Volltext Seite (XML)
MMiMssgMM Wochen- und Nachrichtsdlatt zugleich WW'-MM fir Loftdors, Msch, Dmvdsrs, Mors, Zl. Mm, KtMlhrsrl, Kimm Md M» Amtsblatt für den Atadtrat zu Lichtenstein. - - -> > » 46. Jahrgang. -- - Nr. 116. Donnerstag, den 21. Mai 1896. Beknnntmachnng, die uxeutgeldlichen Impfungen in der Stadt Vallnberg betr. Die diesjährigen unentgeldltchev Impfungen in hiesiger Stadt sollen im laufenden Jahre nur während der folgenden zwei Tage, nämlich: am Freitag, den ÄS. Mai und Dienstag, den Ä. Juni, nachmittags von 4 biS S Uhr in hiesiger Stadtschule, Klassenzimmer Nr. 2, vorgenvmmen werden, dergestalt, daß die Erstimpfungen an beiden Tagen, die Wiederimpf ungen der Knabe» und Mädchen aber getrennt stattfindeo sollen, so daß die Knabe» am LS. Mai und die Mädchen am L. J«»i zu erscheinen haben. Jmpfpflichtig in diesem Jahre sind: 1. alle Kinder, welche im vorigen Jahre geboren und nicht bereits ge- impft sind oder die natürlichen Blattern überstanden haben, 2. alle diejenigen Kinder, welche in früheren Jahren geboren, aber bi» jetzt der Impfung entzogen geblieben oder krankheitshalber zurückge- stellt worden sind, sowie 3. alle diejenigen Zöglinge hiesiger Lehranstalten, welche in diesem Jahre daS 12. Lebensjahr erreichen, sofern sie nicht nach ärztlichem Zeugnis in den letzten fünf Jahren die natürlichen Blattern über standen haben oder mit Erfolg geimpft worden sind. ES werden daher alle Eltern, Pflegeeltern und Vormünder hierdurch ver anlaßt, mit ihren tmpfpflichtigen Kindern in den vorerwähnten Impfterminen zur Impfung zu erscheinen und solche a» demselben Tage der darauf« folgende« Woche Nachmittags «« 4 Uhr zur Nachschau und Ge« laugung des Impfscheines wieder vorzustelle« oder die Befreiung von der Impfung durch ärztliche Zeugnisse, welche rm Impftermine vorzulegen sind, uachznweisen. Au« Häusern, in welche« ansteckende Krankheiten, wie Scharlach, Masern, DiPhtheritiS, Crup, Keuchhusten, Flecktyphus, rosenartige Entzündung oder die natürlichen Pocken herrschen, dürfen Impflinge zum allgemeinen Impftermine nicht gebracht werden, auch sind die Kinder mit reingewaschenem Körper, reinen Kleidern und reinen weißen Hemden zum Impftermine zu bringen bez. zu schicken. I« Uebrigen wird noch besonder« darauf aufmerksam gemacht, daß auswärts geborene Kinder, deren Eltern, Pflege- eltern usw. z. Zt. hier wohnen, die infolgedessen hier mit geimpft werde» solle», vor dem Impftermine zur Eintragung derselben in die Jmpfliste unter Vorlegung einer Geburtsurkunde a» Ratsstelle hier, Kassenzimmer, anzx- melden find, da im Impftermine derartige Eintragungen nicht erfolgen können, außerdem die unterlassene Anmeldung dieser Kinder zur Jmpfliste mit Geldstrafe bi» zu 3 M. ev. ent sprechender Haftstrafe belegt werden wird. Glterx, Pflege« eltern und Vormünder, deren Kinde, and Pflegebefohlene trotz dieser Aufforderung der gesetzlichen Impfung oder der ihr folgenden Nachschau entzogen bleiben, sind nach K 14 deS ReichSimpfgesetzes vom 8. April 1874 mit Geldstrafe biS zu SO M», im Uxveemö-exSfalle aber mit ext- sprechender Haftstrafe zu belegen. Callnberg, am 15. Mai 1896. Der Bürgermeister. P r ahtel. velaantmachnag, die Pflichtfeuerwehr der Stadtgemeinde Calluberg betr. E« macht sich eine Neuaufstellung von Mannschaftslisten der in hiesiger Stadt organisierten Pflichtfeuerwehr dringend nötig, und forder» wir, zur Erreichung möglichst genauer und vollständiger Listen, alle «ach der be» stehexde» Feuer!öschord««»g die«stpflichtige« Mäxxer, die in Callu berg ihren ständigen Wohnsitz Haden und entweder schon im Besitze der Dienst abzeichen sich befinden oder zeither Pflichtfeuerwehrdtenste »och nicht geleistet haben, auf» fich in der Zeit vom Montag, den 18. Mar bis Sonnabend, den 30. Mai dfs. Js. während der üblichen Expeditionsstunden, vormittags 8 bis 12 Uhr und nach mittags 2 bis 6 Uhr i« die i« hiesiger NatSexpeditiox ausliegeude Stammrolle eigenhändig eixzutrage». Dienstpflichtig nach den bestehenden Bestimmungen find alle Männer vom 22. bi» zum vollendeten 40. Lebensjahre. Befreit sind nur: 1 ., die Mitglieder deS StadtgeweinderateS auf die Dauer ihrer Amtieruug. 2 ., der OrtSgeistliche, 3 , Aerzte und Apotheker, 4 ., die FeuerverficherungSagenten und 5 ., körperlich Gebrechliche, sofern sie ihr Leide» durch ärztliches Zeug nis nachzuweisen vermögen. DaS Nichterfcheinex während der vorstehexds angegebene» Meldefrist wird mit L Marr evext. 