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AWMMMTtzM Wochen- und Nachrichtsblatt zugleich tzcsWsMM für Kohndors, KidH, Ami;i>orf, Wdorf, Sl LOim, KnMori, Mmm und Mm. Amtsblatt für den Stadtrat zn Lichtenstein. — — s Iaürfta », ft. — — 0r. 294 rrer«sp-ech«"schlutz- Sonntag, den 20 Dezember 1903, Liles ^lat» .rscheint täqlick -e^e. Sor-.'.« . scn ,oeger.d«n Log. M^lelj-chrUcher OrzugSprkle 1 Mr. Lb Pfg., dur» die Post bezogen I Mk. M P!?-'ne Nunnr 10 Pfennige. Bestellungen n.:i e' .«nzer -er Expedition in ^»chtenstek, Zwickauerstraße 3S7, alle ttaiserl. PostanstuUen, Postboten, sowie die Austräger entgegen. Ins: ot e werden die fünsge'p. mit 's; Pirmugen berechnet. Annahme der Inserate täulich bis spätesten« vormittag 10 Nhr. — Im „Amtlichen Teil« .eird die zweispaltige Zeile oder deren Raum mit 30 Pfennigen berechnet. Für auswärtigen Inserenten kostet die ögesvaliene Zeile 15 Pfennige. — Politische Rundschau Deutschs Reich * Eine bedeutsame Nachricht hat der Telegraph aus Kottbus gebracht: Aus 25 Städten haben sich Fabrikanten versammelt und beschlossen, die im Kamps mit ihren streikenden Arbeitern liegenden Crimmitschauer Fabrikanten finanziell und moralisch zu unterstützen. Die Arbeitgeber des Trxtilgewerbes in Deutschland wollen ebenso zu sammenstehen, wie die Arbeitnehmer für einander eintreten, und nach dem Vorbild der Arbeiter in einem großen Bezirk oder nötigenfalls im ganzen Reiche. Bister ist derlei noch wenig vorgekommen. In Fällen von Streiks an irgend einem Ort sollen künftig alle Fabrikanten der Branche ihre Fabriken schließen; mindestens aber soll kein Arbeiter aus einer gesperrten Fabrik in einer anderen, noch im Gesetz, die vorläufige Erhebung der Ltener» u. Abgaben im Jahre LS04 betr. vom 12. Dezember 1903- Wir, Georg, von Gottes Gnaden König von Lachsen PP. pp. pp. haben auf Grund des die Abänderung einer Bestimmung des Gesetzes vom 5. Mai 1851 be treffenden Gesetzes vom 27. November 1860 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 176 flg.s wegen der vorläufigen Erhebung der Zteuern und Abgaben im Jahre 1904 mit Zustimmung Unserer getreuen Stände beschlossen und verordnen hierdurch, wie folgt: 8 1. Im Jahre 1904 sind, vorbehältlich der Vorschriften in Absatz 2, zu erheben: a) die Einkommensteuer (Normalsteuer), b) die Grundsteuer nach vier Pfennigen von jeder Steuereinheit, o) die Ergänzungssteuer, ä) die Steuer vom Gewerbebetriebe im Umherziehen, o) die Schlachtsteuer, ingleichen die Uebergangsabgabe von vereinsländischem und die Verbrauchsabgabe von vereinsaasländischem Fleischwrrke, 5> die Erbschaftssteuer und Z> der Urkundenstempcl. Die endgültige Bestimmung über die Erhebung dieser Steuern und Abgaben bleibt, auch hinsichtlich des Jahres 1904, dem für die Finanzperiode 1904/05 zu erlassenden Finanzgefetze Vorbehalten. In letzterem wird insbesondere darüber definitive Bestimmung getroffen werden, ob die Einkommensteuer mit den vollen ge setzlichen Beträgen (Normalsteuer) oder nur mit einem in Zehnteilcn auszudrückenden Bruchteile derselben zu erheben ist. 8 2. Alle sonstigen Abgaben, Natural- und Geldleistungen, die nicht aus drücklich aufgehoben sind oder noch aufgehoben werden, bestehen vorschriftsmäßig fort. Auch bleiben den Staatskassen die ihnen im Jahre 1903 in Gemäßheit des Staatshaushalts-Etats zugeteilten übrigen Einnahmequellen ebenfalls bis zum Erlasse des künftigen Finanzgesetzes für die Finanzperiode 1904/05 zugewiesen. Urkundlich haben Wir dieses Gesetz, mit dessen Ausführung Unser Finanz ministerium beauftragt ist, eigenhändig vollzogen und Unser Königliches Siegel bei drucken lassen. Gegeben zu Dresden, den 12. Dezember 1903. (U. 8 ) Georg. vr. Wilhelm Rüger Naumann. r° ?elr-8o»; Seidene Halstücher in Kinder-Hauben großer Auswahl Handschuhe HZSMSl, Lichtenstein Taschentücher Handtücher Tischtücher Servietten Pique-Barchend Cöper-Barchend Kleider-Barchend Hosenträger Portemonnaies Cravatten Kleiderstoffe in allen Preislagen Bettzeug (wciß und bunt) Beltdamast Betttuchleinen Wollene und seidene Shawls und Tücher. Damen-Hemden Damen-Beinkleider, Cloth-Röcke Tuch-Röcke Wachstuch und Gummi-Decken Kinder-Kleidchen in Barchen?, Wolle und Veluche Wollene Strümpfe und Socken Betrieb befindlichen, eingestellt werden. Die strei- ken8en Arbeirer werden es künftig nicht mehr mit einzelnen Arbeitgebern zu tun staben, sondern mir ganzen Ringen, welche auf den Sucik in einer ein zelnen Werkstätte mit der Schließung einer ganzen Anzahl von Betrieben antworten, oder doch mit dec kräftigsten Unterstützung des bedrohten Arbeitgevers durch Lieferung von Waren an denselben, die e-- Nun ermöglicht, seine Kundschaft auch ohne eigenen Fabrik-