Volltext Seite (XML)
Wochen- und Nachrichtsblatt zugleich für MM, Mch, Ktmdars, Mars, Zi. Win, Knmchr-tt, Kann« m» Ma. Amtsblatt für den Stadtrat zu Lichtenstein. - 40. Jahrgang» — Nr. 84. »«rwsp--«Sonntag, den 12. April relegramm-Adreffor L ag«dl«t1. 1896. Diese- Vlrtt erschein täßll DestüiVl^I WHWe> st—HER l« vowl- »» Festtag«) <»«»« Nr de» satgead« «ertttz^Üch« »z>q«pv-« 1 Marl « Pftmttg«. — «qew» «m»i» V tio« dl «chtochZ,, War» 179, «le K-isal. P-st-mst«»«, VstAotm, di« «Mg«^». — J,s,r«t» »md« dt, »terviw»-, «da da« «lM» md 10 Pfomig« - A M» da «s«ch bi« stMcha« ««mW», «» llhr. Die neueintretenbr« FortbilduNgsschÜler haben sich Mitt woch, den LS. diese- «ach«. L Uhr, mit Papier, Feder und Entlassungs zeugnis versehen im Lehrzimmer Nr. v pünktlich einzufinden. Lichtenstein, den 11. April 1896. Die Echuldirektion. Poentcke. Die Aufnahme der für die Teminarschmle angemeldeten Kinder findet Montag, den L3. April, Vormittag L« Uhr statt Eallnberg, den 11. April 1896. Höser, Seminardirektor. Tage* geschieht« *— Lichtenstein, 11. April. Heute pas sierte ein Transport Remontepferde vom 2. Ulanen- Reg. Nr. 18, Stab Rochlitz, von Zwickau kommend, unsere Stadt. Die Pferde waren für die Remonte- flation Kalkreuth bestimmt. — Eine wichtige Entscheidung fü, Radfahrer, „die daS Rad vorwiegend als Beförderungsmittel tm Gewerbebetrieb benutzen", hat daS ReichSversiche- rungSamt erlassen; sie lautet: „Das Fahrrad kann heutzutage in Deutschland nicht mehr nur als ein Gegenstand deS Sports angesehen werde», sondern stellt ein Verkehrsmittel dar, dessen Benutzung weit verbreitet ist und für manche Gewerbebetriebe eine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung gewonnen hat. Da» Fahrrad muß sohin als ein den Gepflogenheiten der Bevölkerung entsprechendes Beförderungsmittel anerkannt werden." Einem Glaser, der in seinem Beruf daS Fahrrad benutzte und eine» Abend» ver unglückte, wurde mit dieser Entscheidung der Anspruch auf eine Rente zugrbilligt, nachdem die Berufsge nossenschaft e« aus eine Klage hatte ankommen kaffen. — Ueber die Frage, ob Schulversäum- nisse gewerblicher F ortbildungS« und Fach- schüler strafbar sind, hat sich neuerdings das Kgl. Ministerium de» Innern in einer sehr beachtens werten Verordnung geäußert. Danach vermag daS Ministerium bei uns kein öffentlich rechtliches In teresse anzuerkenuen, welches eS geboten oder auch nur zweckmäßig erscheinen ließe, lässige Schüler durch Anwendung polizeilicher Zwangs- und Strafmittel zum Besuche gewerblicher Schalen zu nötigen. ES muß im Gegenteil als wünschenswert bezeichnet wer den, daß solche Personen den gewerblichen Schulen thuulichst fern bleiben. Eine solche Maßregel kann für die Schulen jedenfalls nur vorteilhaft sein, da fie diese von zweifelhafte» Elemente» befreit, die durch Unlust und mangelnde» Verständnis auf den Unterrichts gang nur störend und hemmend einwirken; daß aber dem betreffenden Schüler kein Unrecht hier bei geschieht, dürfte ohne weitere» zugegeben werden. Hiermit stimmen auch die in anderen Ländern mit hochentwickeltem gewerblichen BildungSwesen gemach ten Erfahrungen überein. Ander» find aber diejenigen Versäumnisse zu beurteilen, die ihren Grund in einem schuldhaften Verhalten de» Arbeitsgeber» oder Lehr herrn habe». Daß hier die Ausweisung de» Schüler» diesem gegenüber eine Härte und Unbilligkeit sein würde, liegt auf der Hand. ES wirb vielmehr der schuldige Teil unmittelbar und zwar in nachdrück licherer Weise zur Verantwortung gezogen werden müssen, als die» bei bloßen Vertragsstrafen möglich ist. Die Füglichkeit hierzu bietet zwar nicht da» VolkSschulgesctz, wohl aber nach Ansicht de» Ministe riums die Vorschrift in 8 120 Absatz 1 in Verbin dung mit § 150 Ziffer 4 der Gewerbeordnung in der Fassung de» Reichsgesetzes