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Mll i Uhr Nr. 214 Dele,ra«m-Udrefs«t 1896 1. 2. 2513. IV. B. 3. 4. 5. «US Min. OelSvitz i. E. 6 Lichtenstein-Callnberg 7 9. DreSden-Altst. wird in der Nacht "6M ditteuä an in Von St. Egidien DreSden-Altst. 8 12 III. III. 59 15 55 25 SSN6N. gin Iruusr- Nachm. 20. zum 21. September 10 . M.. abends 9 Uhr mlung. betreffend. vom Machten II«, Callnberg. 25 Min. in Dresden. (Siehe auch die amtliche Be« kauntmachuog tn unserem Blatte.) — Ein Apparat zum Messe» der am Webstuhl fertig gestellten Ware ist von einem jungen Kaufman» in Werdau konstruiert worden. Dieser Apparat soll sehr sicher und schnell arbeiten und am Webstnhl gleich angebracht «erben können. Ausstellung des Sächsischen Handwerks und Kunstgewerves mit der alten Stadt Dresden *— Auf der Mülseugrundbahn wird vom 1. Oktober ab, jedenfalls mit besonderer Rück« sicht auf die Arbeiter der vößneck'schen Fabrik tu Mülsen St. Micheln, ein »euer Zug eingelegt werden, der, nur Werktags verkehrend, von OrtmannSdorf früh 5 Uhr 31 «in. abgeht und 5 Uhr 50 Rin. in Mülsen St. Micheln ankommt. MilLtttttii dors. s». September, et der diesjährige gsbaü thos statt. Von im BereinSlokal, narsch nach dem König!. Generaldirektion der Sachs. StaatSeisenbahneu Hoffmann. Königliche AmtSha«Plma»«fchaft. Ebmeier. Kranz abend 8 VNr. r Hof. abend m mit SW, ist ein l«Ii »ran«r. 6 Mk., bis 1 Uhr 7 Mk. und bei längerer Dauer 8 Mk., 2. für Tanzvergnügen bei Belegenheit von Hochzeiten, Kindtaufeu, Aus flügen, Schlittenparthien und dergleichen 2 bis 6 Mk., 3. für einen Maskenball 20 Mark, 4. für eine« Kostümball 10 Mark. Musikaufführungen, Besang«« und deklamatorische Borträge und Schaustellungen ohne Tanzvergnügen sind abgabenfrei. 8 3. Als Vereine oder Gesellschaften im Sinne von 8 2 gelten auch solche Ber einigungen von Personen, die vorübergehend und ohne daß sie Statuten haben, zur Abhaltung eines oder mehrerer Vergnügen der in 8 2 bezeichneten Art zusammengetreten sind. 8 4. Zur Zahlung der Abgaben der städtischen Behörde gegenüber sind ver pflichtet: 1. in de» Fällen des 8 2a unter 1 bis 5 der Wirt, in dessen Räumen die Lustbarkeit stattfindet. Borm, r , f (Zug 632) 8 2. Diese Abgaben betragen ». für öffentliche Lustbarkeiten: für Tanzvergnügungen an den regulativmäßigen Tanztagen bis 12 Holzauktion auf Forderglauchauer Revier. Montag, den 14. dies. Mts.« von vormittags S Uhr an solle» im Rüwpfwalde und zwar am Bogelherd, Kohlgraben, Zwickauer Weg pp. SS Wellenhundert Skadelholzreifig unter den gebräuchlichen Bedingungen gegen sofortige Bezahlung versteigert werden. Versammlung an der neue» Waldhütte am Vogelherd. Gräflich Schönburg fche Forstverwaltnng und Rentamt Forderglauchau, am 4. September 1896. Poetzschke. Hennig. 6. 7. 8. 2. in den Fällen des 8 2a unter 6 die Musiker, 3. in den Fällen des 8 2a unter 7, 8 und 9 die Unternehmer, 4. in den Fälle» de« 8 2b die Vereine und Gesellschaften und zwar deren Mitglieder solidarisch (einer für alle, wie alle für einen). 