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Versteigerung. Mittwoch, den 18 Februar d I nachmittags 4 Uhr wird in Mülsen St Micheln eine Nähmaschine gegen Barzahlung öffent lich versteigert. Sammelort: Erlers Restauration in Mülsen St. Micheln. Lichtenstein, am 16. Februar 1903. Der Gerichtsvollzieher des König!. Amtsgerichts. WMMÜM WU Wochen- md RachrichMlatt zugleich KesWr-AnzeM für Koßndors, Mitz, Kernsd-rs, Wsdors, Sl. ßgidien, Kemrichsorl, Mrienm u. MW, Amtsblatt für den Stadlrat zu Kchtrnstein. - — - — »3. Jahrgang. ' Nr. 39. »""Ms—- Dienstag, den 17. Februar 1903. Bisses Blatt erscheint täglich (außer Sonn- und Festtags) abends für den folgenden Tag. Vierteljährlicher Bezugspreis I Mk. LS Pfg., durch die Post bezogen 1 Mk. SV Pf. — Einzeln« Nummer 10 Pfennige. — Bestellungen nehmen außer der Expedition in Lichtenstein, Markt 6, alle Kaiser!. Postanstalten, Postboten, sowie die Austräger entgegen. Inserate werden die fünfgespaltene KorpuSzeile oder deren Raum mit 10 Pfennigen berechnet. — Annahme der Inserate täglich bis spätestens vormittag 10 Uhr. — Im „Amtlichen Teil" wird die zweispaltige Zeile oder deren Raum mit 30 Pfennigen berechnet. Für auswärtige Inserenten kostet die Sgespaltene Zeile IS Pfennige. — Versteigerung. Mtttwoch, -en 18. Februar d. I nachmittags 3 Uhr werden in Mülsen St. Jakob ein Sofa und ein tafelförmiges Pianoforte gegen Barzahlung öffentlich versteigert. Sammelort: Wagners Restauration in Mülsen St. Jakob. Lichtenstein, am 16. Februar 1903. Der Gerichtsvollzieher des Königl Amtsgerichts. SliimnM ms st» tikWiM nb. Berlin, 14. Februar 1903. (Nachdruck verboten.) Eine Woche schon dauert die Beratung de^ Etats des Reichsamtes des Ji uern und immer dreht sich die Beratung um den ^itel Staatssekretär. Wenn das so weiter geht, wird Hoffnung des Hauses, mit Ostern nach Huu,r gehen zu können, um sich ganz der Wahlbewegung zu widmen, zu Wasser. Macht es doch jetzt kaum noch ein Redner unter einer Stunde. Besonders bei den Sozial demokraten macht sich eine bedenkliche Neigung bemerkbar, die Verhandlung durch endlose Debatten zu verschleppen. Allerdings befolgen die Herren jetzt eine andere Taktik als bei den Tarifberatungen. Durch einen Redner von ihrer Seite veranlassen sie Mitglieder der Mehrheitsparteien sich gegen erhobene, scharfe persönliche Angriff« zu verteidigen und suchen dann durch geschickt eingeworfene Fragen und Zwischenrufe ihn zu einer breiteren Ausführlichkeit zu verleiten als dies eigentlich in dessen Absicht lag. Heute wurde diese Politik offenbar: Abgeordneter Peus, der als erster Redner sprach, unterzog die sozialpolitischen Bestrebungen einer so herben und abfälligen Kritik, daß Herr Sittart (Ztr.) sich veran laßt fühlte, die Unrichtigkeit der Behauptungen des Vorredners nachzuweisen. Das war es gerade, was die Sozialdemokraten gewollt hatten ; sie hatten mit dem leicht erregbaren, temperamentvollen Aachener leichtes Spiel. Er geriet durch die fortgesetzten Ein würfe, speziell solcher dogmatischer Natur, ins Feuer und steuerte in seiner Erregung derart ins Uferlose, duß ihn der Präsident ersuchen mußte, nicht zu weit auf diese Fragen einzugehen, da er sonst von dem eigentlichen Berotungsgegenstande abweichen würde. Dasselbe Frage- und Antwortspiel wieder holte sich noch einmal bei der Rede des Herrn Lrüger (frs. Vp.), und man merkte den Herren Sozialdemokraten so recht die Helle Freude über den gelungenen Streich an. Die Abgeordneten Franken (natl.) und Pauli (kons.) fielen auf den Trick nicht hinein, sondern faßten sich trotz aller Anzapfungen möglichst kurz. Auch Herr Barth (frs. Vgg.) hielt «s für zweckmäßig, nicht mehr zu sagen, als nach seiner Meinung absolut nötig war, um seinen Stand punkt zur Sozialreform