vom 1. Juni 1891. — Der Widerstand gegen die Schmä lerung deS Landtagswahlrechts wird noch eine Reihe von Prozessen nach sich ziehen. Vor Kurzem ist bekanntlich in Leipzig ein sozialdemo- kratischer Verleger und ein Drucker gerichtlich ver- nommen worden, weil sich die sächsischen Minister durch ein Flugblatt über die Wahlrechts Pläne be leidigt fühlen. Auch gegen da» Zwickauer sozialde mokratische Blatt ist voa der sächsischen Regierung wegen eine» Artikels Über die Wahlrechtsfrage jetzt Anklage erhoben, ferner fühlt sich da» Ministerium durch di« Dresdener „Arbeiterzeitung" beleidigt. E» hat gegen dieses Blatt schon während der Wahl rechtSkämpfe eine Beleidigungsklage anhängig gemacht, die am 13. d. M. vor dem Dresdener Landgericht verhandelt wird. — Da» am 4. April au-gegebene 4. Stück deS Gesetz- und Verordnungsblattes für das Königreich Sachse» enthält u. a. daS Gesetz, eine Abänderung de» Z 2 de» Gesetzes voa» 3. Dezember 1868, die Wahlen für den Landtag betreffend, vom 27. März 1896, und da» Gesetz, die Wahlen für die Zweite Kammer der Ständeversammlung betreffend, vom 28. März 1896. Damit hat die WahlrechtS-Aendrrung endgültig Gesetzeskraft erlangt. — ES heißt nicht mehr „Herr Billeteur" am Eisenbahnschalter, sondern die bi» jetzt mit dem Dienstprädikat „Billeteur" benannten Fahrkarten verkäufer unserer StaatSbahnen haben seit I.April daS Prädikat„Fahrgeldkassierer" und die Güterexpedition«- kasfierer da» eine» „GüterkasfiererS" erhalten. — Die amerikanische Regierung hat Zollbeamte nach Europa gesandt, welche unter der unschuldigen MaSks von Einkäufern, Agenten rc. große Fabriken zu besuchen beabsichtige», um sich über den Betrieb und die innere Einrichtung der Fabrikation genau zu orientieren. Auch Angehörige anderer Nationen suchen fich Eingang in unsere Fabrik-Etablissement« zu verschaffen, um ihre Fachkeuntnisse zu bereichern und um vielleicht schließlich zum Schaden unserer deutschen Industrie Koukurrenz - Etablissements in fremden Staaten zu begründen. Man kann deshalb nicht genug rate», derartige Besichtigungen jedem Fremden, den man nicht genau kennt, ein für alle mal ohne Ausnahme zu verweigern. ES wäre sehr angebracht, wenn die Inhaber oder die Direktoren von Fabriken diesbezügliche Anordnungen erlassen würden. Wenn die Angehörigen fremder Nationen ihre Fachkenntniffe bereichern wollen, so steht e» ihnen ja frei, unsere Webschulen zu besuchen. Ein sicht in den praktischen Betrieb sollte man ihnen nicht gewähren. Die bisher mit dieser früher geübten Koulanz gemachlenErfahrungen ermahnen leider dazu, jede Rücksicht außer Acht zu kaffen und zuförderst streng aas da» eigene Interesse Bedacht zu nehmen. * — Hohndors. In dem Gehöft Nr. 33 de» BrondversicherungSkataster» für Hohndorf ist die Maul- uud Klauenseuche ausgebrochen. — Eine Dampfmaschine von einem Umfang, wie sie in Zwickau noch nicht hergestellt worden, ist in der „Zwickauer Maschinenfabrik" aufgestellt. Die selbe soll demnächst nach MySzkow gehen. Die ganze Maschine wiegt 100000 Kilo und arbeitet mit einem Kesseldruck von zehn Atmosphären. — Einem Gerücht zufolge wird anläßlich der bevorstehenden Neuformation unsrer Armee auch Glauchau mit Garnffon bedacht werden. — Glauchau, 10. Aprrl. Ein teuflische» Verbrechen, da« sich heute nacht und zwar im Hause des Böttchermetster» Flehmig, Theaterstraße 44, ab spielte, hat in der ganzen Stadt große Erregung hervorgerufen. Dec Hergang ist kurz folgender: Der Böttcher meister Flehmig, welcher mit seinem 19jährigen Sohn in einer unter dem Dache seine» HauseS gelegenen Kammer schlief, wurde heute mor gen plötzlich durch Zurufe seine» Sohne«, daß e» im Hause brenne, auS dem Schlafe geschreckt. Er sprang sofort au» dem Bett, und auf die Wahrneh mung hin, daß die zum Boden