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Die Stellung der Gutsuntcrthanen in der Oberlansitz zu ihren Gutsherrschaften. 101 eine „Supplikation" an den König „proponirt", daß er den Bauern keinen Glauben schenken, ihre „Zusannnenconföderirung" ernstlich strafen und die Exekution den oberlausitzischen Aemtern „connnittiren" möge. Sollten die Frontdienste, über welche die Bauern klagten, verweigert oder auch nur ver mindert werden, so würden alle Gutsherrschaften zu Schaden kommen, ihre oder vielmehr des Königs Lehngüter „geschwächt" werden und das ganze Land „in Abfall gerathen"; ja ein soeben dein Könige bewilligter bewaffneter Succurs zum Kriege in Böhmen werde müssen zurückbehalten werden, da man die Truppen gegen die eigenen Unterthanen brauchen dürfte. Am 11. April beschloß man, die in Prag weilenden Abgesandten der oberlausitzischen Stände dahin 'zu iustruiren, daß sie „laboriren" möchten, daß die Bauern nicht durch bloße Patente, sondern durch strengere Maßregeln zur Ruhe verwiesen werden sollten, und falls dies nicht geschähe, daß die Gesandten anfragen möchten, wie man sich gegen die Rebellen zu verhalten habe. Mit einer Loyalität, welche sicherlich alle Anerkennung verdient, hatten die Bauern ihre Klag schrift den Landständen „auf Gutachten gestellt". Ob dieselbe wirk lich dem Könige oder dessen Räthen übergeben worden sei, wissen wir nicht. Erfolg hat sie nicht gehabt, schon deshalb, weil die Herrschaft des Winter- königs in Böhmen ihrem Ende mit schnellen Schritten entgegeneilte. Im August 1620 erfolgte der Einmarsch der bayerischen Truppen unter Herzog Maximilian, welcher sich mit dem inzwischen zum deutschen Kaiser erwählten Ferdinand 11. von Oesterreich verbunden hatte, nach Böhmen. Am 7. September rückte auch Kurfürst Johann Georg I. von Sachsen mit Hecresmacht in die Oberlausitz ein, um diese sowie die Riederlausitz und Schlesien dem rechtmäßigen Erben der böhmischen Krone zum Gehorsam zurückzubringen. Am 12. September bereits unterwarf sich ihm, als „kaiser lichem Kommissar", die Stadt Kamenz; am 5. Oktober mußte Bautzen nach tapferer Vertheidigung und verheerendem Bombardement, am 26. November auch Löbau nach kurzer Belagerung kapituliren. Am 8. November erfolgte die Niederlage der Böhmen am weißen Berge bei Prag, infolge deren König Friedrich das Land verließ. Am 10. März 1621 erkannte zufolge des „Dresdener Aceords" vom 3. März auch die Görlitzer Landeshälfte, welche König Friedrich in der That gehuldigt hatte, den Kaiser als ihren recht mäßigen Landesherrn und den Kurfürsten von Sachsen als dessen bevoll mächtigten Kommissar an. In dieser Zeit politischer Aufregung und Verwirrung hatten sich viele Dorfschaften, deren Gutsherren „sich fortgewendet", d. h. auf Seite des böhmischen Königs Friedrich 1. standen, als „von ihren Herrschaften ver lassene Schafe" unter den Schlitz des Kurfürsten von Sachsen, als des von dein Kaiser verordneten „Kommissars", gestellt. Aber auch andere Ge meinden, deren Erbherrschaften geblieben waren, wendeten sich alsbald an den Stellvertreter der rechtmäßigen landesherrlichen Gewalt, von welcher sie von jeher Gerechtigkeit gegen die Bedrückungen von Seiten ihrer Herren erwarteten, und reichten demselben ihre Beschwerde gegen letztere ein. Schon im September 1620 richtete daher der Kurfürst noch von Bischofswerde aus z. B. an Rudolph von Bünau auf Grunewald, Gräbchen und Sella, an Tobias von Ponikau auf Rammenau und an Hans von Ponikau aus Döbra,