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Z2 Die Stellung der Gutsunterthancn in der Oberlausitz zu ihren Gutshcrrschaften. des Landvogtes, als des obersten landesherrlichen Beamten, und hießen darum landvogteiliche Dörfer, landvogteiliche Unterthanen. Ein Register von 1419 I zählt in folgenden Ortschaften landvogteiliche Lehnbauern (Meoäulss) auf, welche außer dein Roßdienste natürlich auch den Zins für ihre Bauer güter dem Landvogte zu entrichten hatten: Strehla (30 Groschen), Kayna (24 Groschen), Litten (24 Groschen), Tschzorna bei Laußke (20 Gr.), Radibor (24 Groschen), Prautitz (24 Groschen), Rodewitz (24 Groschen), Glaubnitz (10 Groschen), Kleinwelka (36 Groschen), „Batten"? (15 Groschen), Ostro (zwei, je 30 Groschen), Luttowitz (12 Groschen), Kosel bei Postwitz (1 Schock Groschen). In einem Verzeichniß von 1657^) fehlen die Namen Batten "und Radibor; dafür werden neu aufgeführt: Halbendorf (bei Schönberg), Jäschitz, Lehn bei Schweinerden, Storchau, Temritz, Auschkowitz. Es waren alfo jeden falls im Laufe der Zeit die einen Ortschaften von der Krone (oder von den Landvögten) verkauft wordeu, die anderen aber an die Krone heinigefallen. Als halbjähriger Zins von den fämmtlichen landvogteilichen Lehnbauern wird 1657 die Summe von 140 Thaler 20 Groschen aufgeführt. Wurde eins dieser „Bauermannlehngüter" von feinem Besitzer verkauft, so erhielt der Landvogt vier Prozent der Kaufsumme als „Vorfang"; starb ein Lehnmann, so gebührte dem Landvogt das beste Roß aus dem Gute oder 24 Thaler; hinterließ er keine Lehnserben, so fiel (1714) das Gut an den Landvogt, nicht an den Landesherrn V) Das Bisthum Meißen besaß allein in dein oberlausitzischen Dorfe Ostro drei nicht verlehnte, sondern unmittelbar unter dem bischöflichen Amt stehende donu temluliu, guas solvöduut pro servitio unnuatim tr^ 8oxu- ^6na,8 et aä iiilül ultra kuorunt oM^ata, ebenso eins in Göda mit 48 Groschen Jahreszins. — Das Domkapitel zu Bautzen hatte Lehn bauern je zwei in Connewitz, Belschwitz, Nimschitz, Göda, je einen in Sink witz und Tzschorna. Beim Tode eines Lehnbauers hatte die Herrschaft eben falls das beste Pferd oder 30 Thaler zu fordern. Bei erblofem Tode fiel das Gut an das Stift?) — Dem Kloster Marien stern gehörten Lehn bauern zu Höflein (2 Ganzhüfner), Jauer (ein Zweihüfner und ein Ganz- hüfner), Kannewitz (I?/i Hüfner), Kaschwitz (2 Ganzhüfner), Crostwitz (zu 1^2, 1 V-o 1 Hufe), Nebelfchitz (zu 1^2, Vs Hufe), Ralbitz (2 Hüfner), Spittwitz (zwei ^-Hüfner), Solschwitz, Kotten, Hoske (in jedem der letzten drei Dörfer 1/2 Hufe). Alle diese Lehngüter aber wurden zusammen nur für zehn ganze Lehnbauern gerechnet, und jeder einzelne Lehngutsinhaber hatte die auf eine Hufe entfallenden Leistungen an Naturalien und Dienst fuhren (Mühlstein-, Kalk-, Holz-, Fisch-, aber keine Ackcrfuhren) nur nach der Größe seines Gutes zu tragen?) — Aber nicht bloß geistliche Stifter, auch Sechsstädte und einzelne Gutsbesitzer finden wir im Besitze von Lehnbauern. Bautzen besaß deren (1537) in Cannewitz, „Lawß" s?j, Klein döbrau, Gruptitz, Haynitz, „Greschen" s?j, Taschendorf, Waditz (2), Werns- Eidbuch der Stadt Bautze«. Mskr. -) Kgl. Sachs. Finanzarchiv, Lax. II. Int. 13. 151. 3) Ebendaselbst Lax. XXV. Oberlaus. No. 15. i) Laus. Magaz. 1860. 8V. H Ablösungsakten.