Volltext Seite (XML)
Wochen- und Nachrichtsblatt zugleich ßr Faftkrs, Klidlih, Amvdorf, Wüirf, Zi. Mm, Kckni-Akl, NIMM M Ma. Amtsblatt für den Stadtrat zu Lichtenstein. —— - - — - 4«. Jahrgang. — — . . - Nr. 91. Dienstag, den 31. April *'4'".'".",'!.'"!"' 1896. Dies«« »um «scheint täglich («ch«r Sann- >m» Hefttas«) «bend» fLr d« felgend« Ta«-' »ialrijä-rÜL« v«ng«pttit 1 vkart » Pfennig«. — «ngeln» 10 Piennin«. — VesteLnng« »ch«!« «ch« »« «rpÄim« in Acht-^ä», Mar« 17», all« «aiM. Peftan^tt-a, Pifttitrn, I«m« »tz Lniträg« ent^ge». — Inserat« «nck« b» «vsmstM»» »»MMM oder dem» San« mit 10 Pfennigen d^ eHmt, —. AnniPni der gtchirat» ttigüch di« spLNP«» ommüt», 10 Uhr. . «ekanntmachnng. Nachdem das von dem unterzeichneten Stadtgemeinderate neue errichtete Regulativ über die in der Stadt Eallnberg bei Besttzverände- rumgen zur Stadt, Schul«, Arme«- und Kircheakasse abzueutrich» teude« Beiträge, durch das Königliche Ministerium des Innern und das Königliche Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts, bez. daS evan gelisch-lutherische LandeSkonsistorium Genehmigung erfahren und durch die König liche Amtshauptmannschaft, die Königliche Kirchen- und Bezirksschulinspektion, auch Bestätigung gefunden hat, bringen wir dasselbe nachstehend sub Ä seinem Wortlaute nach zur öffentlichen Kenntnis. Calluberg, am 17. April 1896. Der Stadtgemeinderat. Prahtel, Bürgermeister. R e g a t i d über die iu der Stadt Eallnberg bei Befitzveräuderunge« zur Stadt-, Schul«, Arme»- «ud Kirchen-Kaffe abzueutrichtende» Beiträge. Z 1. Bei dem Erwerbe von innerhalb des Stadtgemeindebezirkes Callnberg gelegenen Grundstücken jeglicher Art, ingleichen bei dem Erwerbe von Berech tigungen, welche nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechtes den Grundstücken gleichgestellt sind, ferner bei Tausch, Schenkung, Erbgang usw. find von j« 300 Mark der TrwerbungSsumme, bezüglich der »ach 88 5 und 6 festgestellten WertS- summe folgende Beträge: a., 1 Mk. 50 Pf. zur Stadtkasse, b., — „ 15 „ zur Kirchenkaffe, e., — „ 60 „ zur Schulkasse, ä., — „ 50 „ zur Armenkasse als Besitzveränderungsabgaben von Demjenigen abzuentrichten, dessen Erwerb auf dem betreffenden Folium des Grund- und HypothtkenbucheS verlautbart wird. Ausnahmen finden nur in den in Z8 2, 3 und 4 bezeichneten Fällen statt. 8 2. BesitzveränderungSabgaben sind nicht zu entrichten, bei Zwangernt- eignuugen, sowie iu den Fällen, wo in einer unverändert weite,besteh enden Firma, die als Grundstückseigentümerin im Grund, und Hypothekenbuche ringe» tragen ist, eia Mitinhaber der Firma ausscheidet oder ein neuer Mitinhaber eintritt. Befreit sind endlich von der Abgabe die Stadtgemeinde Callnberg, wie auch die Kirchen- und Schulgemeinde daselbst. ß 3. Die in 8 1 unter u, d und ä geordneten Beiträge zur Stadt-, Kirchen» und Armenkasse können nicht gefordert werde», weon der Erwerb infolge notwendiger Versteigerung eingetreteu ist. 8 4. Die in 8 1 unter a geordneten Beiträge zur Stadtkasse sind vom Erwerber nur zur Hälste, also nur nach Höhe von 0,75 Mark für je 309 Mark der Kaufs- oder Wertsumme de- betreffende» Grundstückes zu entrichten, dafer» derselbe Abkömmling, Vater, Mutter, Bruder, Schwester oder Ehegatte seines unmittelbaren Vorbesitzers ist. ß 5. Falls eine Erwerbungssumme überhaupt »icht angegeben ist oder die Erwerbungssumme dem Zeitwerte »icht entspricht, so hat der Stadtgemeinderat im Einvernehmen mit dem Kirchen- und Schulvorstande denselbeu festzusetzen. 