40 Die Stellung der Gutsuntcrthancn in der Oberlausitz zu ihren Gutsherrschaftcn. Großpostwitz) lichten und legte daselbst das neue Dorf Mönchswalde an. Die Bewohner, weist Häusler, zahlten den sehr mäßigen Erbzins von durch schnittlich 6 kleinen Groschen und 6 Pfennigen und hatten nur zwei Tage in der Ernte mit der Sense zu Hofe zu gehen, erhielten dafür aber viermal täglich zu essen und außerdem 18 Pfennige für jeden Tag. Außerdem mußte jeder 2 Klaftern Holz jährlich für die Herrschaft fchlagen und bekam für jede Klafter ein Brötchen. — Ueber ähnliche ganz neue Dorfanlagen im Queißkreise vergl. Frietzsche, Anbau im Queißkreise 1787. — Von den unter dem Pfarrer zu Göda stehenden Gärtnern hatte 1559 jeder 3 Groschen Erbzins, 30 Eier, 3 Hühner zu entrichten, sowie 4 Sicheln und 7 Rechen zu leisten?) — Selbst auf adligen Gütern war die Stellung der Gärtner ur sprünglich keine ungünstigere. In Rengersdorf, welches Franz von Gers dorff gehörte, hatten sie 1517 nur einen Tag im Jahre unentgeltlich zu schneiden; wer aber mehr arbeitete, erhielt dreimal des Tages Essen; — in Gießmannsdorf bei Zittau hatten (1699) die 15 Gärtner je 6 Tage in der Getreide- und je 8 Tage in der Heu- und Grummeternte ohne Lohn und Kost zu dienen; alle sonstige Arbeit ward ihnen bezahlt, Männertage mit 1 kleinem Groschen, in der Ernte aber mit 2 Groschen bei festbestimmter Kost, und für das Dreschen erhielten sie den siebzehnten Scheffel?) Nach alle den: Bisherigen hatten also auch die Gärtner, die deutschen wie die wendischen, ursprünglich nirgends im Lande über allzu harten Druck zu klagen. Erst wenn in einem Dorfe auch zur Erlangung neuer Gärtnernahrungen keine Gelegenheit mehr vorhanden war, pflegten bloße Häuslernahrungen angelegt zu werden. Zu diesen gehörte freilich keinerlei Ackerland mehr, höchstens etwa ein kleines Gärtchen neben dem Hause. Aber auch der Häusler war natürlich Unterthan des Gutsherrn. Sofort aber stoßen wir auch in Betreff der Häusler auf einen tief greifenden Unterschied zwischen den wendischen und den deutschen Dörfern. In jenen, wenigstens in den nicht etwa deutsch umgestalteten, war auch der Häusler ein Höriger. Der Gutsherr hatte ihm irgendwo am Wege oder an einen: Raine einen Platz zum Bau des neuen Hauses angewiesen; ein Eigen thumsrecht daran stand ihm nicht zu; er mußte sich die Bedingungen gefallen lassen, unter denen ihn der Gutsherr überhaupt nur auf seinem Grund und Boden wohnen ließ. Selbst die wendischen Häusler blieben meist der Land- wirthschaft treu. Sie leisteten Tagelöhnerdienste um Geld theils dem Guts herrn, theils einzelnen Bauern; oft pachteten sie sich kleine Parzellen zu eigenen: Anbau. So ähnelten sie den Gärtnern und pflegten auch in ähn licher Weise wie diese mit Leistungen an den Gutsherrn belegt zu sein. Sie zahlten eine (natürlich niedrige) „Erbunterthänigkeitsrente" (auf den Mariensterner Klosterdörfern 6 bis 12 gute Groschen) und entrichteten eine Anzahl Tage im Jahr unentgeltlichen Hofedienst (in Marienstern vier bis sieben Tage) theils mit, theils ohne Beköstigung, theils mit, theils ohne i) v. Weber, Archiv für die sächs. Gesch. V. 108. 2) Morawek, Friedersdorf und Gießmannsdorf 192.