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Die Stellung der Gutsnnterthanen in der Oberlausitz zu ihren Gutshcrrschaftcn. 85 gelegenen Dorfes Pfafsendorf waren „aus Pflicht schuldig, einen Tag fiin Jahres mit der Sense zu arbeiten," oder statt dessen 2 Groschen ein zusenden. Allein das Kloster begehrte jetzt von ihnen, „Hofearbeit auch zu Bete", d. h. aus freiem, guten Willen, zu thun?) Dessen weigerten sich die Bauern, und so waren einst sieben derselben, obgleich sie zur Frohnarbeit bestellt worden, außcngeblieben, hatten anch kein Geld eingeschickt?) Das Kloster wendete sich daher (1511) an den Nath zu Görlitz mit dem Gesuche, „die ungehorsamen Leute dem Kloster zum Gehorsam zu bringen". Der Rath erinnerte das Kloster „des Haders, so zwischen der Erbherrschaft und den Leuten zu Pfafsendorf" lange Zeit bestanden, lehnte seinerseits die Be strafung der Bauern ab, da dieselbe außerhalb seiner Kompetenz liege, er klärte aber auch zugleich, er werde nicht gestatten, daß die Bauern aus dem Görlitzer Weichbild geführt würden, falls etwa das Kloster selbst sie bestrafen wollte. So erscheint hier das Bürgerthnm noch als der Schutz der Bauern gegen die unberechtigten Beschwerungen durch die Herrschaften. Den Bauern selbst aber wird man es kaum verdenken können, daß sie außer ihren pflicht schuldigen Diensten, deren sie sich nicht weigerten, noch andere „auf Bitte" der Herrschaft nicht übernehmen wollten; allzuleicht konnten diese alsbald ebenfalls als pflichtschuldige erklärt werden. — Um 1549 hatten die sämmt- lichen Oybinschen Klosteruntert Hanen dem damaligen Psandinhaber der Klostergüter, Zdislans Berka, Landhofmeister von Böhmen, „auf fünf Jahre alle Jahre zwei Tage Hofearbeit zu Anrichtung des Vorwerks in Olbersdorf auf sein Begehren bittweise und gutwillig zugesagt." Nach Ablauf der fünf Jahre aber wurden diese Hofedienste von ihnen als eine feste Ver pflichtung fortverlangt. Da wendeten sie sich klagweise an den eigentlichen Besitzer der Oybinschen Klostergüter, König Ferdinand von Böhmen, und dieser reskribirte 1554/') er sei „nicht gesinnt, seine Unterthemen wider vorigen Gebrauch und alte Gerechtigkeit beschweren zu lassen", und befahl, diese Dienste abzustellcn. Die Kunde von den Bauernaufständen in Süddeutschland war auch bis in die Obcrlausitz gedrungen. Schon 1516 sollen „die wendischen Bauern", welche sich allerdings vielfach noch in der altslavischen Hörigkeit befanden, anfgestanden sein, ihre Edelleute theils vertrieben, thcils gefangen, theils getvdtet und nachträglich dem Könige „ihre große habende Beschwerung und Tyrannei, so sie von ihren Edellenten haben erleiden müssen", geklagt und zugleich gebeten haben, „er solle nur der Edelleute Tyrannei und Gewalt stillen, sie wollten bald -Frieden halten". Der König soll darauf „ein wenig zugesehen haben, denn die Edelleute hatten die Bauern gar zu sehr über die Maßen beschwert", endlich aber den Aufstand mit Waffengewalt blutig unter drücken lassen.') Die Einzelheiten, welche diese lediglich chronikalische Nachricht sonst noch enthalt, sind sicher unrichtig. Aber bald darauf erhalten wir auch l) Bcrgl. Beispiele hiervon mich aus den Nhcinlandcn bei Kindlingcr, Gcsch. der ' deutschen Hörigkeit 2l2. 2) 8eript. rvr. Im». III. 122. z Ei) Magaz. El. 477 fg. 4) Chronik von Bndissin 1684. Handschrift der Königlichen Bibliothek zu Dresden No. 30801. Laus. Magaz. 1838. 315.