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Juli hier stattfindenden Vogelschietzen 'st von der Königlichen Amtshauptmannschaft Glauchau die Beschaftrgungszeit nn Handelsgewerbe, sowie das Reilkalten mtt Eßwaren auf dem Schützenplatz bis 8 Uhr abends ausgedehnt worden. Mülsen St. Niclas, am 7. Juli 1903. Der Gemeindevorstand. Grimm »Nsr« Blatt erscheint täglich «mtzei Sonn- und Feines) abends für den folgenden Lag. LiertelMrUcher Bezugspreis i Mt. Lb Pfg., durch die BoHaH «v, Nummer Iv Pfennige. — Bestellungen nehmen außer der Expedition in Lichtenstein, Markt S, alle Kaiser!. Postanstalten, Postboten sowie die Pf- - Einzeln« Inserate werden die sünfgespaltene KorpuSzeile oder deren Raum mit 10 Pfennigen berechnet. - Annahme der Inserate täglich bi« spätesten« — Im „Amtlichen Teil" wird die zweispaltige Zeile oder deren Raum mit 30 Pfennigen berechnet. Für auswärtige Inserenten kostet die ^gespaltenes« Pfenni^' 5^^ 156 Fernsprech-Anschlutz Gin neuer Stein des Anstoßes. In Kiel ist ein Urteil gefällt worden, das in weiteste Kreise des deutschen Volkes tiefgehende Er regung tragen wird. Hüssener, der vom Kriegsgericht zu vier Jahren einer Woche Gefängnis und zur Degradation im Mai verurteilt worden war, ist am 6. Juli vom O b e r kr i e g s g e r i ch t zu zwei Jahren und 7 Tagen Festungshaft verurteilt worden. Also eine ganz ungewöhnliche Milderung des Urteils. Statt vier Jahren Gefängnis zwei Jahre Festung, — und die Degradation ganz geschenkt! Was wurde denn eigentlich Neues gefunden, auf das hin diese Herabsetzung der Strafe eintrat? Nun, Neues am Tatbestand ist überhaupt nicht nach Anschauung des Anklägers, wie des Ver teidigers festgestellt worden. Diese Ansicht ist insofern nicht ganz zutreffend, als jetzt zum ersten Mal von Essener Aerzten die Behauptung aufgestellt wurde, daß der getötete Hartmann nicht betrunken gewesen sein könne, da sich auch nicht die geringste Spur von Alkoholver giftung bei der Obduktion seiner Leiche gezeigt habe. Uns scheint diese Aussage ganz außerordentlich wertvoll. Denn sie reißt dem Angeklagten die immer wieder vorgebrachte Entschuldigung aus der Hand, er habe von seiner Waffe deswegen Gebrauch machen müssen, weil er von Hartmanns Betrunkenheit kränkende Angriffe auf seine Fähnrichsehre habe er warten müssen. Diese Ausrede des jungen Menschen ist durch die Aussage der Sachverständigen in ihrer Gegenstandslosigkeit klar gezeigt worden. Dadurch hat sich das Bild des vorliegenden Ver brechens nur noch deutlicher hervorgehoben. Der Tatbestand ist jetzt unbestreitbar der, daß der Fähn rich Hüssener einen ihm untergebenen Kanonier, weil er diesen für betrunken ansah, arretierte und, als er zu flüchten versuchte, mit dem Dolchmesser von hinten niederstieß. Das erschien dem weitaus größten Teil des Volkes als ein außerordentlich schwerer Fall der Körperverletzung und man stimmte dem Ankläger, Kriegsgerichtsrat De Bary, bei, wel cher als Sühne dafür sechs Jahre Zuchthaus und Ausstoßung aus der Marine beantragte. Den Kriegs richtern schien aber nur ein „minder schwerer Fall" vorzuliegen und sie bestraften statt mit Zuchthaus nur mit Gefängnis, statt mit Ausstoßung nur mit Degradation. Man schüttelte den Kopf und war unbefriedigt. Da legte der Kriegs herr Berufung ein, weil ihm die Sühne ebenfalls zu gering schien, und man hoffte auf