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,a» sie in ihrer Freude if a« die Redaktion Tin lustiger Aus- üvem BetriebSkoo- Dort erschien ein verbunden in der eiben abgab: trieb«-Krankenkasse in Mülfort. luthvergtftung de- okenhanse zu M- eS Schbeziegalarzt unleserlich)." ichts dieses „Atte- >nd brachen in ein wurde trotz seine» abgenommen und, zum Borschein. densv.Nugustr be« Wettertelearavb.) tiederschläge. -Orchester bleiben i Uhr nachmittags U-be. Uo. , den SI. Ang., mlung e« Sonne, dNUng: Mitglieder. irn Ausflug. er Vorstand. L-s wgstmwe ekt /-S Uhr, tkluö. ag abend nlung. D. B. iter siellade gesucht karktstraße 173. ige IdLN ld, Callnberg. i Ds»k. i dem so un- » Hivscheiden eben Kinder äenliebe und c t und That zu Teil ge. tsern wunden 'S Bedürfnis en, Allen sten Dank zu Allmächtige am Begrab ug. 1896. n Eltern ifchhardt »u. hksMfls-Dzcigcr str KohOerf, KöSlitz, Zmirdorf, KüsSors A. LOim, Kmrilßsorl, Wricmu und KD«. Amtsblatt für den Stadtvat zu Lichtenstein. 48. Jnhrgnrrg. Nr. 194. »-.«o-«*-«»,«..» Freitag, dm 21. August 1896. Dieses Blatt erscheint täglich (außer Sonn- und Festtags) abends für den folgenden Tag. Vierteljährlicher Bezugspreis 1 Mark 2S Pfennige. — Einzelne Nummer 10 Pfennige. — Bestellungen nehme« außer der Expedition in Lichtenstein, Markt 179, alle Kaiser!. Postanstalten, Postboten, sowie die Austräger entgegen. — Inserate werden die viergespaltene KorpuSzeile oder deren Raum mit 10 Pfennigen berechnet. — Annahme der Inserate täglich bis spätestens vormittag 10 Uhr. Bers»»tm«ch««g. Nachdem die von dem unterzeichneten Stadtgemeinderate ausgestellte Stätte- gel--Ord»««g für die Stadtgemeinde Callnberg durch die Königliche Amt-- Hauptmannschaft Glauchau uud den Bezirksausschuß Genehmigung erfahre«, bringen wir dieselbe nachstehend sub zur öffentlichen Kenntnis. Callnberg, am 19. August 1896. Der Stadtgemeirederat. Prahtel, Bürgermeister. (S Stättegeld-Ordnung für die Stadtgemeinde Eallnberg. 8 1. Verpflichtung zur Stättegeldentrichtung. Wer innerhalb de« Bezirke« der Stadtgemeinde Callnberg, zu anderen, als für den, durch die Marktordnung, vom 7. Juni 1872, bestimmten Wochenmarkt, festgestellten Zeiten mit den nach 8 66 der Reichsgewerbeordnung verzeichneten Gegenständen oder mit den nach OrtSgebrauch sonst zu den Gegenständen de« Wochenmarktverkehrs gehörenden Waren, insbesondere mit Handwerkswaren auf Plätzen oder öffentlichen Straßen feilhält, oder solche Waren zum Kaufe an- bietet, ist au jedem Tage, an welchem er dies thut, da« geordnete Stättegeld zu erlegen, verpflichtet. 8 2. Betrag des StättegeldeS. Die Höhe des StättegeldeS richtet sich nach den Tran« portmitteln, welcher sich der Feilbietende bedient, beziehentlich nach dem Raume, welchen derselbe auf den Straßen und Plätze» mit seinen zu verkaufenden Waren einnimml. ES sind hiernach täglich zu entrichten, vom Besitzer a., eines zweispännigen Fuhrwerkes 60 Psg., d., eines einspännigen Fuhrwerke« 40 Psg., c., eines Hundefuhrwerkes oder eine« Handwagen- 25 Psg. Weiter haben zu bezahlen ä., Schwetnehändler, wenn sie nicht mehr al« 5 Stück zum Verkaufe stellen, 50 Pfg., bei einer größeren Anzahl 1 Mark, «., Gänsehändler, wenn sie nicht mehr als 20 Stück zu» Verkaufe bringen, 50 Pfg., bei einer größeren Anzahl 1 Mark. 8 3. Ort und Zeit der Stättegelderhebung. DaS Stättegeld ist jedesmal vor Beginn des BerkaufSgeschäfteS an die Stadtkaffe oder an den mit ter Einhebung betrauten Stadtwachtmeister in der sestgestellten Höhe zu bezahlen. Ueber die Bezahlung wird eine Bescheinigung gewährt, welche je auf den Tag, an welchem und für welchen sie verausgabt worden ist, Giltigkeit besitzt. ES ist auch gestattet, das Stättegeld auf mehrere Tage, Wochen oder Mo nate im Voraus zu bezahlen. 