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Die Stellung der Gutsunterthancn in der Oberlausitz zu ihren Gutsherrschaftcn. ZZ kleineren Strecken des herrenlosen Landes Besitz ergriffen und sich auf die Dauer daselbst niedergelassen. Ein solcher slavischer Gutsbesitzer vermochte aber nicht, alles ihm gehörige kulturfähige Land selbst zu bewirthschaften. Er überließ daher au Hörige seines Stammes theils größere Parzellen, nämlich jene Bauergüter, von denen wir bereits gesprochen haben, theils kleinere, nämlich Smurdengütchen. Auch an diesen besaßen ihre Inhaber keilt Eigen thumsrecht. Für die Nutzung derselben entrichteten sie einen natürlich nur sehr geringen Zins an den Gutsherrn, waren aber außerdem verpflichtet, diesem jede Art von Handdienst, theils auf dem Felde, theils auf dem Hofe zu leisten Tmurcki, Mi guotiäiuno sorvitio imxorutu tueiuut, — so desinirt die scholl mehrfach angeführte Urkunde von 1181 die charakteristische Ver pflichtung dieser Klasse von Hörigen. Sie bildeten zu einer Zeit, wo es natürlich noch keine freien Tagelöhner geben konnte, die geborenen Hand arbeiter des herrschaftlichen Gutes. In dieser Stellung nun blieben die Smurden auch unter der Herrschaft der Deutschen. Wir finden sie seit dem elften Jahrhundert bald in der Küche und in der Brauerei von Klöstern beschäftigt, bald, lind dies war die Ziegel, als die zu einem herrschaftlichen Hofe gehörigen Arbeiter, welche darum auch mit dem Hofe oder Gute, ebenso wie dessen sonstiges „Zubehör", mitverkauft werden. Obgleich die früheren Urkunden dies nicht besonders erwähnen, erhielten die Smurden gewiß von jeher, wenn sie auf dem Hofe oder Felde des Gutsherrn beschäftigt waren, von demselben auch die Kost, in späterer Zeit, wenigstens für gewisse Arbeiten, z. B. das Dreschen, selbst bestimmte Vergütung in Naturalien, für andere Arbeiten sogar einen bestimmten Lohn in baarem Gelds. Nebenher bestellten sie ihr eigenes Stückchen Feld, fütterten ihre Kuh und führten ein zwar nicht beneidenswerthes, aber für die altslavischen Verhältnisse immerhin ganz er trägliches Dasein. In den oberlausitzer Urkunden kommt der Ausdruck Smurden nicht mehr vor. Man nannte später diese Leute allgemein Gärtner (Dreschgärtner), ihre Grundstücke Gärten oder Gartennahrungen?) Bestanden aber hat das Smurdenthum auch in der Oberlausitz und hat sich hier sogar bis in die aller- neueste Zeit erhalten. In allen wendischen Dörfern, welche nicht etwa deutsch umgestaltet worden waren, blieben natürlich diese Gärtner bei ihren alten Pflichten, aber auch bei ihren alten Zischten, z. B. der Theilnahme am Ernte erträge der Herrschaft mittels des Dreschens, ferner bei der Berechtigung, Streu in den herrschaftlichen Wäldern zu rechen und ihr Vieh, ja sogar ihre Gänse mit auf die herrschaftlichen Felder und Weiden zu treiben. Bei den meisten Dörfern freilich wird es schwer festzustellen sein, ob die später den Gärtnern abverlangten „täglichen vollen Dienste" aus altslavischer Zeit stammen, oder ihnen erst im Laufe der Zeit aufgezwungen worden sind. Aber selbst mitten in dem südlichen, also wesentlich deutschen Gebiete finden wir, daß in einzelnen, wie der Name andeutet, altslavischen Ortschaften auch das altslavische Smurden thum fortgedaucrt hat bis in die allerncueste Zeit. i) König Ottokar von Böhmen gestattet 1220 seinen Vasallen, dem Kollcgiatstift zu Bautzen manso» vsl otiam dortos, arsas, sivs äomos zu schenken (Ooä. Ims. 27). Für dasselbe Stift ward 1261 sowohl der BischofSzehnt von mehreren Dörfern bei Bautzen, als eensus gnarnwlam ortornm in villis reoitati« erkauft (Ooä. Ims. 83).