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120 Die Stellung der Gutsuntcrthancn in der Oberlausitz zu ihren Gutsherrschaften. leistungen der verschiedensten Art selbst bei denjenigen Unterthanen, welche nicht „die vollen, landüblichen Dienste" zn leisten hatten. Da gab es Baufuhren bei Neubau oder Reparatur der herrschaftlichen Höfe, Ställe, Schellern, Wege, Gartenzäune, ferner Holzfuhren, auf den Zittauer Stadt dörfern auch Schutt- und Röhrfuhren, ans den Mariensterner Gütern Fisch-, Teich-, Fleisch-, anderswo anch Salzfuhren, an manchen Orten Landfuhren (d. h. über Land), von denen die „kleinen" drei Dieilen weit gehen, die „großen" aber zwei Tage dauern durften. Ferner mußten auf den meisten Dörfern des Adels alle Unterthanen, selbst die Bauern nicht ausgenommen, jährlich eine gewisse Anzahl Klaftern Holz schlagen, die Gärtner und Häusler (besonders in der nördlichen Oberlausitz) jährlich 1—4 Stück Garn, bald von langer, bald von kurzer Werste, theils um Lohn, theils ohne solchen daheim spinnen?) Auf den Mariensterner Dörfern war auch Hopfen zu pflücken, anderswo Jagddienste bald bei Tage, bald bei Nacht, zu thun, auch Jagd hunde für die Herrschaft zu halten. — Wohl erst während der Zeit des dreißigjährigen Krieges, wo der Drang der Umstände häufig auch außer gewöhnliche Leistungen erheischte, war von den Gärtnern, Häuslern und Hausgenossen auch unentgeltlicher Botendienst verlangt worden. Als aber nach dem Kriege der Nath zu Zittau auf feinen „mit der Landschaft leiden den" (d. h. steuernden) Dörfern Großschönau, Bertsdorf, Türchau, Rosenthal für die betreffenden Unterthanen diese Botendienste in ein feststehendes, regel mäßig zu zahlendes Botengeld verwandeln wollte, verweigerten jene Dörfer dasselbe als „eine Neuerung" und klagten deshalb bei den Ständen des Görlitzer Kreises. Der Rath aber rechtfertigte seine Maßregel (1662) folgender maßen: Die genannten „landmitleidenden" Dörfer seien ihm „dem Herkommen nach mit vollen, landüblichen Diensten und also auch mit dem Botenlaufen verbunden"; er habe ihnen nun ein „weniges Botengeld" auferlegt, „damit sie desto besser bei dem Ihrigen bleiben und ihrer Nahrung desto füglicher abwarten könnten"?) Und so blieb dasselbe als eine allerdings nene Abgabe an die Herrschaft. In Großschönau betrug dieselbe für die Gürtner jährlich theils 6, theils 3 Groschen, für die Häusler 4 Gr., für die Hausgenossen 2 Gr. Die Gesammtsumme desselben belief sich in diesem Dorfe 1825 immerhin auf 105 Thaler 8 Gr?) Vian wird es gern begreifen, daß bei dieser Ueberlast von herrschaft lichen Diensten auf denjenigen Dörfern, wo die vollen, landüblichen Dienste bestanden, den Unterthanen in der That kanm die Zeit übrig blieb, ihre eigene Wirthschaft zu bestellen, von deren Ertrage doch auch wieder alle die Geldabgaben an die Herrschaft, an den Staat nnd an die Gemeinde auf gebracht werden sollten. Manche Gntsherrschaften waren so billig, dies selbst einzusehen, und verringerten daher auf Bitten ihrer Gemeinden gutwillig die ihnen zu leistenden Dienste. 1583H „hat Ernst von Schleinitz sauf H Als 1652 das Domkapitel zu Bautzen den Gemeinden Miltitz, Ostro, Säuritz, Pasditz, Tscharnitz Flachs zu spinnen znmuthete, erklärten dieselben, Niemand wisse bei ihnen etwas von Spinndienst. Laus. Magaz. 1860. 454. Richter, Großschönau 409. H Ebendas. 354. H Paul, Ebersbach 47.