Die Stellung der GutSuntcrthancn in der Obcrlausitz zu ihren Gntshcnschnften. g 1 zu fünfzigjährigen, fast ununterbrochenen Prozessen gegen die Sechsstädte führte. Wie bekannt, hatte sich besonders gegen Ende des fünfzehnten Jahr hunderts der Werth der Edelmetalle überall wesentlich vermindert. Und außer den allgemeinen, von uns hier nicht zu entwickelnden Gründen gab cs in der Oberlausitz für diese Geldentwerthung noch besondere. Die Kaufleute uud Haudwerker in den Städten erhöhten entsprechend den Preis ihrer Waareu. Der Adel aber bezog von seinen Unterthanen nach wie vor den alten Erb zins oder die Geldrenten, in welche sonstige Leistungen derselben vor hundert und mehr Jahren verwandelt worden waren. Der Erbzins betrug (S. 181) iu der Oberlnusitz vou der Hufe 1 Mark Silber in den südlichen, deutschen Gegenden, 1/2 Mark in den nördlichen, wendischen. Diese Mark hatte im dreizehnten Jahrhundert einen Silberwerth von 14 Thalern preußisch gehabt. Seit Anfang des vierzehnten Jahrhunderts rechnete man theils nach „Schock Groschen" (60 Stück), theils nach „Mark Groschen" (48 Stück). Damals besaß in Böhmen und ebenso in Meißen ein solcher Groschen in der That noch einen Silberwerth von Thaler (7^/2 Groschen preußisch), so daß also ein Schock ziemlich der Mark Feiusilber an Werthe glich. Je länger aber desto minderwerthiger wurden diese Groschen ausgeprägt. Um 1500 hatte eiu böhmischer („weißer") oder ein meißnischer Groschen („Schwert- groschen") nur noch den Werth von etwa 20 Pfennigen preußisch. 48 böhmische Groschen oder eine Mark repräsentirten also nur noch einen Silberwerth von 2 2/-, Thaler preußisch. Nun besaß und übte die Stadt Görlitz (seit 1380) das Münzrecht und prägte zwar nicht Groschen, aber Silberpfennige, deren ursprünglich sieben auf-den böhmischen Groschen gingen. Später aber prägte sie auch Heller, d. h. halbe Pfennige, die den in Polen und Schlesien üblichen Pfennigen gleichstanden; auch sie hießen alsbald ebenfalls „Pfennige" und wurden als solche betrachtet. So rechnete man denn, zumal in der Görlitzer Landeshälfte, fast ausschließlich nach solchen Görlitzer kleinen Pfennigen. Die Mark (48 Groschen) solcher Görlitzer Pfennige war aber nun nur noch die Hälfte einer Mark böhmischer Groschen werth. Und so gab cs denn in der Oberlausitz eine doppelte (Zahl-) Mark, die „polnischer Zahl", welche nur 24 böhmischen Groschen gleichwertig war, und die „böh mischer Zahl", welche wirklich 48 böhmische Groschen betrug. Diese 48 Groschen Görlitzisch oder 24 Groschen böhmisch hatten jetzt nur noch einen Werth von 1V" Thaler. — Die Bauern nun zahlten ihren Gutsherren nach wie vor eine, beziehentlich 1/2 Mark Erbzins für die Hufe in der landesüblichen Münze, d. h. anstatt der ursprünglichen 14 Thaler jetzt nur uoch 1'/-' Dhuler Silberwerth.') Mau wird cs dcn Gutsbesitzern sicher nicht verargen können, wenn sie diese stetige Werthvermindcrung ihrer Geldzinscn schmerzlich empfanden. 1489 verlangte zunächst der Adel des Görlitzer Weichbilds, an der ') Im Jahre 171l> galt d!e obcrlausihischc Mark sogar nur Thaler (Carpzov, Juni. II. 172 ff.) Das Domkapitel zu Bauheu erhielt von seinen 4 Hufen zu Bischdorf, welche 1281 vier Malter Vicrkorn und 5)0 Schilling in Geld (— N5> Thaler) gegeben hatten (S. 181 fg.), Anfang des siebzehnten Jahrhunderts nur noch 9 Schessel Vicrkorn und 1 Thlr. 14 Gr. Geld (Domarchiv, Ooinala ma^num OI,XXVH lb).