zu präzisieren. Zum Schluß kam rwch eine lange Rede Molkenbuhrs (sozdem), und daun schien das Haus so ruhebedürftig, daß es s«ne Beratung bis Dienstag aufschob. Auch heute wieder waren es dieselben Themata, wie m den letzten Tagen, über die gesprochen wurde: Maximalmbeitstag, Krupp'sch« Wohlsahrtseinrich- tungen und last not toast: Kampf gegen die Sozial demokratie. Wie lange das noch dauern soll, ist gar nicht abzusehen, da das Haus nach wie vor beschlußunfähig ist. Es ist aber vorläufig gar nicht möglich, endlich ein Ende zu machen. Sie meMteßatMMrinßsts Nicki. Wie immer in konfessionell erregten Zeiten, so taucht auch jetzt, bei dem beklagenswerten Ereignis am Königshofe, im sächsischen Volke von neuem das Gerücht auf von einer angeblichen Testamentsklausel August de- Starke». König-Kurfürst Friedrich August soll vor feinem am 1. Fekmar 1733 erfolgten Tode m seinem Testament als HauSgesetz verordnet haben, daß. wenn einem regierenden Fürsten Sachsens ein Sohn geboren werde, derselbe im evangelisch-luthe rischen Bekenntnisse erzogen werden müsse. Ja, man kann sogar hören, daß dies schon für den ersten Sohn eines Thronerben vorgeschrieben sei. Um nun die Ausführung dieser der römisch-katholischen Kirche nachteiligen Bestimmung zu verhindern, seien von „den Jesuiten", wie man kurz eine am sächsischen Hofe stets vermutete katholische Kamarilla bezeichnet, alle möglichen, selbst verbrecherischen Mittel ange wendet worden, wobei man sogar die kurfürstlichen und königlichen Leibärzte als Werkzeuge mit hinein zieht. Diese Testamentsklausel kann nur bei der säch sischen Geschichte völlig unkundigen Leuten Glauben finden. Denn wenn das Testament überhaupt zur Geltung kommen sollte, so mußte es doch unter dem frischen Eindrücke des Todes des Testators vom nächsten Erben desselben befolgt werden. Kurfürst Friedrich Au g u st II. — als König von Polen August III. — hatte noch im Jahre 1733 hierzu Gelegenheit, da ihm, 5 Monate nach des Vaters Tode, am 13. Juli, sein dritter Sohn Prinz Karl Christian geboren wurde, der von 1758—1763 als Herzog von Kurland dieses Land beherrschte. Ja, noch zwei Söhne wurden ihm geboren: am 11. Juli 1738 Prinz Albert Kasimir, der spätere Schwieger sohn Marie Teresiens und Herzog von Sachsen- Tetschen, und am 28. September 1739 Prinz Klemens Wenzeslaus. Wir wissen, daß bei keinem dieser drei „purpurgeborenen" Prinzen die doch sicher im frischesten Andenken stehende Klausel August des Starken ausgeführt, daß von keiner Seite aus Be folgung des angeblichen „Hausgesetzes" gedrungen worden ist; ja der letztgenannte dieser Prinzen wurde Kirchenfürsr, Bischof von Freising, Regensburg, Augsburg, endlich Kurfürst von Trier. Ebensowenig ist die angebliche Klausel bezüglich der Söhne eines Kur- oder Kronprinzen in Wirk samkeit getreten, da ja die späteren Könige Friedrich August und Anton, sowie Prinz Maximilian als Söhne des damaligen Kurprinzen Friedrich Christian, am 23. Dezember 1750, bezw. 27 Dezember 1755 und 13. April 1759 geboren, stets als Glieder der römisch-katholischen Kirche betrachtet und erzogen worden sind. Steht somit die angebliche Klausel mit den ge schichtlichen Tatsachen in entschiedenem Widerspruche und fällt ihr angebliches Bestehen schon dadurch zu sammen, so leidet sie auch an größter Unwahrschein lichkeit. August der Starke hatte bei seinem Ueber- tritte und noch am 8. Februar 1792 den Landständen die evangelische Erziehnng des Kurprinzen feierlich versprochen, ja noch am 9. Oktober 1710 war der selbe als Glied der evangelisch-lutherischen Kirche konfirmiert worden (durch Oberhofpredigerv. Pipping). Inzwischen aber war August der Starke durch den Kardinal Hannibal Albani, den Neffen von Papst Klemens XI. und den Jesuiten