ein befriedigen des Urteil. Die alten Zeugen treten auf; der Vorgang ent hüllt sich wieder in seiner ganzen blutigen Roheit; die Erbitterung über den Täter steigt; der neue An kläger beantragt, mit innerlicher Zustimmung aller besonnen Denkenden, das Strafmaß seines Vor gängers De Bary, sechs Jahre Zuchthaus und Aus stoßung aus dem Heere; der Gerichtshof zieht sich zurück; man ist sicher, daß das Urteil dem Rechts empfinden des Volkes mehr Rechnung tragen wird. Zrver endlose Stunden der Beratung, da verkündet der Berhandlungsführer: „Es ist dahin erkannt worden, daß das Urteil des Kriegsgerichts der ersten Marineinspektion vom 26. ai d. Js., soweit es den Angeklagten des Ungehorsams gegen einen Befehl in Dienstsachen für schuldig erklärt, mit den für dieses Vergehen und wegen Mißhandlung eines Untergebenen in Jdealkonkurrenz verhängten Einzel- strafen und der gesamten Strafe aufgehoben wird und der Angeklagte der vorschriftswidrigen Be- handlungeinesUntergebenenfürschuldig erklärt und wegen vorsätzlicher Mißhand lung eines Untergebenen mit tödlichem Ausgange zu 2 Jahren 7 Tagen Festungshaft ver urteilt wird. 2 Monate und 7 Tage sind durch die Untersuchungshaft für verbüßt zu erachten." Eine grenzenlose Enttäuschung ist die Folge dieses Urteils. Wie ist es möglich, daß ein Mensch, der von seiner verantwortungsreichen Vor gesetztenmacht einen so geradezu verbrecherischen Ge brauch macht, der mit kaltem Blut ein blühendes Menschenleben auf dem Götzenaltar seiner gecken haften Eitelkeit opfert, — wie ist es möglich, daß ein solcher Mann des Kaisers Rock weitertragen darf? Wie ist es möglich, daß ihm nicht der Ehrenrock vom Leibe gerissen und daß er nicht in die Gesell schaft von Verbrechern, wohin er gehört, gesteckt wird? Statt dessen behält er Portepee und Eichenkranz und spaziert in die mildeste aller Haftarten, in die Fest ung, wohin jeder unbescholtene Mensch kommt, der mit der blinkenden Waffe in der mannhaften Rechte seine Ehre verteidigt hat — und zufällig erwischt wurde. Das Kieler Urteil bleibt ein Rätsel und ein ständiger Stein des Anstoßes. Gewiß, unter allen Umständen muß die Disziplin aufrecht er halten werden, denn mit ihr steht und fällt unser Heer wie unsere Marine. Aber ist das Nieder strecken eines unbekannten, fliehenden Untergebenen von irgend einem Standpunkt auch der eiferndsten Vertreter der Disziplin zu rechtfertigen? Wir be fürchten, daß dies nicht der Fall ist, und deswegen bedauern wir das Kieler Urteil. Denn es wider spricht dem Rechtsgefühl des Volkes, erregt und ver bittert in einer Zeit, die Versöhnung mehr nötig hat, als jede andere. Das letzte Wort hat nun noch der Deutsche Kaiser, der mehr als einmal ein ihm und weiten Kreisen seines Volkes zu milde erscheinendes Urteil kassierte. Bei ihm liegt auch die Entscheidung, ob der mit Blut befleckte junge Mensch künftighin noch wert ist, seines Kaisers Rock, des deutschen Volkes Ehrenkleid, zu tragen. lV. A. u. T) Politische Rundschau Deutsche- Reich. * Recht beschämend für die bürger lichen Parteien ist die folgende Meldung des „Vorwärts", sofern diese richtig ist: „Im pfälzischen Wahlkreis Landau-Neustadt liegt das Dorf Linden berg, das laut Liste für die diesjährige Rcichstags- wahl 104 Wähler zählt. Sämtliche 104 Wähler gingen zur Urne; Wahlbeteiligung also 100 Prozent. Und sämtliche 104Wähler