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DWMMqMM Wochen- und Nachrichtsblatt zugleich WW--nztM für KsDorf, ASdlih, Amsdorf, Urdorf, Kl Wim, Knimchrorl, Nmemu und Mm. Amtsblatt für den Stadtrat zu Lichtenstein. > —- »3. Jahrgang. Nr. 276. »°rusp-°ch-«°schlutz Sonntag, den 29. November r-^grammadreffe: 1903. Bekanntmachung, die Geschäftszeiten im Monat Dezember betr. I. An den diesjährigen Adventssonntagen, also am SS. November, 6., 13. nnd SS. Dezember ist in der Stadt Lichtenstein die Beschäftigung von Gehilfen, Lehrlingen und Arbeiter« im Handelsgewerbe, sowie der Gewerbebetrieb In offenen Berka«fssteke» gestattet. 1 den Bäckern: von 6*/,—8^ Uhr vormittags und von 12 Uhr mittags bis 8 Uhr abends; 2 de« Fleischern: von 6Vz—8l/z Uhr vormittags, von 11 Uhr vormittags bis 12 Uhr mittags und von 1 Uhr nachmittags bis 8 Uhr abends; 3 de» Händlern mit den übrigen Etz- und Materialwaren, sowie mit Heizungs- und Beleuchtungsmaterial: von 6^/2—8^/2 Uhr vormittags und von 11 Uhr vormittags bis 7 Uhr abends; 4 alle« übrige« Händlern: von 11 Uhr vormittags bls 9 Uhr abends. II. Im Monat Dezember dürfen laut unserer Bekanntmachung vom 25. Oktober 1900 die offene« Verkaufsstellen für den geschäftlichen Verkehr an folgenden Tagen bis 1« Uhr abends geöffnet bleiben: 1. an sämtlichen Sonnabenden, 2. außer diesen, an den letzten 10 Wochentagen vor Weihnachten und 3. am Sylvestertag. III. An den zuletzterwäknten Tagen finden auch nach unserer Bekannt machung vom 21. Juli 1901 die Bestimmungen des 139 0 der Reichs gewerbeordnung, betreffend die den in offenen Verkaufsstellen beschäf tigten Gehilfen, Lehrlingen und Arbeitern zu gewährend«: Ruhezeit keine Anwendung. Lichtenstein, am 27. November 1903. Der Stadtrat. Steckner, Bürgermeister. Schbr. Bekanntmachung, die diesjährige Stadtverordneten-Ergänzungswahl betr. Mit Schluß dieses Jahres haben aus dem hiesigen Stadtverordneten- Kollegium seitens der Ansässigen Herr Fleischerobermeister Theodor Schubert, „ Schankwirt Hermann Körbs, „ Kaufmann August Niehus, seitens der Unansässigen Herr Webermeister Eduard Kultscher infolge Ablaufs ihrer Amtszeit auszuscheiden. Bei der diesjährigen Stadtverordneten-Ersatz-Wahl sind daher 3 Ansässige und 1 Unansässiger zu wählen. Politische Rundschau A Deutsches Reich * In den Blättern finden sich Betrachtungen pH darüber, ob der Kaiser den Reichstag werde p rsön- lich eröffnen oder nicht. Die „Magdeb. Ztg." schreibt, A daß der Küiser vielleicht die Eingangsworte der Thron- Hs rede verlesen, das weitere abrr dem Reichskanzler W überlassen werde. Abgesehen davon, daß es dem Ä Kaiser wenig passen würde, bei der Eröffnung des H Reichstages stumm Zeuge zu sein, ist darüber, ob « er den Reichstag persönlich eröffnen wird oder nicht, noch garnichts festgesetzt. Jedenfalls wird der Kaiser, der vollkommen Herr die Situation ist, U selber darüber befinden, ob und in welcher Form er A an der Eröffnung des Reichstages teilnimmt, wie Kj er ebenso selber bestimmen wird, ob und zu welcher A Zeit er nach dem Süden reist. Es kann also zu W der Frage, ob der Kaiser den Reichstag eröffnen wird, bestimmtes nicht gesagt werden, doch mag A unsere unmaßgebliche Meinung dahin ausgedrückt sein, daß die Teilnahme des Kaisers an der Eröff- A nungsfeierlichkeit ihr Gutes haben dürfte, weil dann W eine große Versammlung Gelegenheit hätte, sich von W dem günstigen Gesundheitszustände des Kaisers zu Kl überzeugen. * Was nützen die schönsten Reden, wen sie nicht M in die Zeitung kommen? Im bayrischen Land- tage sind die Abgeordneten so mit Reden geladen, N daß sie am Tage nicht fertig werden und nachts noch S« Ueberstunden machen müssen. Davon wollen aber die W vielgeplagten Zeitungsberichterstatter nichts wissen. U Am Freitag abend blieben sie einfach weg. Da beschlich U graue Sorge die einzelnen Kammergrößen und am andern M Morgen gab der Präsident den Journalisten das Ver- W sprechen, die Kammer werde mit Abendsitzungen künftig LI sparsamer sein. W Als Wahltag für die vorzunehmende Ergänzungswahl ist Dienstag, der 8 Dezember 1903 festgesetzt worden. Es werden daher alle stimmberechtigten Bürger der Stadt Lichtenstein hierdurch aufgefordert, am vorbezeichneten Tage von vormittags 11 Uhr ab bis nachmittags 4 Uhr ihre Stimmzettel, auf welchen von den wählbare« hiesigen Bürgern je 3 Ansässige und 1 Unansässiger genau durch Vor- und Zunamen, Stand oder Gewerbe bezeichnet sind, im hiesigen Stadtverordneten-Sitzungszimmer (Rathaus, 1 Treppe) vor dem Wahl- Ausschuß in Person abzugeben. Stimmberechtigt sind alle in der Wahlliste eingetragenen Bürger.