86 Die Stellung der Gutsunterthancn in der Oberlausitz zu ihren GutShcrrschaftcn. unzweifelhafte Kunde von wiederholten Bauernaufständen in der Oberlausitz. Auch hier hatten die Schriften und Lehren Luthers schnelle Verbreitung gefunden. Fast in allen Sechsstädten predigten die jungen, von den Pfarr herren gehaltenen „Prediger" auch über die Pflichten der Obrigkeit und über die Rechte der Unterthanen. Besonders gährte es unter den zahlreichen Handwerkern der Stadt Görlitz. Ans den Städten drangen diese Anschauungen natürlich auch auf das Laud. Ein Bauer zu Troitschendorf hatte (1525) geäußert: „Wollte Gott, daß die aufgestandenen Bauern saus Schwaben und Franken unter Thomas Münzers auch zu uns kämen; es sind unsere Retter." Er wurde deshalb von dem Rathe zu Görlitz des Landes verwiesen.*) — Aber es blieb nicht bei bloßen Worten. „Es haben sich viel Dorfschaften sdes Görlitzer Weichbilds) wider ihre Junker erboret sd. h. aufgelehnt), Reichwalde sdamals denen von Metzradt gehörig) u. s. w., sonderlich die von Neugersdorf, die sich mit großer Torst sd. h. Gewaltthat) ihrer Witt- frau svon Gersdorff) entsetzt, also daß ein Rath svon Görlitz) auf Anstichen der Landschaft sd. h. des Adels) sich mit Gemalt hat darein legen müssen, alle Thürme und Gefängnisse voll gelegt, die Anfänger sd. h. Anstifter) Jahr und Tag und darüber gefänglich gehalten, die anderen mit schwerer Bürgschaft verhaftet."") — Gleichzeitig (1525) standen auch die Unterthanen der Herrfchast Hoyerswerde wegen „der harten Dienstbarkeit" auf; zwölf derselben wurden durch die Mannschaft der Sechsstädte auf das Schloß zu Bautzen in Haft gebracht, brachen aber nachmals aus. Andere zogen, von ihrem guten Rechte gegenüber den Bedrückungen ihrer Herrschaft (Wenzel und Georg von Schönburg) überzeugt, nach Prag zum König, wo freilich „den Rädelsführern der Kopf vor die Füße gelegt ward." st Selbst die Bürger der Stadt Hoyerswerde scheinen es mit den Bauern gehalten zu haben; wenigstens bestätigten die genannten Herren von Schönburg, welche ihrem Vater schon 1523 im Besitze der Herrschaft gefolgt waren, erst 1525 die Statuten der Stadt, nachdem sie dieselben noch dazu thcilweis abgeändert hatten?) — In den Jahren 1527 und 1528 fand sich sogar König Fer dinand von Böhmen veranlaßt, drei Erlasse theils an die gestimmten Stände der Oberlausitz, theils an den Rath zu Görlitz zu richten „wegen der ans rührerischen Bauern" und ihrer Bestrafung?) — Auch auf den Marien sterner Klosterdörsern auf dem Eigen hatte der Klostervogt „die Leute so hoch beschwert, von den Gütern gejagt u. s. w.", daß endlich ein Brand brief aufgesteckt worden war des Inhalts: „man wolle sich des Schadens an dem Klostervogt erholen." Der streng konservative und gut katholische Stadtschreiber Johann Haß von Görlitz rühmte sich, daß der Nath seiner Stadt nicht einen von der Landschaft verlassen habe, „sonderlich gegen ihre st X. Zoript. ror. Ims. IV. 13. st Ebendas. — Wohl auf diese Baucrnunruhcn bezieht sich 8 8 in dem Bcrgleich zwischen Land und Städten vom Jahre 1524: „Wo die Bauern auf dem Lande insgemein oder insonderheit wider ihre Herrschaften ohne Ursache aufstünden, Aufruhr und Verbünd- niß machten, sollen Land und Städte einander getrenlich beistehen und solchem Muthwillcn wehren helfen." Großer, Merkwürdigkeiten I. I6V Anmerk. st Laus. Magaz. 1838. 315. Knauthe, Wendische Kirchcngcsch. 215. -st v. Weber, Archiv für die sächsische Geschichte X. 274. st Urkuuden-Verzcichniß III. 135i. 136e. 1376.