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l6 HZ O M rinnen aber freyzestellet, ob sie solche, gegen ihre, cum vno.Cur»- coi-s unterschriebene Qvlttunz, so viel die hiesigen Wittwen anlanget, selbsten, oder, durch ihre Bediente, abhohlen las sen wollen, oder aber, ob ihnen selbige durch den Collecreur überbracht werden solle. Die auswärtigen Frauen rercipien- rinnen hingegen anlangend, als welchen die persönliche Erhe bung nicht anzusinnen, haben zur kercepcion dieser Gelder ih re Abgeordnete, mit beyöriger Legitimation schlechterdings zu versehen. Dem 8oeietäts - Besteller aber wird vor seine bey Ein sammlung solcher Wittwen - Steuern habende Bemühung, und zwar ohne weitere Absicht, auf die Vielheit oder Wenig keit derer Wittwen, als welche steigend und fallend., ist, ein Wie allemahl, yvai'talitei- Zwey Thaler - - ex Calla pMlljch gereichet. ^k-r. XIX. Anderwel- Im Fall nun Frau Viäua zur andern oder dritten Ehe, und te Verehr- zwar mit Personen, so bereits ^embi-a 8ocier.iti8 mit conllitui- lichung d«ren, verschreiten sollte; So höret ihre Beysteuer poli Lopu. Äpttttvrr, Iglionem saceräotalem eo jpl'o auf, und hat bey Absterben die- Witllven les ihres anderweitigen Ehe-LoMoi cen, sich ob ai-ticulil-cer Be- ' grabniß und Wittwen - Steuer anderweit zu versichern. Da hingegen, wenn ihr anderer oder dritter Ehe-Lonlorre noch kein würckiicheS ^lemlrum 8oLietÄti8 ist, und die disfalls erfor- lichen kraeltauäa pl-asüiret, derselbe vor andern expecranren, zu einem würcklichen o recipiret werden soll, jedoch noch über diß, bey der andern Ehe, Fünf Thaler , - und bey der dritten Ehe Zehen Thaler - - sä Callam zu erlegen hat. Der-