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Die Stellung der Gutsunterthanen in der Sbcrlausitz zu ihren Gutsherrschaften. 83 dorf, Gleyna/) — Görlitz in Koselitz, Wendischossig, Neundorf an der Landeskrone, Rauschenwalde, Stangenhain, Nothwasser (2), welche z. B. 1538 bei Anwesenheit des Königs Ferdinand in Görlitz mit ihren Lehnpferden da selbst erscheinen mußten?) Von dem Lehngute in Döbschke haben wir schon gesprochen (S. 180 A. 3); 1513 verkaufte Balthasar von Nadelwitz 1/2 Schock Groschen auf seinem Lehnmann in Wurschen; 1452 hatte sich in Oberhorka Caspar von Gersdorff, als Gutsherr, eines Bauergutes, das eine Frau von ihrem Vater und Bruder ererbt, „als für ein Lehngut unterzogen"?) Es sind fast sämmtlich altwendische oder etwa deutsch umgestaltete Dörfer, in denen die genannten Lehnbauern vorkommen. In der südlichen, fast durchaus deutschen nachmaligen Oberlausitz, zumal im Weichbild Zittau, gab es deren ursprünglich wohl so gut wie gar nicht. Das Kloster Marienthal besaß auf seinen zahlreichen Gütern daselbst nur zwei Lehnbauern, nämlich beide zu Schlegel, und außerdem einige Lehnrichter. Wir vermuthen, daß das Klosters die betreffenden Güter erst zu Lehngütern gemacht habe, um in diesen Lehnmännern einen zuverlässigen Schutz in Gefahr zu erlangen. Dieselben hatten bis in die neueste Zeit nach dem Tode einer Abbatissin ihre Lehnbriefe ins Kloster einzubringen, bei der neuen Herrin binnen Jahresfrist um Konfirmation der Lehen nachzusuchen und für Ausfertigung der neuen Lehubriefe fünf Thaler (die Lehnrichter das Doppelte) an Siegelgeld zu zahlen. Nach dem Tode eines Lehnmannes aber stand (1737) dem Stifte die Wahl unter dessen Söhnen frei. Der Nachfolger hatte, ebenfalls binnen Jahresfrist, die Lehn zu muthen und bei Empfang des Lehnbriefes eine Lehnwaare (80 Thaler bei dem einen, 66 Thaler bei dem anderen Gute) zu entrichten. Außerdem mußten beide alle drei Jahre anstatt der nicht mehr in natura gebrauchten Lehnfuhren 8 Thaler erlegen. — Sonst haben wir nur noch (1420) in Dittelsdorf^) einen Lehnbauer erwähnt gefunden. Vielleicht aber war der Bauer zu Seitendorf, welcher bis in neuere Zeit „zu Pferde in Stiefeln und Sporen" alljährlich seinen Zins (8 kleine Groschen oder 31/2 Groschen sächsisch) der Herrschaft zu Gießmannsdorf persönlich zu überbringen hatte und dafür zur herrschaftlichen Tafel gezogen wurde/) ebenfalls ursprünglich ein Lehnbauer. Auch diese bäuerlichen Lehngüter wurden übrigens vielfach und zwar schon in früher Zeit in Erbe verwandelt, wobei sowohl der Gutsherr als der Gutsunterthan zu gewinnen pflegte. Von den drei Lehnbauern zu Ostro hatte (vor 1512) der Bischof Johann von Meißen „anderthalb Lehngut ver erbet und dadurch den Zins von Ostro jährlich um drittehalb silberne Schock gebessert mit dem Dienstgeld, das die Güter für den Erbdienst geben"?) — 1388? überließ der Domherr Johann von Caldenburn zu Bautzen ein ihm gehöriges Lehngut zu Göda um 100 Schock Prager Groschen an zwei Bauern, ? Eidbuch dcr Stadt Bautzen. Manuskript. ? N. rer. .Ims. IV. 376. ? Hölscher, Horka 13. V v. Ky aw, Familienchronik-es Geschlechts v. Kyaw 427. ? Moramek, Friedersdorf 198 Anin. Gercken, Stolpen 666. ? Domarchiv Bautzcn.