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gg Die Stellung der Gutsunterthanen in der Obcrlausitz zu ihren Gutsherrschaftcn. Das Gut Drausendorf bei Zittau ist trotz seines jetzigen deutsch klingenden Namens dennoch ein altslavischer (böhmischer) Ort und wurde z. B. 1369 Drozendorf geschrieben. Niemals hat ein Gutsherr selbst auf die Dauer dort gewohnt; niemals auch hat es daselbst ein Bauergut gegeben. Immer war es nur eiu Vorwerk erst der alten Herren von Zittau, dann der Könige von Böhmen, des Klosters Oybin, seit 1574 der Stadtkommun Zittau. Von jeher wurde es daher nur von Verwalter» oder Pächtern bewirtschaftet. Jedenfalls damit es diesen nie an Arbeitskräften zur Be- wirthschaftung fehle, waren, gewiß schon in ältester Zeit, von dem zugehörigen Areal zwei Hufen an Gärtner, zwölf an der Zahl, ausgethan und diese nun dicht neben den Vorwerksgebäuden angesiedelt worden. Erst viel später sind zu diesen Gärtnern noch einzelne Häusler gekommen. Für ihre Aecker zahlten die Gärtner (1424) zusammen 2 Schock 8 Groschen (also durchschnittlich jeder 1O^/s Groschen) Jahreszins. An unentgeltlichen Diensten hatte (1794) jeder nur eiu Beet Kraut erst zu bepflanzen, später auch zu behacken (also etwa zwei Tage im Jahr). Außerdem waren sie allerdings zu aller und jeder Handarbeit aus drücklich verpflichtet; aber dieselbe wurde ihnen besonders vergütet, so bei der Heu- und Grummet-Ernte durch billige (2 Thaler 22 g. Groschen jährlich) Ueberlassung mehrerer Wiesen zu gemeinsamer Benutzung, die bei der Getreide- Ernte durch Gewährung der vierzehnten Mandel von jeder Art auf deu herrschaftlichen Feldern gebauten Getreides, ferner die beim Dreschen dnrch Ueberlassung des dreizehnten Scheffels. Für alle sonstige Tagearbeit, den Tag von früh 6 Uhr bis Nachmittag 5 Uhr mit zwei Pausen von je einer Stunde gerechnet, erhielten sie (1794) einen festen Tagelohn von 1 g. Groschen 2 Pfennigen (15 Pfennige jetziger Währung), ebenso auch ihre Weiber für das Güten, Raufen, Einrechen des Flachses, für das Brechen und Hecheln desselben aber von jedem Kloben 3 Pfennige. Der ganze Sonnabend und die Stunden nach 5 Uhr Nachmittags blieben ihnen zur Bestellung ihrer eigenen Wirthschaft regelmäßig frei?) In diesem, freilich milden Smurden- thum befanden sich die Drausendorfer Gärtner so wohl, daß ihnen die Ab lösung der Frohndienste und damit zugleich der Wegfall der bisherigen Naturalbezüge und des sicheren Arbeitslohnes keineswegs erwünscht war. In bei weitem drückenderer Form hatte sich auch in dem altslavischen Oderwitz bei Zittau die alte Hörigkeit der Dorfbewohner bis in die neueste Zeit erhalten. Der eine Antheil desselben gehörte mindestens schon seit Anfang des fünfzehnten Jahrhunderts den Burggrafen von Dohna auf Grafenstein, feit 1491 den Herren von Schleinitz auf Tollenstein. Als diese ihn 1516 an das Kloster Oybin verkauften, wurden die betreffende!: Unter- thanen (mibäiti), jeder einzeln, von dein Schreiber auf Grund des Registers befragt, ob und wie viel sie snämlich die Bauern) an Zins und Ackerfuhren zu leisten hätten, und wie viel sie snämlich die Gärtner) damals, als der von Schleinitz sie von Johann von Dohna gekauft, verpflichtet gewesen seien, sHand-) Dienste zu thuu (guuntum tmmrMtnr luboruib). Da antworteten sie: „Wann und was ihnen befohlen worden fei" (cfuunäo6ungu6 6t guoä- i) Dienst-Urbar der zur Mitleidenheit der Stadt Zittau gehörigen Ortschaften 1794. 168 ff. Morawek, Drausendorf 8 ff.