8 4. Nachweis der Stättegeldabführung. Die nach 8 3 empfangene Bescheinigung hat jeder Feilhaltende während der ganzen Dauer seines FeilhaltenS aufzubewahren, auf Verlangen aber dem mit der Aufsichtsführung betrauten Beamten vorzuzeigen. 8 5. Strafen. Wer da« Stättegeld nicht in festgestellter Höhe (8 2) oder nicht rechtzeitig (8 3) bezahlt hat, wer die erfolgte Bezahlung nicht vorschriftsmäßig nachweist oder Nachweisen kann (8 4), ist zur Nachzahlung deS nicht vorschriftsmäßig be zahlten oder nicht nachgewiesenen Betrages verpflichtet and ist überdies mit einer Hinterziehungsstrafe zu belege«. Die Letztere beträgt das Vierfache deS hinterzogenen Betrages, im ersten UebertretungSfalle aber mindestens 1 Mark — Pfg., bei Wiederholungen min desten« 3 Mark. Falls sich nach Lage der Sache eine Hinterziehung nicht auf einen bestimmte« Geldbetrag berechnen lassen sollte, oder fall« Jemand gegen ander« Vorschriften dieser Stättegeldordnung verstößt, können Ordnungsstrafen bis zu 30 Mark verhängt werden. Außerdem kann dem Zuwiderhandelnden die weitere Aus übung seine- Handels am Platze untersagt werden. 8 6. Vertretung Angehöriger. Wer durch Diener, Lehrlinge, Gewerbsgehilfen, Ehegatten, Kinder, Gesinde und sonst in seinem Tagelohne stehende Personen feilhalten läßt, hastet, gleich wie diese selbst, für die in 8 2 näher bezeichneten Stättegeldbeträge und die in 8 5 gedachten Hinterziehung-« beziehentlich Ordnungsstrafen. Weisen die Haftungspflichtiaen nach, daß die strafbare Handlung ohne ihr Wissen verübt worden ist, so haften sie nur für den hinterzogenen Stättegeld betrag. 8 7. DaS Strafverfahren. Zur Untersuchung und Bestrafung von Hinterziehungen und sonstigen Zu widerhandlungen gegen die Vorschriften dieses Statutes, ist der Bürgermeister zuständig. AIS Sicherstellung kann der Beamte, welcher die strafbare Handlung ent deckt, eine der verwirkten Strafe und den hinterzogenen Beträgen entsprechende Geldsumme von dem Angeschuldigten fordern und im Weigerungsfälle denselben an RatSstelle vorführen. 8 8. Verwendung der Strafgelder. Die eingehobenen Geldstrafen fließen in die Armenkasse der Stadtgemeinde Callnberg. 8 9. Schlußbestimmung. Diese Stättegeldordnung tritt sofort nach erfolgter Genehmigung in Kraft. Die Bestimmungen der Marktordnung über die Erhebung von Stättegeld während der Jahr- und Wochenmärkte bleiben bis auf Weitere- in Kraft. Callnberg, am 26. Juni 1896. Der Stadtgemeinderat. Prahtel, Bürgermeister. Die Königliche Amtshauptmannschaft und der Bezirksausschuß haben die vorstehende Stättegeld-Ordnung sür die Stadtgemeinde Callnberg genehmigt. Glauchau, am 17. August 1896. Königliche Amt-Hauptmannschaft. Ebmetrr. TageSgeschichte. *— Lichtenstein. Zu der für den 18. d. M. einberufeneo außerordentlichen Generalversamm lung der Steinkohlenaktiengesellschaft Bockwa- Hohndorf-Bereinigtfeld bei Lichtenstei« waren 47 Aktionäre mit 6492 Aktien erschienen, welche über 81 Proz. d«S gesamten Aktienkapitals repräsen