Die Stellung der Gutsunterthane» in der Obcrlausitz zu ihren Gutsherrschaftcn. 41 Weideberechtigung; außerdem hatten sie, ebenso wie die Gärtner, jährlich ein Stück Garn zu spinnen oder statt dessen 4 gute Groschen zu erlegen. — Als 1602 Christoph von Göda auf Litschen an der kleinen Spree einem Häusler eine Parzelle aus seinem Gute erblich verkaufte, bedang er sich aus, daß derselbe 12 Weibertage jährlich au Frohnen und sonst jede Handarbeit, welche die Herrschaft bedürfen würde, verrichten solle gegen den festen Lohn von 1 Kreuzer für jeden Weiber- und von 44/2 Kreuzern für jeden Männer lag bei üblicher Beköstigung. Ganz anders dagegen in den deutschen Dörfern. Hier pflegte den jenigen, welche sich neu in der Geineinde anbaueu wollten, von dem Dorf gericht eine Hausbaustelle augewiesen zu werden und zwar in der Regel auf der der Gemeinde gehörigen Dorfaue, wofür ein gewisses Geld an die Ge meindekasse zu erlegen war. Auch der deutsche Häusler hatte dein Gutsherrn eine jährliche Rente zu zahlen, aber als Erbzins (auf den Zittauer Stadt dörfern jährlich 1^/2 bis 2 gute Groschen); hierdurch war zugleich sein Eigentumsrecht erwiesen; außerdem leistete auch er zum Zeichen seiner Guts- unterthänigkeit der Herrschaft einige wenige Hofedienste (auf den Zittauer Stadtdörfern jährlich euren bis vier Tage, dagegen auf dem mehrfach er wähnten adligen Antheil von Oderwitz zu gleicher Zeit jährlich 40 Tage). In diesen südlichen deutschen Dörfern beschäftigten sich nun die Häusler weniger mit Feldwirtschaft, als mit Hausindustrie, uämlich mit der Leinweberei. Dies eigentlich nur in den Städten und zünftig betriebene, für die Land bewohner ausdrücklich verbotene Gewerbe hatte sich seit Mitte des sechszehnten Jahrhunderts, als infolge des Pönfalls (1547) von der Regierung alle Innungen in den Sechsstädten aufgelöst worden waren, außerordentlich schnell über das platte Land verbreitet und war, auch als später die Zünfte wieder hergestellt wurden, daselbst nicht mehr zu beseitigen. Da pflegten denn die Gutsherrschaften von jedem auf ihren Dörfern aufgestellten Webstuhle ein jährliches Stuhlgeld (meist von einem Thaler) zu erheben. Gerade dieser mehr und mehr sich entwickelnde Betrieb der Weberei in ihren verschiedenen Formen hat den Dörfern der südlichen Oberlausitz ihr gegenwärtiges charakteristisches Gepräge verliehen. Fast in jedem Hause, ja in jeder Stube klappert der Webstuhl. Wo sich irgend im Dorf noch ein Plätzchen aus findig machen läßt, wird ein Häuslein erbaut. In einem Dorfe, wo Haus industrie herrscht, ist die Einwohnerzahl keineswegs mehr von der Größe der Dorfmark abhängig. Und so sind denn diese einst zu etwa zehn bis zwanzig Hufengütern ausgesetzten vormaligen reinen Bauerndörfer gegenwärtig zu Jn- dustrieortschaften von 6—7000 Einwohnern herangewachsen. Noch im siebzehnten und achtzehnten Jahrhundert wurden eben in diesen Gegenden sogar ganz neue Weberdörfer angelegt und daher fast aus schließlich mit Häuslern besetzt. Als sich nach dem dreißigjährigen Kriege unzählige flüchtige Protestanten aus Böhmen nach der inzwischen sächsisch gewordenen Oberlausitz wendeten, um daselbst, wenn auch meist mit Verlust ihrer bisherigen liegenden Habe, wenigstens ungehindert ihrem evangelischen Glauben leben zu können, wies (1662) der Rath zu Zittau vielen derselben Hausbau- stellen in dem Zittauer Antheil des noch seit den Hussitenkriegen fast völlig wüstliegenden Gersdorf bei Ebersbach an. Die böhmischen Ansiedler sollten