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Die Stellung der Gutsunterthanen in der Obcrlnnsitz zn ihren Gutshcrrschuften. 77 so genannt, weil die Negierung sie jedesmal erst von der betreffenden Land schaft erbitten mußte. Auch diese wurde von der gcsammten Landbevölkerung auf Grund der Hufeuzahl erhoben; sie war also hier eine Grundsteuer, während sie voll den Städten in Form einer Vermögenssteuer aufgebracht wurde. Die Negierung pflegte nämlich jedesmal eine gewisse Steuersumme von dem ganzen Lande zu begehren; nach einer vereinbarten „Quote" wurde der eine Theil davon vdn der gesammten Landbevölkerung, also Gutsbesitzern und Gutsunterthanen, der andere Theil dagegen von den Sechsstädten auf gebracht. Die erstere nannte man die Landbede. Nach und nach ward aber auch die Bede eine ordentliche, jedes Jahr erhobene Steuer. 1341 bestimmte König Johann von Böhmen, daß die Vasallen der Görlitzer Landeshälfte von jeder Schoßhufe auf ihren eigenen oder ihrer Unterthanen Gütern 2 Scheffel Hafer, 1 Scheffel Korn und 6 Prager Groschen, 1345 dagegen, daß die Vasallen der Bautzener Landeshälste zwar ebensoviel Getreide, aber 12 Prager Groschen als jährliche Bede entrichten sollten?) Weshalb im Lande Bautzen der doppelte Geldbetrag gezahlt werden mußte, wissen wir nicht. — Auch dies Geschoß und diese Bede nun pflegten, die Landesherren gelegentlich den be treffenden Gutsherrschaften zu verkaufen, zu verpfänden oder zu schenken. So verpfändete > 32 l ch Herzog Heinrich von Jauer, als Landesherr im Lande Görlitz, den Herren von Penzig „alle seine Rechte, welche er auf deren Gütern — hatte." Hierzu gehörte, wie sich deutlich aus der Verkaufsurkunde über die sogenannte Nechenbergsche Heide (1406) ergicbt, auch das Geschoß aus den sämmtlichen Heidedörfern; es hatte nämlich bis 1406 z. B. Heide- gersdorf jährlich 1?/2 Scheffel Korn, 3 Scheffel Hafer und 8 Groschen, Tschirua 8 Scheffel Korn, 16 Scheffel Hafer und 1 Mark Groschen „zu Geschoß" an die Herren von Penzig zu entrichten gehabt/') 1374H ver kaufte Kaiser Karl IV. dem Kloster Marienstern die 4 Schock und 18 Groschen „air Bete lind Geschoß", welche die Unterthanen dieses Klosters in den Dörfern Wiednitz, Auskomitz, Glaubnitz, Wietrau, Eiseilrode und Ostro (zu sammen etwa 40 Hufen) bisher hatten an ihn, als Landesherrn, zahlen müssen. Herzog Johann von Görlitz (gestorben 1396) hatte das ihm zustehende Geschoß von dem Dorfe Lodeuau an den dasigen Gutsherrn Günther von Kottwitz und ebenso das von dem Dorfe Zodel an Hans von Penzig geschenkt, was sich 1397 die genannten beiden Herren von König Wenzel von Böhmen, als dem neuen Landesherrn, bestätigen ließen?) Alls solchen Uebcrlassungen landesherrlicher Abgaben erklärt sich um so mehr, wie schon in verhältniß- mäßig früher Zeit, d. h. schon im vierzehnten Jahrhundert, oftmals die einen Dörfer weit mehr an ihre Gutsherrschaften von der Hufe leisten müßen, als vielleicht die nächsten Nachbarorte. u slo<I. I^. 341. 368. ") Ebendas. 247. ch 8ingnl. Uns. XVII. 3t7 fg. U N not he, Maricnstern 57. Urknnd. Verzeichn. l. 145 No. 714 nnd 715.