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24 Die Stellung der Gutsunterthanen in der Oberlausitz zu ihren Gutsherrschaften. einen Malter Weizen, Korn, Gerste und Hafer, und zwar nach „Bischofsmaß", und außerdem an Geld zusammen 50 Schillinge Bautzener Denare jährlich als Erbzins zu geben hatten. Im dreizehnten Jahrhundert zerfiel die Mark Silber (^ 14 Thaler) noch in 20 Schillinge, jeder Schilling in 12 Denare, das heißt ganz dünne Brakteaten. Danach betrug der Geldwerth jener 50 Schillinge 2^2 Mark (— 35 Thaler). Der Verkäufer erhielt für jene vier Husen, welche nun völlig in das Eigenthum des Käufers übergingen, 46 Vs Mark (— 651 Thaler). Nun pflegte damals der zehnfache Betrag der Rente als Kaufpreis gezahlt zu werden. Danach würde die Gesamintrente von jenen 4 Hufen zu etwa 44/2 Mark (— 63 Thaler), nach Abzug des Geldzinses also jener Getreidezins von 4 Maltern zu 2 Mark 28 Thalern) berechnet worden sein. Nehmen wir an, daß jene vier Güter gleich groß gewesen seien, so würde sich der von jedem dieser Hufeninhaber jährlich zu entrichtende Erbzins auf 1'/s Mark (---- 15^4 Thaler) belaufen haben. Ob gleich jetzt deutschnamig, dürfte doch Bischdorf ursprünglich ein wendisches Dorf gewesen sein, welches von seinen Grundherren, den Bischöfen von Meißen, deutsch umgestaltet und deutsch benannt worden war. — 1334') kaufte dasselbe Domstift Bautzen von dem Apotheker Thiczco in Görlitz 3^2 Talente und 10 Scheffel Korn wie Hafer nebst etlichen Hühnern und Schultern (nonpulis), welchen zivei Bauern zu Altbernsdorf und einer in Kießdorf, als Erbzins zu entrichten hatten. Er zahlte dafür 40 Mark Groschen Kaufsumme. Die Mark ward damals zu 48 Prager Groschen gerechnet (Mutuor 8oliäis pro unu muroa, eomxututis) und hatte nur noch den Werth von etwa acht Thalern, der (dicke) Prager Groschen also den von '/a Thaler. Das Talent aber galt damals nur noch 40 Prager Groschen?) (— 6?/» Thaler); jene 31/2 Talente machten also 140 Prager Groschen (— 23'/» Thaler). Nehmen wir auch hier an, daß die Kaufsumme von 40 Mark (— 320 Thaler) den zehnfachen Betrag der Gesamintrente (— 32 Thaler) betragen habe, so würde, nach Abzug der 23'/» Thaler Geldzins, jener Getreidezins von 10 Scheffeln Korn wie Hafer nebst Hühnern und Schultern zu 8?/» Thalern berechnet worden fein. Wenn jene drei Hufen gleich groß waren, belief sich also der gesammte von jeder zu entrichtende Erbzins hier auf nur 8 Thaler. — 1374?) bestätigte Kaiser Karl IV. dein Kloster Marienstern eine Menge älterer wie neuerer Erwerbungen, darunter 5'/2 Hufe in Glaubnitz mit 5'/2 Scheffel Weizen wie Korn und 2 Schock Groschen Erbzins (also auf die Hufe 1 Scheffel Weizen wie Korn und etwa 22 Groschen); ferner 11 Hufen in Wietrau mit 18 Scheffel Korn wie Hafer und 11 Schillinge Groschen (also auf die Hufe etwa 1'/2 Scheffel Korn wie Hafer und 12 Groschen); 9'/2 Hufen in Ostro mit 14 Scheffel Weizen wie Korn und 5'/2 Schock Groschen (also auf die Hufe etwa 1'/2 Scheffel Weizen wie Korn und beinahe 35 Groschen). — Von bischöflich meißnischen Dörfern in der Ober lausitz wird um das Jahr 1500 folgender Erbzins angeführt^: in Trebichau i) Knothe, Eigenscher Kreis 67. Lausitz. Mag. 1870. 67. 2) Ooä. 1m8. 269. Urk. von 1327: unum taloutum, iä 88t guaäraxinta Arv8808. ?) Knothe, Marienstern 57. ') Gercken, Stolpen unter den betreffenden Dörfern. Wir haben nur diejenigen er wähnt, von denen wir zugleich die Zahl der damaligen „beseßnen Mann" anzugeben vermochten. Ob dies freilich auch sämmtlich Hufenbesitzer waren, halten wir für sehr unwahrscheinlich.