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Die Stellung der Gutsuntcrthancn in der Oberlausitz zu ihren Gutsherrschaftc». gZ freilich nur aufs neue erweisen, wie leicht unwissende Landleute selbst den thörichtsten Vorspiegelungen Glauben schenken, wenn sie weinen, aus denselben einen Vortheil für sich erwachsen zu sehen. Allein wir vermögen an den von Großer angeführten Grund nicht zu glauben. Die eben damals oder kurz darauf zuerst niedergeschriebene (obgleich in den Einzelheiten völlig unrichtige) Tradition') über die Entstehung der sonderbaren Bezeichnung „der Eigen" weist ausdrücklich nur darauf hin, daß jenes ganze Gebiet „Eigenthum" des Klosters Marieustern geworden sei, nicht aber, daß etwa die dasigen Bauern frei „auf ihrem Eigen" gesessen hätten. Vielmehr halten wir die Nachricht?) für wahrscheinlicher, daß die Bauern sich gegen ihnen neu auferlegte „Steuern und Dienstgeld" aufgelehnt haben, wogegen sie „Rente lind Zins" nach wie vor zu entrichten bereit waren. Jedenfalls aber brach infolge dieser Streitig keiten schon 1567 eines Sonntags während des Gottesdienstes der Kloster- vogt Otto von Metzradt mit vierzehn Neißigen und dreißig Fußknechten in die Kirche ein und führte einige Hauptanstifter des Widerstandes gefänglich hinweg.") Uebrigens mußte 1575 das Kloster der Stadt Görlitz, welche dem Kaiser 6000 Thaler vorgestreckt hatte, die Dörfer Schönau und Berzdorf auf Befehl des Kaisers zum Unterpfand fetzen, daß dieser die Summe an Görlitz zurückzahlen werde?) Auch in dem nahen Kemnitz") verlangten 1592 die Bauern von ihrem neuen Erbherrn Adam von Kyaw Verminderung der Hofedienste und beriefen sich hierbei auf eiu von dessen Vater Peter von Kyaw (gestorben um 1590) ausgestelltes Zeugnis;, wonach sie nur zu zwei Tagen wöchentlich ver pflichtet sein folltcn. Allein sie vermochten nicht zu erweisen, daß derselbe dies Zeugniß eigenhändig unterschrieben habe, und da adlige Herren deponirteu, Peter habe vor seinem Tode ausdrücklich erklärt, „daß er sich in dieser Be ziehung zu nichts verpflichtet habe," so wurde ihr an den Landvogt ge richtetes Gesuch (1593) abschläglich beschieden und sie angewiesen, daß sic „die vollen, landüblichen herrschaftlichen Dienste" zu thun verbunden seien. Allein die Bauern beruhigten sich hierbei nicht, sondern trugen nun unter Leitung eines aus ihrer Mitte, Namens Markus Eichler, persönlich eine betreffende Beschwerdeschrift an das kaiserliche Appellationsgericht nach Prag (1595). In zwischen aber klagte nun Adam von Kyaw seine Bauern in Bautzen der Rebellion an, und so wurde denn nicht nur Eichler, sondern auch andere erst zu Bautzen, dann zu Görlitz lange Zeit in Haft gehalten. Erft 1599 und wieder 1601 wurden Vergleiche zu Stände gebracht, denen zufolge die Bauern in der That künftig nur zwei Tage in der Woche sollten Dienst thun müssen, und zwar wenn mit Pferden, 8 Stunden lang, wenn bloß mit der Hand, von Sonnenauf bis Untergang; ferner sollte ein jeder für die Herr schäft Jagdhunde halten und 24 Abende im Jahre „auf die Nachtjagd gehen." Eichler aber ward wegen Aufreizung zur Rebellion (ungerichtet. — Auch die Stellung der Gärtner zu Kemnitz mar traurig genug. Sie erhielten als >) Knothe, Eigeuscher Kreis 16. Lausitz.'Mag. 1870. 16. 2) Jul. Knothe, Friedcrsdorf 68. ") Vcrgl. Müller, lUeformationsgcsch. .724. Kirchcugallcrie 419. ch Urk.-Verz. III. 217 0 ">) Peschel, Kemnitz 100 fg.