Salerno zu dem Versprechen gedrängt worden, seinen Sohn der katholischen Kirche zuzuführen; er bewirkte auch wirklich dessen Uebertritt, der, auf sein unablässiges Drängen, nach standhaftem zweijährigen Widerstande des jungen Prinzen, am 27. November 1712 zu Bologna im geheimen erfolgte, und erst nach dem Tode der Groß mutter, am 1. Juli 1717 öffentlich bekannt gemacht wurde. Hätte August der Starke die Absicht gehabt, auch nach seinem Uebertritte sein Fürstenhaus beim evangelisch-lutherischen Bekenntnisse seiner glorreichen Vorfahren zu erhalten, so konnte er dies weit kürzer und sicherer erreichen, wenn er seinen Sohn bet seinem Glauben ließ; er brauchte dazu nicht den Umweg einer doch sehr aus Schrauben gestellten Testamentsklausel. Diese wäre doch wohl als eine Wohltat anzu sehen, die der sterbende Fürst wenigstens im Tode seinem im Leben von ihm tief und schmerzlich ge kränkten Volke erweisen wollte. Sollte sie überhaupt einen Zweck haben, so mußte sie doch den damaligen Vertretern des Volkes, den Landständen amtlich mit geteilt werden, damit diese über ihre Ausführung wachen konnten. Blieb sie ein Geheimnis des Hofes, so ist ihr Zweck absolut nicht einzusehen, da die Jesuiten, dieselben Mächte, die den Fürsten bei Leb zeiten gehindert hatten, sein den Landständen feier lich gegebenes Versprechen zu erfüllen, erst recht die Ausführung des Testaments verhindert, dessen Be stimmungen in das tiefste Dunkrl gehüllt hätten. Eine derartige Bestimmung eines Hausgesetzes mußte unbedingt in die Landesverfassung von 1831 ausge nommen werden. Sie hat eben nie bestanden; denn schon 1733 hätten die Landstände ihre Ausführung fordern müssen. Aber wie ist dieses Gerücht von einer Klausel entstanden? Die Seele des sächsischen Volkes war tief erregt dadurch, daß es der römischen Propaganda endlich gelungen war, erst den Prinzen Albert von Sachsen-Weißenfels und daun den Kurfürsten selber zum Abfall von der väterlichen Religion zu bewegen. Für ein rein evangelisches Volk hat der Katholizis mus ein gewisses geheimnisvolles Interesse. Seine internationale Einheit, sein fürstliches Oberhaupt, seine glanzvollen K^chenfürsten, seine ungemessenen Reichtümer, sein lateinischer zeremonienreicher Gottes dienst, seine unbeweibten Priester, seine streng ver- schlosscnen Klöster, das geheimnisvolle Walten seiner Orden, namentlich der Jesuiten: das alles erregt die Neugierde des Volkes, das ohnehin geneigt ist, das Abenteuerlichste, Sensationellste zu glauben, selbst wenn auch kein Schatten der Wahrheit ihm zu Grunde liegt. Und so nahm man im Volke an, August der Starke habe von Gewissensbissen getrieben wenigstens im Tode teilweise das wieder gut machen wollen, wo durch er sein gut protestantisches Volk so bitter ge kränkt hatte. Obwohl schon die katholische Erziehung der drei „auf demThrone geborenen" SöhneAugustsIII. das Gerücht widerlegte,immer wieder tauchte es aufund hat sich bis jetzt erhalten. Wir können aus dem gänzlich grundlosen Gerücht nur die unverwüstliche Hoffnung des sächsischen Volkes heraushören, die sich einst an dem Sohn August desStarken anknüpfte; dieHoffnung, daß doch einmal im Laufe der Zeiten das erlauchte Haus Wettin die viel betrauerte Kluft überschreiten und mit seinem Volke sich wieder vereinigen werde im evangelisch-lutherischen Bekenntnisse der Väter! (Aus dem „Sächsischen Kirchen- und Schulblatt".) Politische Rimdschao Deutsche- Sketch. * Von bestinformierter Seite wird versichert, daß die Großherzogin von Toscana ihre Tochter Luise nach Oesterreich zu ständigem Aufenthalte daselbst mitnehmen werde. «Eine Kundgebung der Regierung gegen den Bund der Landwirte wird von einem den konservativen Kreisen nahestehenden Parlaments berichterstatter angekündigt.