1 Tag Haft bestraft. Calluberg, am 16. Mai 1896. Der Bürgermeister. P r a h t e l. veffMcht LMMüttkil'Litzni ü Lichttißeir vom 19. Mal 1896. Eröffnung der Sitzung: 8 Uhr. Bon den Mitgliedern deS Kollegiums fehlt Herr Arends als entschuldigt; gleichzeitig ist auch Herr Stadtrat Colditz anwesend. Nachdem eine von Herrn Oettel vorgebrachte Angelegenheit eingehend besprochen, verschritt man zur Beratung der vorliegenden Tagesordnung. 1. „Beschlußfassung über Vornahme einer Kor rektur deS LokalrentenkatasterS. " Bon feiten de» Rates ist auf Ansuchen des Hrn. Stadtsteuer-Einnehmer Bogel beschlossen worden, letz terem m seinen freien Stunden die Vornahme der in Betracht kommenden Korrekturen gegen eine Vergütung von 40 Mark zu übertragen. DaS Kollegium trat dem Ratsbeschluß ohne Bedenken bei und erkennt die au-geworfene Vergütung allenthalben als nicht zu hoch bemessen au. 2. „Beschlußfassung in Beleuchtungsangelegen heiten-. DaS Kollegium trat folgenden Vorschlägen de» Beleuchtungsausschusser bei: a) anderweite Verpachtung der neben der GaS- anstatt liegenden Wiese an den SaSanstaltSarbeiter Resch für einen jährlichen Pachtzins von 6 Mark; b) Einrichtung von 2 Nachtlateraen, und zwar eine in die Nähe des Zierold'schen Hause» an de, Bletchgaffe und die andere in die Nähe des alte» Echießhausr«; c) Anschaffung von 15 neuen Laternen mit GoSglühlicht-Emrichtung, in ähnlicher Ausführung wie eine solche seit einiger Zeit bereits auf der so- genannten großen Brücke in Verwendung sich befindet. Der Preis eiuer solchen Laterne mit allem Zubehör würde sich auf ca. 30 Mark stellen. Da bezüglich der Platzfrage in Vorschlag k) Meinungsverschiedenheiten obwalteten, wurde mit 7 gegen 3 Stimmen beschlossen, die Laterne oberhalb der Wiesenstraße (an der Kreuzung) als Nachtlaterne zu bestimmen. 3) „Justifikation der Wasserwerks-Rechnung". Da an dem Rechnungswert Erinnerungen nicht ge funden wurden, konnte die Justifikation über dieselbe ausgesprochen werden. Noch wird zu dieser Rechnung von Herrn NiehuS der allseitig anerkannte Wunsch geltend gemacht, daß bei einer Rechnung-Übersicht alle», was an Vorräten usw. aus den vorhergehenden Jahren noch vorhanden sei, in Zukunft beim Kaffen abschluß mit aufgeführt würde, damit man über den genauen BermSgenSbestand eine Uebersicht habe. AuS obenangeführter Rechnung war u. a. zu ersehen, daß im Jahre 1895 ca. 300 Mark mehr vereinnahmt worden find, als rm vorhergehen den Jahre. Schluß der Sitzung: '/»10 Uhr. Txge-g-schtcht«. *— Lichtenstei». Im Hinblick auf die jetzt be ginnende Brutzeit der Bögel dürfte ein Hinweis auf die folgenden Bestimmungen derReichSgesetzevon1876und 1888 am Platze sei«: Da» Ausnrhmen von Eiern oder Jungen, sowie daS Fangen der Singvögel wird mit einer Geldstrafe bis zu 150 Mark oder mit ent sprechender Haft bestraft, ebenso da- Fangen oder Töten der Eule». Der gleichen Strafe unterliegt, wer «S unterläßt, die seiuer Aufsicht untergegebenen Personen von der Uebertretang dieser Vorschriften abzuhalten. *— Unser gestriger Hinweis auf die 2. Meer turnfahrt ist dahin richtig zu stellen, daß m diese Preise die volle Verpflegung mit Wein auf dem Schiffe während der Fahrt eingerechnet ist. — Auch in diesem Jahre werden denjenigen Militär-Invaliden, welche in den Feldzügen gesund heitliche Nachteile erlitten haben, freie Badekuren in EmS, Kreuznach, Langenschwalbach, Nauheim, Neu dorf, Norderney, Olynhausen, Pyrmont, Teplitz oder Wildungen bewilligt. Alle näheren Auskünfte da rüber erteilen die königlichen Bezirkskommandos. — Bor einigen Wochen brachten verschiedene Blätter eine Mitteilung über durch Frösche verur sachten Teichscht.den. Die Frösche wurde« beschul digt, den Karpfen die Augen und daS Gehirn au»- zufressen. Meines Erachten» beruht dies auf einem Irrtum und man hat für Frösche wohl „Wafler- mäuse" zu setzen. Letztere thun dies. Wie Frösche mit ihrem zahnlosen, bloß zum Jnsektenfange einge richteten Maule im stände sein sollen, die harte Hirn schale eine» Karpfen« zu durchbrechen, um zum Ge hirn zu gelange«, ist nicht recht denkbar. Ist schon anderwärt» etwas von solchen Frosch-Unthaten be merkt worden? — Der schon seit längerer Zeit angekündigte diesjährige Maikäfer-Hauptflug scheint zum Glück auSbleiben zu wollen, wenigstens wird biS jetzt so gut wie nicht- von diesen Käfern bemerkt. Die Beraolaffung dazu dürfte in ter Hauptsache die an haltende Küble gegeben haben, welche de, Entwicke lung dieser Obstbaumschädlinge hinderlich war.