tierten. Die Versammlung genehmigte einstim mig die Anträge deS Vorstände- und AufsichtSrateS auf Zusammenlegung von je 5 Stamm- und je 3 Prioritätsaktien zu je einer abgestempelten gleichbe- rechtigten Aktie unter Zuzahlung von 150 Mark für jede alte Aktie und die beantragten Statuten-Aen- derungen. Au Stelle deS verstorbenen Herrn August Falck wurde Herr Kohlenwerksbesitzer Paul Ebert in Zwickau i« den AuffichtSrat gewählt. — Die Summe der von sächsischen Spar kassen ausgeliehenen Kapitalien bezifferte sich im Dezember 1894 auf nahezu 719^/, Mill. Mark. Davon waren vergeben gege« hypothekarische Sicher- heit 569978000 Mk., gegen Faustpfand 5474070 Mk., gegen Bürgschaft 2487781 Mk., au Gemein den 10509059 Mk., und iu StaatS- oder sonstigen Wertpapieren angelegt 131954000 Mk. Die Spar kassen Sachsen» gewinnen in ihrer Bedeutung für die Wohlfahrt deS Volke- von Jahr zu Jahr, nicht allein dadurch, daß sie fortgesetzt größere Kapitalien ansammelu, die, großenteils iu Immobilien angelegt, besonder« zur Verbesserung der Wohnverhältnisse beitragen, sondern auch dadurch, daß sie erzieherisch auf die Bevölkerung einwirken und fortwährende An regung geben, den Ueberfluß guter Tage nicht un nütz zu vergeuden, sondern zur Deckung etwaigen Mangels in trüben Zetten aufzusparen. Tinen sol chen Einfluß recht wirksam auSzuüben, ist namentlich eine recht große Zahl von Spargelegenheiten nützlich. In Sachsen dürste daran kein Mangel mehr bestehen, denn e« gab daselbst am Schluß deS JahreS 1895 247 selbstständige Sparkassen gegen 239 im Dezember 1894 und 233 Ende 1893. In den Sparkassen größere» Städte wurde» überdies und werden noch außer den Hauptkaffenstellen eine Anzahl Filialen unterhalten, die ebenfalls dazu beitragen, dieSpar- gelegenheiteu zu vermehren. Die Verkaufsstellen von Sparmarken haben eine Abnahme erfahren, nach dem bereit- iu den Vorjahren eine Anzahl wieder eingezogen worden waren; dagegen war die Zahl der verkaufte« Marken und der Ertrag derselben etwa- höher, al» i« Jahre 1893. ES scheint dem nach, al- ob das Sparmarkensystem an sich eine lebensfähige Einrichtung sei, sich aber nicht überall und für alle BevölkerungSklaffen gleich gut bewähre. Vielleicht erfüllt eS überall da einen nützlichen Zweck, wo die Heranwachsende Jugend fleißig angehalten wird, ihre kleinen Ersparnisse deS Lohnes al- jugend liche Arbeiter fest anzulegen. — Segen die sogenannten „Waschmittel", welche vielfach minderwertige Surrogate enthalten, beab sichtigt der Verband deutscher Seifenfabrikanten auf Grund de- Gesetze- wider deu unlauteren Wettbe werb einzuschreiten. — Ein auswärtiges Blatt hatte vor kurzem von eiuem Unfall in der Fabrik zu Mülse« St. Micheln berichtet (auch wir hatten diese Nachricht wiedergegeben), bei dem einem Schlosser ein glühen de- Stück Eilen in'« Auge gesprungen und ihm eine schwere Verletzung zugefügt hatte, die den Verlust de- Sage» befürchten ließ. Zu dieser Notiz wird dem „Glauch. Tgbl." nun berichtet, daß der Unfall einen Schlossergesellen de- Herrn Ernst Claus i« Glauchau betroffen hat, daß aber die Verletzung nicht im entferntesten den Verlust deS Auge- erwarten ließ. Die Verletzung ist jetzt «ach kaum 8 Tagen wieder vollständig geheilt, und der Geselle geht be reit- wieder seiner Arbeit nach. — In Castan- Panoptikum in Dresden läßt sich jetzt der 245 em lange Amerikaner Wilkin-, der