8 6. Ueder Reklamatioueu, welche innerhalb 14 Tagen von Mitteilung der Höhe deS Abgabenbetrages au den Zahlungspflichtigen ab gerechnet, feiten des Letztere» gegen die Erhebung der Abgaben oder gegen die Höhe der Schätzungs summe «hoben «erden und welche schriftlich oder zu Protokoll zu «hebe» sind, entscheidet der Stadtgemeinderat im Einvernehmeu mit dem Kirchen» und Schul- Vorstaude. Falls der Widerspruch sich gegen die Schätzungssumme richtet und der Stadt- gemeindrrat den Widerspruch für begründet nicht erachten kann, so bestellt er einen Sachverständigen und läßt durch denselben eine Neueinschätzung vornehmen. ÄlS Sachverständiger darf nicht gewählt werden, wer dem Stadtgemeinde rate angehört oder im Dienste der Stadt Callnberg steht. Hierauf faßt der Stadtgemeinderat anderweite Entschließung. Gegen diese Entschließung des StadtgemeinderareS steht dem Abgabenpflich tigen der Rekurs zu. Auf einen solchen Rekurs entscheidet die Königliche AmtS- hauptmannschaft, beziehentlich insoweit e» sich um Abgaben zur Schulkasse handelt, die Königliche BezirkSschultnspektton und wegen der Abgabe zur Kirchen» kaffe die Kircheninspektion. 8 7. Vereinbarungen, verwöge deren die Verpflichtung deS ErwerberS zur Entrichtung der BefitzveränderungSabgaben auf Andere übertragen werden soll, sind für die Stadt Callnberg nicht verbindlich. 8 8. Die Abgabenpflicht tritt mit dem Einträge deS ErwerberS als Eigen tümers im Grund- und Hypothekenbuche ein, vorbehältlich der Bestimmung in 8 5 Absatz 2 des KoftengesetzeS vom 6. November 1890 und 8 5 der Aus führungsverordnung dazu vom 18. November 1890. 8 9. Sämtliche Abgaben sind an die städtische Kassenverwaltung abzuführen. 8 10. Gegenwärtiges Regulativ tritt sofort mit der Veröffentlichung im Amtsblatt- deS Stadtgemeinderates in Kraft. Callnberg, am 4. November 1895. Der Stadtgemei»derat. — -—— Protzt el,...... .—- Bürgermeister. Der Kirchemvorstend. In Vertretung: Hermann Müller, stellvertr. Vorsitzender. Der Schulvorstand. Bürgermeister Prahtel, Vorsitzender. Vorstehendes Regulativ wird, nachdem das Königliche Ministerium de- Innern und soweit die Erhebung von Abgaben zur Schul- und Kirchkasie an langt, daS Königliche Ministerium de» Kultus und öffentlichen Unterrichts bez. das evangelisch-lutherische LandeSkonsistorium die erforderliche Genehmigung erteilt haben, verordnungsgemäß andurch bestätigt. Glauchau, am 1. April 1896. Königliche Amtshauptmannschast «ud Königliche Kirchen« «»d Bezirks« Schuli»spektton Ebmeier. Werdauer, S. Schulrat Lötzsch. Auktion. Im Grundstücke der Frau verw. Glasermeister Winkler, hier, Hanpt- ftraße Rr. 182, sollen künftigen Montag, den 27. April dfs. Js., von nachmittags 8 Uhr ab, eine größere Anzahl Tischler- und Slafer-Handwerkszenge, wie: 2 Hobel bänke, 