führende Treppe in Hellen Flammen staud, holte er Wasser und löschte damit, soweit e» im Augenblick möglich war, den Brand, bis seine eine Treppe tiefer schlafende Ehe frau ihm helfend beisprang. Inzwischen hörte Fleh mig seinen oben zurück gebliebenen Sohn laut um Hilfe rufen. Er eilte deshalb die noch glimmende Treppe wieder hinauf und sah nun, in de» Kammer augekommen, in dem herrschenden Zwielicht, wie hier ein fremder Mann, über daS Bett seine« Sohne» gebeugt, auf letzterem loSschlug. Herr Flehmig sen. erfaßte sofort den Unbekannten, riß ihn zurück und hielt ihn dann mit Aufbietung seiner äußersten Kräfte fest, obgleich der Fremde heftige Gegenwehr leistete. Ein patrouillierender Schutzmann, der grade zu dieser Zeit in die Nähe deS HauseS kam und durch die Ansammlung von Menschen und da« au» dem Hause dringende Geschrei auf den Vorgang aufmerksam ge macht ward, drang unverzüglich in da« Hau» und kam gerade noch zu rechter Zett, um Herrn Flehmig beizuspringe». Der Attentäter, in welchem man später einen au» Asch in Böhmen gebürtigen Webergesellea «amen» Schuster erkannte, der bi» Pfingsten v. I. 7 Jahre lang bet Flehmig gewohnt hatte, wurde bewältigt, und es galt nunmehr dem 19jährigen Sohn Flehmig«, der blutüberströmt am Boden lag, Beistand zu leisten. Ein schnell herbeigeholter Arzt stellte bei dem bedauernswerten jungen Manu fünf Stiche im Kopf uud «ine Stichwunde in der Brust fest. Der besonder» durch den Stich in die Brust sehr schwer Verletzte, welchem außerdem auch noch Petro leum in den Mund gegossen worden war, mußte daher sofort in daS Krankenhaus überführt werde». Wie man zur Sache noch erfährt, hatte sich der Thäter Sch., von Eifersucht und Rache erfüllt, ia da» ihm bekannte Flehmig'sche Hau« in vergangener Nacht Einlaß verschafft. Als alles ruhig geworden, hatte der Unhold sich einige Flaschen Petroleum, daS er teils wttgrbracht, teils noch von früher her im Hause stehen hatte, herbeigeholt, die nach dem Oberboden führende Holztreppe mit Petroleum ge tränkt und dieses in Brand gesetzt. Hierauf hat der Verbrecher sich verborgen und ist, al« Flehmig sea. die Kammer verlassen hatte, zur Ausführung seine- teuflischen Plan» geschritten. Außer einem gewöhn liche» Taschenmesser, womit er anscheinend die Stiche au-geteilt, führte er »och ein großes Fleischermesser und ein Beil mit. De» Rückweg hatte sich Schuster durch eine nach dem etwa« niedrigeren Schuppendach führende O-ffnung gesichert. Er würde auf diesem Wege da» Freie erreicht haben, hätte der Brand um sich gegriffen, während e» den im Dachgeschoß schla fenden Bewohnern schon nach kurzer Zett nicht mög lich gewesen sein würde, dir schmale Holztreppe noch zu passiere». Zum Glück wurde sein Vorhaben wenig sten« zum Teil vereitelt. Der Unhold, welcher jetzt in sicherem Gewahrsam ist, hatte eine Tochter Fleh mig» öfter» mit LiebeSanträgen verfolgt, war aber zurückgewiesen worden und mußte, besonders auf Veranlassung de« SohneS, an dem er nun seine Rache gekühlt, da» HauS Flehmig's verlassen. (Gl. Tgdl.) — Seit 7. April ist der im 11. Lebensjahre stehende Kuabe Hölzel au« Gesau au» der elter lichen Behausung abwesend, ohne daß bisher sein Aufenthalt zu ermitteln gewesen ist. Der bekümmerte Vater, Herr Fr. E. Hölzel i» Gesau, bittet alle die jenigen, welchen irgend etwa» nähere» über den Ver bleib deS Knaben bekannt wird, ihm die» alsbald mttzuteile». — Au« dem Boztlande,9. April. Aengst- lich gemacht durch da» strenge Verbot de« sogenann te» OsterschießenS hatte der Sohn eines Restaurateur» in Erlbach da» bereit» für diese» Unfug gekaufte Pulver auf die Seile geschafft uud in der im Keller der elterlichen Wohnung befindlichen Räucherkammer verborgen. Dort wollte der junge Mann do« Pul ver „verbrennen" und goß sogar Petroleum Hinz«.