leoparden und Panther, 1858 Bären, 2373 Wölfe, 706 Hyänen und 4300 wilde Tiere anderer Arten. Alles in allem: 14 982 Bestien, darunter 63 Tiger, die Menschen angegriffen und gefressen hatten. Warschau. Vier Soldaten des zweiten hiesigen Festungsregiments überfielen im Dorfe Go- labki das Gehöft des Kolonisten Wikolajeczyk, töteten denselben, sowie dessen Sohn und raubten 2050 Rubel. Die Mörder sind verhaftet. Buntes Feuilleton. 6.-L. „Po st sch ein ist Quittung. Dieser Vermerk bei Zahlungen durch die Post ist noch häufig, trotzdem bekanntlich ein Postschein nie eine Quittung ersetzen kann. Schon aus dem Grunde nicht, weil der Beweis aus demselben nicht erbracht werden kann, daß eine Zahlung wirklich an den Gläubiger, bezw. dessen Beauftragte geleistet wurde, sondern aus dem Postschein nur hervorgeht, daß ein gewisser Betrag an eine bestimmte Adresse bei der Post aufgeliefert wurde. Ferner verliert der Post schein nach einem verhältnismäßig kurzen Zeitraum auch die Kraft, als Beweismittel der Post gegen über zu dienen, die Post erkennt nur innerhalb dieser kurzen Frist den Auslieferungsschein als Beweismittel an und läßt sich auf Reklamationen nur innerhalb dieser Frist sg Monate) ein. Kommt es daher zu Differenzen zwischen Absender und Empfänger wegen einer an geblich durch Postanweisung bewirkten Zahlung, so nützt der Postschein in vielen Fällen auch der Post gegenüber nichts mehr, zumal die Post auch die Anweisungen nach einiger Zeit vernichtet. Es wird deshalb dem Absender mitunter unmöglich sein, den erforderlichen Beweis zu führen, daß der eingezahlte Betrag wirklich in Lie Hände des Forde rungsberechtigten gelangt ist. Deshalb soll man stets bei Einzahlungen Empfangsbestätrgungenfordern, und bei Ausbleiben derselben stets aufs Neue darum schreiben: nur dann lasten sich Unregelmäßigkeiten bei der Bestellung rechtzeitig aufklären. Sprech-Saal. (für Mitteilungen unter Sprechsaal übernehmen wir nur die preßgesetzliche Verantwortung.) Der Wunsch der Einsender aus Hohndorf auf baldige Helligkeit am frühen Morgen wird wohl nicht erreicht werden. Denn was nützt eine elektrische Lichtanlage, wenn sie nicht eingeschaltet wird. Die Einsender scheinen keine Frühaufsteher zu sein, sonst müßten sie wissen, daß vielleicht nur ein Gemeinderatsbeschluß besteht, daß bei Finster nis das Licht brennen soll; das kommt aber selten einmal vor. Und da rate ich lieber, daß sich jeder mit einer guten Laterne versieht L. k. Geschäftliche Mit eilung. Bei wenigen Dingen ist das kaufende Publikum in dem Maße, wie bei Uhren, Gold- und Silber waren, auf die Reellität des Verkäufers angewiesen, da der Laie schwer die Güte eines Uhrwerkes und den Wert eines Schmuckgegenstandes taxieren kann. Für unbeoingte Reellität bürgt die Uhren-, Gold- und Silberwaren-Firma Albrecht Költzsch, Dresden-Gr u na, die sich Lieferantin des deutschen Offiziervereins, der Postoereine, sowie weiterer 30 deutscher Beamten-Verbände (mit über 150000 Mit gliedern!) nennen darf. Wer Gewißheit für beste Bedienung haben will, kann sich getrost bei Bedarf an die vertrauenswürdige Firma AlbrechtKöltzsch i n D r e s d e n - G r u n a wenden, die Heuer das 25jährige Jubiläum des Bestehens des auf impo- nierender Höhe befindlichen Geschäfts ge feiert hat.