8 5. Die Abgabe wird bei Aushändigung beziehentlich Ausfertigung d«S Erlaub nisscheines oder der Anmeldebescheiniguvg erhoben. Ist sie bis zu Begin» der Musikaufführung oder der sonstige« Veranstaltung nicht bezahlt, so werde» die nach 8 4 Zahlungspflichtigen wegen Hinterziehung, im ersten Falle mit dem dreifachen Betrage der hinterzogenen Steuer, mindestens aber mit 10 Mk., im Wiederholungsfälle mit dem fünffachen Betrage, mindestens aber mit 20 Mk., und in jedem weiteren Falle mit dem zehnfachen Betrage, mindestens aber mit 50 Mk. bestraft. Die Strafe fließt in die Armenkasse and kann im Falle der Uneinbringlichkeit in entsprechende Haftstrafe verwandelt werden. Die Steuer ist außerdem nachzuzahlen. 8 6. Die Bestimmungen in 88 1 bis 5 finden auf diejenigen öffentlichen Mustk aufführungen, Gesangs, und deklamatorischen Vorträge, Schaustellungen und Lustbarkeiten, bei denen ein höhere- Interesse der Kunst oder Wissenschaft ob waltet, keine Anwendung, sofern sie unentgeltlich dargeboten werden. 8 7- Diese- Regulativ tritt nach erfolgter Bekanntgabe iu Kraft. Calluberg, am 26. Juni 1896. Der Stadtgemeimderat. Prahtel, Bürgermeister. Die Königliche Amtshauptmannschaft hat mit dem ihr betgeorduete« Be zirksausschüsse da- vorstehende Regulativ über die Erhebung von Abgaben zur Armenkasse in Callnberg von Tanzbelustigungeu usw. vom 26. Juul 1896 genehmigt. Glauchau, am 1. September 1896. MM Luxt, Callnberg. für Schaustellungen aller Art 2 bis 20 Mark. Hierüber ist noch bei den unter 1, 2, 3, 4 und 7 geuanuten Veranstal tungen je 1 Mark Gebühr für die notwendige Polizeiaufsicht an die Stadtkass« abzuentrichten. Die Höhe dieser Gebühr bei MaSken- und Kostümbällen wird in jedem einzelnen Falle vom Bürgermeister festgestellt. d. für M«fikaufführu«gen, GesaugS- «ad deklamatorische Bor- träge, Schaustellungen umd Lustbarkeiten, welche von Bereiten oder Gesellschafter» in Gast-, Schank- oder Gesellschaft«lokaleu veranstaltet werden: 1. für ein Tanzvergnügeu mit oder ohne Musik dis 12 Uhr nachts TaaeSgeschichte. *— Ltchtenstein. Souderzug »ach Dresden. Zur Ausstellung de« sächsischen Hand- werk- und Kunstgewerbes mit der alten Stadt iu DreSdeu wird am Sonntag, 20. Sept., ei» Sonder zug abgehen. Derselbe geht tn Lichtenstein-C. 7 Uhr 1b Min. früh ab und ist mittag- 12 Uhr Wochen- und Nachrichtsblatt zugleich WW-WMr für Loftdorf, Aö-H, Amsdorf, Mors, Ll Wien, Kkimichorl, WieM und Wfm. Amtsblatt für den Stadtrat zu Lichtenstein. Uhr «acht- 3 Mk. 50 Pf., bei längerer Ausdehnung 6 Mk. — Pf., an außerordentlichen Tanztagen bis 12 Uhr 6 Mk. — Pf., bei längerer Ausdehnung 10 Mk. — Pf., für Musitaufführungen, Gesang-- und deklamatorische Vorträge ohne Tanzvergnügen, sofern der Ertrag nicht zu wohlthätigen oder ge- meinnützigen Zwecken Verwendung finden soll, 2 bis 10 Mk., für