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42 Die Stellung der Gutsunterthancn in der Oberlausitz zu ihren Gutsherrschaften. vier Jahre lang von allen Abgaben frei sein, dann aber jeder alles in allem 3 Thaler zahlen, nämlich 1 Thaler an Stnhlgeld, 12 gute Groschen für alle landesherrlichen Steuern, welche der Rath für sie mitzuentrichten über nahm, 9 gute Groschen anstatt des Hauens von jährlich 3 Klaftern Holz, 18 gute Groschen anstatt der „üblichen sechs Hosetage", 3 gute Groschen anstatt des Spinnens von jährlich einem Stücke Garn, 2 gute Groschen Erb zins und 4 gute Groschen für die Erlaubniß, eine Kuh im Walde zu hüten. So entstand das jetzige Dorf Altgersdorf?) In ähnlicher Weise hatte bereits seit 1657 der Besitzer des anderen, zur böhmischen Herrschaft Ruin burg gehörigen, aber ebenfalls in der Oberlausitz gelegenen Antheils von Gersdorf mitten im Walde theils Häusler- theils Gärtnernahrungen aus gesetzt, vielfach auch die nöthigen Gebäude selbst aufführen lassen und ver kaufte nun jedes Haris nebst einigem Felde für 52 Thaler, jeden Garten nebst Feld und Scheune für 70 Thaler, einen bloßen Bauplatz aber an die jenigen, welche selbst bauen wollten, für nur 6 Thaler?) So entstand Neu gersdorf. Beide Dorfantheile zählten 1880 zusammen 6962 Einwohner. — In ähnlicher Weise ward 1691 am Kottmarberge das Dorf Walddorf durch den Rath zu Löbau ganz neu angelegt?) In Großschönau, wo sich seit Ende des siebzehnten Jahrhunderts die Damastweberei zu großer Blüthe entwickelt hatte, wurde den vielen Bau lustigen zuerst 1719 die der Herrschaft, nämlich der Stadt Zittau, gehörige Mühlwiese zum Häuserbau angewiesen. Jeder Anbauer erhielt eine Vallstelle von 50 Ellen Länge lind 25 Ellen Breite. Für den käuflichen Erwerb der selben zahlte er einmal « Thaler Kaufgeld und sodann jährlich 2^/s Thaler und sollte dafür fortan von allen fonstigen Abgaben und Leistungen, als Erbzins, Hofetagen, Spinngeld, Stuhlgeld, ja sogar von allen landesherrlichen Steuern, welche die Herrschaft übernahm, sowie von allen Kriegsbeschwerungeil frei sein?) Dies war der Anfang zu dem Dorfe Neuschönau, welches sich später durch Ueberweisung von noch anderen herrschaftlichen Neckern und Wiesen zu Baustellen schnell vergrößerte. Somit waren denn auch die oberlausitzischen Häusler, mindestens in den deutschen Dörfern, von Anfang an keineswegs schwer belastet. Während nach dein Bisherigen in diesen deutschen Dörfern alle die ver schiedenen Klassen der Gutsunterthanen, die Bauern, Gärtner, selbst die Häusler, zu Erbe saßen, also Eigenthumsrecht an ihren Grundstücken hatten, gab es doch auch hier lassitischen Besitz, also Laßgüter und Lassiten. „Lasse ist der, so auf einem Zinsgut sitzt, den man davonweisen öder es ihm um einen gewissen Zins laßen mag", so definirt schon die Glosse zum sächsischen Landrecht (III. 45) den Lassiten. — Die altslavischen Hörigen waren danach sämmtlich Lassiten, und da es zumal bei den slavischen Bauern vorzugsweise der Zins (nicht die Dienste) war, um dessen willen Fritzsche, Gersdorf 85. 2) Oberlaus. Kirchcngallerie 169. Lahmer, Gcsch. v. Rumburg 1884. 64, ») Oberlaus. Nachlese 1767. 37. *) Richter, Großschönau 34. 411,