2 Die Stellung der Gutsunterthanen in der Oberlausitz zu ihren Gutsherrschaften. jeher sich befanden. Alles dies mußte umsomehr durch zahlreiche Beispiele urkundlich belegt werden, da viele der hier ausgesprochenen Behauptungen völlig neu sind und daher leicht angefochten werden könnten. So sind dem: trotz allen Strebens nach möglichster Kürze und Knappheit an manchen Stellen gewisse Breiten nicht ganz zu vermeiden gewesen. Entnommen habe,: wir die fast zahllosen Einzelangaben nicht bloß ge druckten und ungedruckten Urkunden, Akten, Schöppenbüchern, öffentlichen und privaten Archiven aller Art, sondern auch den in der Oberlausitz so zahl reichen Dorfchroniken, denen gerade bei Anführung solcher lokaler Details aus alten Käufen und Dorfakten Glauben geschenkt werden darf. Wenn wir nicht aus allen Gegenden des Landes gleichviel Belege beizubringen vermochten, so hat dies seinen Grund vornehmlich darin, daß z. B. für die gesammte nördliche Oberlausitz dergleichen Dorfchroniken zur Zeit noch fast gänzlich fehlen. — Der einseitigen Parteinahme für den einen oder den anderen der hier einander gegentiberstehenden Stände wird man uns hoffent lich nicht zeihen können; wohl aber haben wir entschiedenes Unrecht, welches, wie sich aus unserer Untersuchung ergeben dürfte, in der That vielfach geübt worden ist, auch offen als solches bezeichnet. Eingetheilt haben wir den reichen Stoff in folgende Abschnitte: I. Wenden und Deutsche. II. Der Bauer und seine Hufe. III. Gärtner, Häusler, Lassiten. IV. Das Dorfgericht. V. Die Dorfgemeinde. VI. Die Leistungen an den Landesherrn und deren Ueberlassung an zahlreiche Gutsherrschaften. VII. Die Bedrückungen der Gutsunterthanen durch ihre Herrschaften und die Aufstände der ersteren gegen die letzteren; Ende des fünfzehnten bis Anfang des siebzehnten Jahrhunderts. VIII. Die theoretische und praktische Wei ter ent Wickelung der Erbunter- thänigkeit; Blüte des siebzehnten bis Blüte des achtzehnten Jahrhunderts. IX. Die Zeit der Aufklärung und die endliche Aufhebung der Erbunter- thänigkeit nebst Ablösung aller Dienste und Zinsen; Mitte des acht zehnten bis Mitte des neunzehnten Jahrhunderts. I. Wenden und Dentsche. Als im Verlaufe der sogenannten Völkerwanderung auch alles Land östlich der thüringischen Saale von den bisherigen altgermanischen Bewohnern verlassen worden war, rückten im sechsten Jahrhundert von dein polnischen Schlesien her slavische Stämme in das leergewordene Gebiet. Während die Daleminzier bis an die Mulde und Saale westwärts vordrangen, ja letztere sogar überschritten, ließen sich die ihnen nahverwandten Milzener zwischen den Flüssen Pulßnitz und Queiß, also in der nachmaligen Oberlausitz nieder. Sie waren, wie alle Slaven, ein fast ausschließlich Ackerbau treibendes Volk.