^Jedem derselben wird ein Stimmzettel rechtzeitig zugestellt werden. Die Wählbarkeit steht allen stimmberechtigten Bürgern zu, welche im hiesigen Stadtbezirk ihren wesentlichen Wohnsitz haben. Die Mitglieder des Stadtrats, sowie besoldete Gemeindebeamte können nicht zugleich Stadtverord nete sein. Die dem Stadtverordneten-Kollegium bereits angehörenden Herren Kaufmann Pampel, „ Baunack, Maschinenfabrikant Endesfelder, Kürschnermeister Hauptmann, Webermeister Münch, Privatier Giegling, Werkführer Uhlig und Gärtnereibesitzer Zscherp sind bei der diesjährigen Wahl gleichfalls unberücksichtigt zu lassen. L i ch t e n st e i n, am 25. November 1903. Der Stadtrat. Steckner, Bürgermeister. Schbr. Ueber das Vermögen des Kaufmanns Johannes Werner in Callnberg, Inhaber der Firma ,,J. Werner, Nähmaschinen- und Fahrradhandlung in Callnberg" wird heute am 27. November 1903 nachmittags ^6 Uhr das Konkursverfahren eröffnet Konkursverwalter: Herr Lokalrichter Prahtel in Callnberg. Anmeldung der Forderungen (unter Angabe des Betrags und des Grundes sowie eines beanspruchten Vorrechts) bei dem unterzeichneten Amtsgerichte bis zum Sä Januar lSVI. Termin zur Wahl eines etw. anderen Verwalters und eines Gläubiger ausschusses, ferner nach § 132 der Konkurs-Ordnung der 22. Dezember 1903, vormittags 10 Uhr. Prüfungstermin der 16. Februar 1904 vormittags 10 Ubr. Offener Arrest (Kon. O. K 118), Anzeigefrist bis zum 25. Januar 1904. Königliches Amtsgericht z« Lichtenstein — * Die Dienstentlassung Hüsseners. Allgemeine Genugtuung ruft die Meldung hervor, daß dem Fähnrich Hüssener mit gleichzeitigem völligen Ausscheiden aus dem militärischen Dienstverhältnis der Abschied erteilt worden ist. Sie kann als eine Art nachträglicher Ergänzung des s. Zt. als zu milde betrachteten, gegen Hüssener gefällten Urteils des Oberkriegsgerichtes gelten. Jedenfalls hat der Kaiser durch die gänzliche Entfernung Hüssenes aus jedem militärischen Verhältnisse in markanter Weise betonen wollen, daß er ihn für eine fernere dienstliche Ver wendung untauglich erachtet Da das Oberkriegs- gericht weder eine Degradation noch auch die Ent lassung aus dem Marineverbande ausgesprochen hatte, so ist nach alledem nicht daran zu zweifeln, daß der Kaiser in Uebereinstimmung mit der öffentlichen Meinung, das nur auf 2 Jahre und 7 Tage Festungs haft lautende Urteil als unzureichend em pfand. Daher die nachträgliche Verschärfung, von der man allgemein mit großer Genugtuung ver- nimmt. Hüssener hat also nun als einfacher Zivil gefangener den Rest seiner Strafe in Magdeburg zu verbüßen. An eine Abkürzung der Haft auf dem Gnadenwege ist somit schwerlich zu denken. * Entgegen anderweitigen Meldungen, welche die Kosten des Kwilecka-Prozesses auf 3-—400000 Mark berechneten, wird von unterrichteter Seite mil geteilt, daß d«e Gesamtkosten 150000 Mark nicht Übersteigen dürsten. Oesterreich-Ungarn. * Wien. Lemberger Polenblätter sprechen ihre Anerkennung über die Haltung der Geschworenen Berlins im Kwilecka-Prozeß aus, die sich als unab hängige und denkende Männer gezeigt und so den Staatsanwalt, der die Polenpolitik in den Gerichts saal verpflanzen wollte, zurückgewiesen haben. Die ! Puppen-Bälge Z Puppen-Köpfe S Puppen-Arme Puppen-Strümpfe Puppen-Perrücken Puppen-Hüte Puppen-Äusstattungen Bade-Puppen Einbinde-Puppen Gekleidete Puppen Ungekleidete Puppen in großartiger Auswahl üuüolt Lichtenstein.