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Die Stellung der Gutsunterthanen in der Oberlausitz zu ihren Gutsherrschaften. 21 Zu der schon oben (S. 174) erwähnten Verschiedenheit der Land bevölkerung in der Oberlausitz nach Dorfanlage und Flureintheilung, nach Nationalität und Sprache, nach rechtlicher Stellung zu der Gutsherrschaft gesellt sich also auch die außerordentliche Verschiedenheit der Bauergüter nach ihrer Größe. Nicht minder verschiedet: sind nun ferner auch die Leistungen, welche von denselben an die Gutsherrschaft zu entrichten waren. Allen gemein sam sind gewisse Abgaben, ursprünglich wohl lediglich in Naturalien, später hauptsächlich in Geld, und gewisse Dienste, theils mit dem Gespann, theils mit der Hand. Vor der Zeit der deutschen Kolonisation bestanden die Abgaben der wendischen Bauern wohl ausschließlich in Naturalien. In oder nahe bei den großen Heiden im Norden des Landes wurde ursprünglich auch viel HonigH, im übrigen aber wesentlich Getreide, daneben auch Hühner und Eier, gelegentlich Mohn (bei Marienstern) gezinst. Es scheint, als ob von den wendischen Bauern bis mindestens ins drei zehnte Jahrhundert hinein fast nur Korn und Hafer, selten Weizen gebaut worden sei. Wenigstens nicht nur aller an die Kirche zu entrichtende Zins bestand in ältester Zeit lediglich in Korn und Hafer, so der von jeden: Dorfe an den Bischof zu liefernde Bischofszehnt/) fo (1225) der den: Pfarrer zu Kamenz H von jedem eingepfarrten Dorfe zu gebende Decem (1 Scheffel Korn und Hafer von der Hufe), desgleichen (1381) der Decem in der gesammten Pa- rochie GödaH, sondern auch der von den meisten altwendischen Ortschaften für den Landesherrn auf das Schloß Bautzen zu liefernde „Kammerzins oder königliche Rente."5) Nur sehr selten finden wir auch Weizen erwähnt; 1245 hatten die Dörfer Dobranitz, Cannewitz und Coblenz (sämmtlich bei Göda) zusammen acht Schefsel Weizen und ebensoviel Korn als „Wachkor::" auf das Schloß H Von diesem Honigzinse führen wir hier einige Beispiele an. 1225 überwies Bernhard II., Herr von Kamenz, der Pfarrkirche in der Stadt Kamenz äeeimam urimm msllis, gus in dnrowaräo ipso si st suis sueeessoridus provsniet st, provsnit (Ool. äipl. 8ax. II. 7. 1). — 1245 eignete Königin Kunigunde von Böhmen dem Domstift Meißen mancherlei bis dahin ihr zustehenden Zins auf den Dörfern Dobranitz, Coblenz, Cannewitz, darunter auch den trinm soliclorum pro mslls (Ebendas. II. 1. 120). Hier war also der einstige Natural-Houig-Zins bereits in eine Geldrente verwandelt worden. — 1397 bestätigte König Wenzel dem Günther von Kottwitz alle Rechte, die er an dem Geschosse und 2 Tonnen Honig in dem Dorfe Lodenau hatte (Oberlaus. Urkund. - Verz. I. 145a). — 1465 ward den Gebrüdern von Rothenburg der Honigzins erlassen, welcher von ihrem Vorwerk zu Hänichen bisher auf den Hof dieses Dorfes hatte entrichtet werden müssen; dieser Hof aber war jetzt von ihnen an die Kommun Görlitz verkauft worden (ebendas. II. 96 I). — 1491 verkaufte Hans von Penzig daS Dorf Nieder-Biela, von welchem die Zeidler drei Tonnen Honig zu liefern hatten, an den Rath zu Görlitz (eben daselbst III. 10 s). Noch 1588 wurde dieser Honigzins von Biela und anderen Heidedörfcrn, längst schon in Geld verwandelt, an die Görlitzer Stadtkasse abgeführt (Laus. Mag. 1857. 52). — Honigzins galt übrigens als ein Zeichen niederer Gutsunterthänigkeit; daher galt der Satz: „Wenn das (Bauer-)Gut Honig zinset und nicht mit einem Pferde, so wollen sic es nicht glauben, daß cs (bäuerliches) Lehngut ist, er (der Inhaber) erzeige es denn, als ein Recht ist" (Görlitzer Entfcheidbuch 1409). 2) Knothe, Die Beziehungen des Bisthums Meißen zu der Oberlausitz; v. Weber, Archiv für die sächsische Geschichte VI. 161 ff. ») 6oä. llipl. 8ax. II. 7. 1. H Gercken, Stolpen 564. Bautzener Eidbuch, Manuskript im Bautzener Museum.