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W o M 21 rät freywillig wieder abtreten wollte, solcher, allen gethanm Bey- träges, beydes an ^ccets-Geldern, Leichen, oder Wittwcn- Steuern, und wie cs etwa Nahmen Haden mag, gäntzlich ver lustig, und etwas hiervon zurück zu fordern, ketncswegeS befugt seyn solle; Jmmaaßen sie denn auch allen ihnen hierwieder zu statten kommenden Rechts-Wohlthaten und Ausflüchten, eam in Aenere,^3M in checie, desJrrthums,Miß- oderNichtVer- standes, der anders verabredeten, als hier niedergeschriebenen Sache, wie ingleichen, daß eine allgemeine Verzicht nicht gültig fey, wenn nicht eine besondere vorhergegangen, wissentlich und wohlbedächtig begeben, und denenselben lianllKenZo remmcii-en. Essollen auch dieseCompgclata sonderAnstand zum Druck Düsecon> befördert, und einem jeden derer Herren ^einki-orum ein Lx- fol-- emplar hiervon zu geferttiget, sowohl bey Ihro Kdnl'gl.lv^ Majestät in Pohlen re. Lhurfürstl. Durch!. zucon6rmg. Sachßen, zur allergnädigsten LonKimarion, bewannten Um- ständen nach, baldmöglichst allerunterthänigst vorgetragen werden. Uhrkundlich haben sämn^tliche Herren Vorsteher undve- Maci nebst allen übrigen Herren ^embl'is diese compactara, nach dem ihnen selbige von Punckt zu Punckt deutlich vorge lesen , und nach dero geführten Absicht eingerichtet worden, be sage der hierüber in ipso Lonvemu gefertigten Stamm. A eigenhändig unterschrieben. So geschehen, BudißiN dem Fünf und Zwanzigsten )ulii, im Jahr Christi, Ein Tausend Sieben Hundert und Neun und Fünfzig. Johann ^närea8 Hering, als Vorsteher. Johann Heinrich Gößel, als Vorsteher. Christian Joseph Tiehen, als Vorsteher und LErer. L; -V kor-