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Die Stellung der Gutsunterthanen in der Oberlausitz zu ihren Gutsherrschaften. 29 Von den zahlreichen Dörfern der Kommun Zittau, welche fast sämmt- lich im Laufe der Zeit früheren adligen Besitzern abgekauft worden waren, hatten noch 1794 laut des in Druck erschienenen „Diensturbars" die Bauern von Zittel und Kleinporitsch jährlich einen Tag, die von Reichenau, Dittels- dorf und Rosenthal zwei Tage, die von Lichtenberg und Seitendorf drei Tage, die von Kleinschönau und Rohnau aber sechs Tage und zwar sämmt- lich nach dem städtischen Vorwerke zu Türchau, — die von Wittchendorf und Hirschfelde zwei Tage und zwar auf das Stadtvormerk zu Drausendorf, sämmtlich mit dem Pfluge und ohne Kost und Futter, Dienste zu thun; die Bauern der übrigen Stadtdörfer waren zwar auch zu mancherlei Fuhren, von denen später zu sprechen sein wird, zu Ackerfuhren aber gar nicht ver pflichtet. — Von den zahlreichen Ortschaften des Klosters Marienstern hatten alle diejenigen, welche schon im dreizehnten oder vierzehnten Jahrhundert an das Kloster gelangt waren, ebenfalls bis in die neueste Zeit nur ganz wenig Dienste, so z. B. die zwölf Bauern von Crostwitz zusammen 16 halbe Tage Ackerarbeit auf dem Klostervorwerk zu Kukau, 4 halbe Tage Grummet- und Heufahren und 6 halbe Tage Männerhanddienste in der Ernte, jeder halbe Tag zu 3^/2 Stunden gerechnet; die 17 Hufengüter zu Düringshausen (S. 183) zusammen 34 Handtage nach dem Klostervorwerk zu Laßka; die 13 Bauern zu Rosenthal jeder einen Tag jährlich Dreschen und Flachsbereiten auf dem Vorwerk zu Panschwitz; auch alle diese Klosterbauern hatten freilich ebenfalls noch gewisse andere Fuhren (Bau-, Holz-, Fischfuhren) zu thun, von denen später zu sprechen fein wird. Aus diesen Beispielen, die sich leicht noch vermehren ließen, dürfte bis zur Evidenz hervorgehen, daß in der Oberlausitz mindestens in allen deutsch angelegten oder deutsch umgestalteten Dörfern die Zahl der von den Bauern zu verrichtenden Hofedienste ursprünglich nur eine ganz geringe war. Es ist nicht anzunehmen, daß z. B. die noch bis in neueste Zeit geleisteten Dienste auf den Zittauer Stadt- und den Mariensterner Klosterdörfern erst im Laufe der Zeit so sehr herabgemindert worden seien; vielmehr liegt von vornherein die Wahrscheinlichkeit nahe, daß auf anderen zum Theil nächstbenachbarten Dörfern die Hofedienste erst im Laufe der Zeit durch die Gutsherrschaften fo hoch gesteigert worden sind. Den spe zielleren Nachweis werden wir, so weit möglich, später zu liefern versuchen. Außer den eigentlichen Bauern, den deutschen freien oder den wendischen - hörig gebliebenen, gab es in den meisten ehemaligen Slavenländern aber noch eine besondere Art derselben, nämlich die Lehnbauern. Wie bereits (S. 163) erwähnt, bildeten in altslavischer Zeit die dem Range nach zweite Klasse der hörigen Landbevölkerung die „Withasen"?) Das Wort viöa?, ausgesprochen zwischen vvitsolms und nitfa«, bedeutet im Altslavischen den Krieger. In der That wurden die Withasen auch noch 1181 offiziell definirt als „die zu Roß dienenden" (in ogum sarvitzntW, ick «8t nitln^n). Auch sie hatten ihr Bauergut von ihrem Gutsherrn erbalten und zahlten ihm dafür einen Den Einzelnachweis und die urkundlichen Belege haben wir in Ermisch, N. Archiv f. siichs. Gcsch. IV. >3 sf. beigebracht.