Ausführungen von Singspielgesellschaftev, für die Person und den Tag 50 Pf., für Tanzvergnügen, die sich an Musikaufführungen usw. der unter 2 fallenden Art anschließen, außer der Abgabe unter 2, bi- 12 Uhr 4 Mk, bei längerer Ausdehnung 6 Mk. — Pf., ür einen MaSken- oder Kostümball, die von der Königlichen Amts« I auptmannschaft in jedem einzelnen Falle besonders festzusetzende Gebühr 8 11 des TanzregulativeS). ür gewerbsmäßige Straßenmufik jeder Art, die Person 50 Pfg., ür Theateraufführungen 2 bis 5 Mark für jede Vorstellung, ür Aufstellung von Reitschulen, Schaukeln, Schießbuden und alle andern nicht besouderS genannten Lustbarkeiten 2 bi- 30 Mark, 3,50 „ 3,30 vekaaNtmaH«»«. Da- vom unterzeichneten Stadtgemeinderate ausgestellte Regulativ über Erhebung von Abgabe» zur Armenkasse von Ta«zbelustig»nge» «sw. hat durch Dekret der Königlichen AmtShauptmannschast Glauchau vom 1. September dss. IS. Genehmigung erfahren und bringen wir dasselbe nach- stehend- sub 2 mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntnis, daß dasselbe be stimmungsgemäß am heutigen Tage in Kraft tritt. Callnberg, am 12. September 1896. Der Stadtgemeinderat Pra htel, Bürgermeister. 2 Regulativ über Erhebung von Abgaben zur Armenkasse in Callnberg von Tanzbelustigungen usw. 8 1- Zur Armenkaffe der Stadt Callnberg werden von den in dieser Stadt zur Veranstaltung kommenden Tanzvergnügungen, Mnsikanfführungen, Ge- sangS« und deklamatorische« Borträge», Schaustellung«» und Last- barkette« aller Art, Abgabe» nach Maßgabe folgender Bestimmungen zu, Erhebung gebracht. Dieses Blatt erscheint täglich (außer Sonn- und Festtags) abends sür den folgenden Tag. Vierteljährlicher Bezugspreis 1 Mark 25 Pfennige. — Einzelne Nummer 10 Pfennige. — Bestellungen nehmen außer der Expedition tn Lichtenstein, Markt 17S, alle Kaiser!. Postanstalten, Postboten, sowie die Austräger entgegen. — Inserate werden die viergespalten« KorpuSzeile oder deren Raum mit 10 Pfennigen berechnet. — Annahme der Inserate täglich bis spätestens vormittag 10 Uhr. SuftlW WH MM i. V. ich Irtsitli ilU zuM, Sonntag, den 30. September 1896. Stollberg 6 Uhr 33 "" " — — 4«. Jahrgang. —— ».-«sprech, »«sch»«» Sonntag, den 13. September Uhr 50 Min. ein Sonderzug bis St. Egidien verkehren (Ankunft daselbst 2 Uhr 3 Min. Vorm.). Fahrpreis für Hi»- «»b Rückfahrt: von Stollberg II. Kl. 6,80 Mk. III. Kl. 3,80 Mk. , OelSnitz i. E. II. „ 5,80 „ „ Lichtenstein Callnberg II. „ 5,50 „ „ St. Egidien II. », 5,30 „ III. „ 3,20 „ Biertägige Fahrkartengiltigkeit. Schluß des Fahrkartenverkaufs am 19. September uachm. 7 Uhr. Nähere- auf den auLhängenden Plakaten. Dresden, am 7. Septembr 1896. rlisp ilogis, ifenstrigen und 1 , Küche und Zu oermieten. Preis chulstr ISS. rgeselle »Ixt, Rödlitz. mpfiehlt billigst ul» kreuch» Schltisftm, chftch Mnkm zu verkaufen bei z, Kirchplatz 146. rf b. Lichtenstein Mücke, d, sind b. jr3000 durch lky, Lichtenstein.