Christlöbliche und Pflichtmäßige Vorsorge, vor hinterlassene Wittwen und Waysen, zu deren Beförderung und beständiger Erhaltung sich eine Gesellschaft von Drey Hundert Membris über nachstehende Articul vereinigt hat
Titel
Christlöbliche und Pflichtmäßige Vorsorge, vor hinterlassene Wittwen und Waysen, zu deren Beförderung und beständiger Erhaltung sich eine Gesellschaft von Drey Hundert Membris über nachstehende Articul vereinigt hat
deson- Manhar aus der Erfahrung wahrgmommen, daßewemluw. die meisten bisher errichteten Wittwen-cat- seN, (^oüeAiri ?dil3clelpdica er daher von keinem Bestand seyn können, weil die Aus gaben vor die Wittwen, wenn deren zu viel worden, auf keinen gewissen Grund gesetzer gewesen, oderauf die «ammlung grosser L3pir3!,en gedacht worden, welche als- denn, durch allerhand Zufälle, Verlohren gegangen, und die ölembl-a nicht nur ihre eingelegten Gelder, sondern auch die ge- hoften krneüoa, einbüssen müssen. Da es nun aber, nach der vorgesetzten Ermahnung des Apostels, gleichwohl eine Pflicht bleibet, vor die Wittwen zu sorgen, und sich eine Gesellschaft allhier zu BudißlN gefunden, welche solche Pflicht einiger maaßen zu erfüllen, bedacht ist, ihr aber unter andern, die in änno 1756. in Dresden, unter dem Titul: Ehren-Denckmahl Christlicher Milde «nd Ehe licher Liebe.