40 verschied. Hobel, 2 Leierbohrer, Fuchsschwänze, große Sägen, Stemm eisen, Beil und Hämmer, Raubankhobel, Schleifstein, Rahmenleisten, Zimmer spiegel in verschiedenen Größen u. v. a. m. an den Meistbietende« ver steigert werden Callnberg, am 20. April 1896. Prahtel, B., Lokalricht«. graphenleitungen geltenden Strafbestimmungen in Erinnerung gebracht. Daran fügt sich im Weiteren gleichzeitig der Hinweis darauf, daß Demjenigen, welcher die Thäter vorsätzlicher oder fahrlässiger Be schädigungen der Telegraphen derart ermittelt und zur Anzeige bringt, daß dieselben zum Ersätze and zur Strafe gezogen werden können, Belohnungen bis zur Höhe von 15 Mark in jedem einzelnen Falle au» den Mitteln der ReichSpost- und Telegraphen verwaltung gezahlt werden. Diese Belohnungen trete» auch da»» ei», wenn die Schuldigen wegen jugendlichen Alters oder wegen sonstiger persönlicher Gründe gesetzlich nicht haben bestraft oder zum Er satz« herangezogen werden können. — Viele Sänger, welche iu diese« Jahre nach Stuttgart reise», um an den Wettgesängr» auf dem Deutschen Sängerfrste teilzunehmen, dürften »och keine Kenntnis haben von ei»«» (auf den dänischen Eisenbahnen seit Jahren zum Vorteil für die Staats kasse bestehenden) tu Württemberg seit etwa 2 Jahre» r»L«A*schicht«. *- Lichtenstein, 20. April. Auch der gestrige Vortrag de« Herrn Astronomen Jen- Lützen im Kaufm. Veret» im Saale deS Rats kellers hatte gleich seinem Vorgänger im verflossenen Jahre eine große Hörerzahl augelockt, den» der Saal deS Lokals war voll besetzt. Der geschätzte Redver führte uns diesmal in die Regionen deS ewigen Schnee'S und Eises, jene Welt, die nur den wenigsten Sterblichen mit eigenen Augen zu sehen vergönnt ist. An der Hand einer großen »«zahl höchst interessanter, nach der Natar aufgenommruer Bilder zöge» die ost 100—1000 w dicken Gletscher mit threv mannigfachen Gestalte» und Formen, mit ihren Spalte», Löchern, Moränen, Stürzen und Lawinen, ihren Wanderungen, die täglich bi- zu 4 w betragen, an unserem Auge vorüber. Mitten in die Alpen welt fühlten wir «v» versetzt, wanderten mit unserem Führer über die Gletscher, ihre Schönheiten und Gefahren ahnend, da- vielgestaltige Leben dieser scheinbar toten Massen bewundernd. Diese» einiges von dem reichen Inhalte deS ersten Teile-. Im zweit«» wurden wir iu die gefahrvolle NordlandS- fahrt der beiden deutschen Schiffe „Hansa" und „Germania" in den Jahren 1869/70 durch Wort uud Bild eingeführt. Wir gelangten in die Regionen deS Nordpole«, jenes ersehnten and doch nie erreich ten Ziele« eines jeden Nordlaudfahrer«; wir sahen die Mitternachtssonne in ihrem blutigrotem Scheine; jene merkwürdigen Erscheinungen der Nebensonnen, wie sie nirgends schöner gefunden werden; jene schwim menden grotesken EiSgrbilde, die wir Eisberge neunen, gegen di« da- größte Schiff als «ine Nußschale erscheint; alles Schönheiten, die uns daS Heimweh de- nach de» Süden versetzten Nordländer» verständlich machen. Reicher Beifall lohnte den Redner für seiue vor treffliche» Darbietungev. — Durch die Kaiser!. Oberpostdirektion werden erneut die in Bezug auf die Beschädigung vo» Tele-