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Die Stellung der Gutsunterthanen in der Oberlausitz zu ihren Gutsherrschaften. 37 aumplS jubarsntur). Und als sie abermals ermahnt wurden, sie möchten ordentlich antworten und bedenken, was ausgeschrieben würde sinfolge ihrer eigenen Bekenntnisses, das bliebe, so antworteten sie ebendasselbe und wieder holten es?) Seitdem nun dieser Dorfantheil nicht mehr unter adligen Herren, sondern unter dem Kloster Oybin und später (1574) unter der Stadt kommun Zittau stand, wurden auch hier in praxi nicht mehr die altslavischen „ungemeßenen" Dienste gefordert; aber selbst noch das Urbar von 1794?) enthielt die Bestimmung, daß die betreffenden Gärtner verpflichtet seien „zu aller Art von Arbeit, wozu sie geboten werden, sei es in der Stadt oder bei Bauen und Repariren an der Scheibemühle rc." — In einem anderen Antheile desselben Oderwitz, welcher stets adlige Besitzer gehabt hatte, waren die alt slavischen Smurdendienste bis auf die neueste Zeit unverändert geblieben. Erst infolge eines Vergleiches ward den (sieben) Gärtnern zugestanden, daß jeder (nur) 284^2 Tage Frohnhanddienste im Jahre zu leisten haben solle, wofür ihnen allerdings Beköstigung und der fünfzehnte Scheffel des von ihnen aus gedroschenen herrschaftlichen Getreides gewährt ward?) Auch von der Neuaussetzung einer Anzahl wendischer Gärtner zu dein Zwecke, sännutlichen Handdienst auf einem herrschaftlichen Gute zu verrichten, liegt ein Beispiel aus der Mitte des dreizehnten Jahrhunderts vor. Als die drei Gebrüder Herren von Kamenz 1248 das Kloster Marienstern stifteten, wiesen sie demselben unter anderem auch das anstoßende Dorf Kukau zu und schufen auf einem Theile von dessen Areal eine ganz neue Gärtnerkolonie. Die Flurkarte zeigt wenigstens ganz regelmäßige parallellaufende Streifen Ackerland von °/4, V», V» Scheffel Größe, welche zu den betreffenden Gärtner - nahrungen gehören. Dafür hatten die Inhaber derselben (bis 1848) jeder 16 bis 10 Groschen jährlichen Zins zu zahlen und zusammen 31 Sichel oder Männertage (2 bis 4 Tage jeder) in der Ernte ganz umsonst zu arbeiten. Für alle sonstige Arbeit auf das Klostervorwerk, als Heudörren, Flachsbereiten, Krautpflanzen, Ausmisten, Waschen der Schafe, Bewachen der Klostergehöfte und der Leichen von Nonnen und Geistlichen rc., ward ihnen und ihren Weibern eine tägliche Mittagsmahlzeit, bestehend in Brei, Graupen rc., Milch und einem Pfund Brot gewährt. Ebenso durften sie sämmtlich ihr Vieh mit auf die herrschaftliche Weide treiben, Gras im Forste sicheln, die Bach- ränder abweiden, Streu und Brechholz einsanuneln rc?) Die Herren von Kamenz, selbst Deutsche von Geburt und um die Germanisirung ihrer großen Herrschaft hochverdient, hatten auch diesen neu ausgesetzten Gärtnern wahrlich keine schweren Lasten auferlegt, und bei der bekannten Stabilität und Humanität der Klöster waren letztere auch niemals vermehrt worden. Auch auf den übrigen Dörfern des Klosters Marienstern, welche sich seit alter Zeit in seinem Besitz befinden, hatten die Gärtner meist nur 5 bis 6 Tage im Jahre Hand dienst zu verrichten, für andere früher in natura geleistete Dienste später 4 bis 5 g. Groschen Erbunterthänigkeitsrente zu zahlen und je ein Stück Garn zu spinnen oder statt dessen 4 g. Groschen zu erlegen. — Ganz anders dagegen i) Lausitz. Mag. 1856. 169. Dienst-Urbar der zur Mitleidcnhcit der Stadt Zittau gehörigen Dorfschaften 1794. 93. 'h Korschelt, Oderwitz 163. Ablösungsakten.