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Die Stellung der Gutsunterthancn in der Oberlausitz zu ihren Gutsherrschaften. 141 war es fruchtloser Versuch." Wolle mau die „au deu einzelnen Gruudstückeu haftenden" Frohnen beseitigt sehen, so müßten dieselben durch Geldcut schädigung an die Herrschaft von den Unterthanen abgelöst werden. „Es ge schieht dieses bei uns sehr oft und kommt immermehr in Aufnahme." Wollen aber die Bauern von aller Unterthänigkeit frei sein, so „verkaufe der Bauer feinem Herrn die sLaß-j Nahrung um den Preis, um den er sie annahm, rechne nach Gelegenheit seine erweislichen Meliorationen (dazu), und dann kaufe er dein Herrn dieselbe wieder ab, stipulire sich seine neuen Gerechtig keiten, und nun kann er als wahrer, freier Erbzinsmann alles dasjenige thuu, was ihin jetzt das Sachsenrecht nicht einräumen will; dann aber wird ein Gut, das kaum 500 Thaler gilt, mit 1500 bezahlt werden." Anton selbst hatte auf dem einen feiner Rittergüter „die Bauerndienste in Geld ver wandelt" und zahlte auch den Gärtnern anstatt der üblichen Kost ans dem Hofe „ein proportionirliches Lohn", wodurch die Leute nicht nur mehr baaren Verdienst, sondern auch mehr Zeit für ihre eigenen Geschäfte gewannen. „Auf dem anderen Gute bot ich eine noch bessere Art meinen Leuten au; aber sie hatten kein Herz dazu" (S. 122 Anm.). Aus den soeben angeführten Mittheilungen Anton's ersehen wir, daß auch in der Oberlausitz mindestens einzelne Gutsbesitzer die Nothwendig keit begriffen hatten, die Lage ihrer Unterthanen, welche durch die Ver wüstungen und Kontributionen während des siebenjährigen Krieges noch trauriger geworden war, nachhaltig zu verbessern. Als das geeignetste Mittel dazu hatte Anton selbst das richtige Prinzip verfolgt, sowohl deren Leistungen an die Herrschaft, als die Gegenleistungen derselben an die Unter thanen wenigstens theilweis in feste Geldrenten zu verwandeln. — Noch weiter ging z. B. Karl Adolph von Schachmann auf Königshain bei Görlitz (gestorben 1789). Er veranlaßte zunächst feine Unterthanen, die von ihnen zu leistenden Frohnen nach deren Geldwert!) selbst zu veranschlagen. Die Bauern taxirten ihre ungemeßnen und daher in der Regel täglichen Zug dienste aus durchschnittlich 70 Thaler im Jahre für jeden. Schachmann er klärte, daß er sich mit der Hälfte dieser Taxsumme begnügen werde, wenn die Bauern ihm dieselbe als jährliches „Dienstgeld" zahlen wollten. Angeborene Trägheit, Mißtrauen gegen die Herrschaft, Zweifel, ob man eine solche Summe jährlich werde aufbringen können, ließ die Dorfgemeinde lauge schwanken, ob sie auf diesen wohlwollenden und für sie selbst vortheilhaften Vorschlag des Gutsherrn eingehen solle. Endlich gelang es, einen förmlichen Kontrakt zu Staude zu bringen, dessen Kündigung übrigens beiden Parteien freistehen sollte. Danach zahlte jeder der 32 Bauern zu Königshain je nach der Größe seines Gutes jährlich eine Rente von 35—20 Thalern, jeder der 53 Gärtner 14—4 Thaler, jeder Häusler 2 Thaler. Nur als äußeren Beweis der noch fortbestehenden Unterthänigkeit hatte jeder Bauer in der Erntezeit 6, jeder Gürtner 4 — 2, jeder Häusler und Inwohner einen Tag, und zwar sämmtlich ohne Kost und Lohn, zu frohuen. Infolge dieses Ab kommens bezog seitdem die Herrschaft für die bisherigen Hofedienste eine feste jährliche Rente von etwa 1300 Thalern und außerdem an sonstigen Baarabgaben für Erb-, Grund-, Ackerzinsen und für Spinngeld rc. noch etwa 400 Thaler. Trotz dieser jährlichen Baarzahlung von 1700 Thalern