stimmten sozialdemokratisch! — Das ist der Rekord!" * S t e u e r e r m ä ß i g u n g wegen zahl reicher Familie oder sonstiger wirtschaftlicher Verhältnisse gewähren bekanntlich die 18 und 19 des preußischen Einkommensteuergesetzes. Nach L 18 darf bei einem Einkommen unter 3000 Mark die Herabsetzung des steuerpflichtigen Einkommens um eine Steuerstufe gefordert werden. Nach S 19 ist bei Einkommen bis zu 9500 Mark die Berücksigtiguna besonderer, die Steuerkraft beeinträchtigender Ver hältnisse zulässig, wobei ausdrücklich auch die Ver pflichtung zur Unterhaltung nicht erwerbsfähiger Mitangehörigen erwähnt ist. Auf Grund des 8 18 wurden im Jahre 1901 269,000 Hausväter voll- kommen von der Einkommensteuer freigestellt, und 835,000 haben eine Ermäßigung in ihren Steuer, stufen erfahren. Also im ganzen 1,110,000 Censiten. das heißt mehr als einDrittel szmt - licherCensiten mit einemEinkommen von weniger als 3000Mark sind auf Grund des K 18 des Einkommensteuergesetzes in ihren Steuerleistungen ermäßigt worden. Auf Grund des 19 wurden ferner in dem genannten Jahre weitere 139,000 Censiten ermäßigt. Der Ausfall an Steuern infolge der Ermäßigungen auf Grund der 18 und 19 belief sich insgesamt auf 6,531,000 Mark. * Für die Stimmung in Sachsen, so schreibt dem „B. T." dessen Leipziger Korrespondent, ist es charakteristisch, daß sich jetzt die allgemeine Unzufriedenheit über die bodenlos in den Sumpf geratene sächsische Finanzwirtschaft nicht bloß im geheimen, sondern öffentlich, vor aller Welt Augen bemerkbar macht. Alle Welt weiß, daß dem blau-grünen Steuerzettel mit dem berüchtigten „25 Prozent-Aufschlag" im Lande der Wettiner in erster Linie die Vaterschaft am roten Wahlzettel zuzuschreiben ist. In Leipzig beispielsweise wählen Hausbesitzer, Rentier und — Beamte den Sozialdemokraten, weil sie von der heimischen Steuerbehörde in der Deklaration über sch ätzt wurden und mit ihren an knappe Fristen gebundenen Reklamationen nichts bei der Be hörde erzielten. Da hat sich nun — eine äußerst charakteristische Erscheinung — in Leipzig eine „Vereinigung gegen Steuerüber schätzung" gebildet, die, von einem hochange sehenen Leipziger Verlagsbuchhändler ins Leben ge rufen, wohl als das fatalste Bollwerk zu betrachten ist, das sich in diesen Tagen der sächsischen Finanz willkür überhaupt entgegenstellen kann. Die säch sische Regierung bekommt in dieser „Vereinigung", die die juristische Persönlichkeit anstrebt, und der aus allen Kreisen der Bevölkerung „klingende Förderung" zugesichert ist, eine harte Nuß zu knacken. Rechtsanwälte, Aerzte, Geistliche, Lehrer, 1a8t not Isa8t, energische Kaufleute rücken hier den Behörden aus den Leib. Es steht also ein harter Streit zwischen sächsischen Bürgern und sächsischer Regierung bevor, handelt es sich doch auf beiden Seiten in erster Linie um— Portemonnaie- fr a g e n ! Dieser rein materielle Faktor sichert der sächsischen Antisteuervereinigung von vornherein eine dauerhafte Existenz. Nicht genug damit, es ist leicht anzunehmen, daß sich von diesem „Steuerpunkte" aus eine bedeutsame Oppositionsströmung wider die sächsische Regierung entwickelt, eine Strömung, die zu guterletzt das Ministerium Metzsch mit seinem Mehnertschen Anhang eher zu Fall bringt als die letzten bürgerlich-sächsischen Demonstratlons- akte vom 16. und 25. Juni. Lichtenstein