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ÄZ v LS rr Da nun aber -^7. XU. Berhane OKcia, wie leicht zu erachten, mit vieler Arbeit vcpmgli und Verfaummß verknüpftet sind; Als sollen vorbenannten °x co. por« Herren Vorstehern, Theils, zu deroisciimi-ung, Theils, zu "nomine einer löblichen Lociemt mehrerer Vergewisserung, wohl und ^oc-etst». richtig geführter ^ämmiNrrrrions-Rechnung, Zwey ex Lorpo- rc ec »ominc 8ociecsri; coniliruirte Herren vepururi, NkhtNlich Herr v. Christian Adolph, Struve, kracucus und Herr Johann Jacob Rößler, Königl. Pohln. Chur- fÜrstl.Sachßl.Ober- AiNtS- NcAlüracor und kiococolliü. acljunxiret werden, und sind ihnen ebenfalls, ohne conseqvenr auf ihre8uc<elioi e8, in Hinsicht, daß sie zu Errichtung dieses löblichen Wercks vieles beygeiragen, die tuncriones Oepursrorum sä äies vürie aufgetragen worden; sie wollten denn dieselben freywittig aufgeben. Diese sollen conjuncnm alle etwannige Dorfallenhelten und entstehende Irrungen, in Oeübeiarion zu nehmen, und zu Erspahrung derer kxlraorämrur-conveme, nach dero Gutbefinden, zum Besten einer löblichen bocierät, jedoch denen Rechten und der Billigkeit gemäß, zu beurcheilen und zu äebattiren, berechtiget feyn: Jmmaaßen ihnen denn hierzu proviHonaiirer Auftrag geschiehet, und sie, Kraft dieses, dahin ausdrücklich amtim-ilmt werden, daß dero ^ibirrium oder l-auäum vires rei juäicgrne haben soll, UNd hiermit com- promirrenäo er rranlißenäo allen! ferner» Streit vorgebeuget, und renunciret seyn soll; Ausgleiche Maaße denn auch denen gefcrtligten kesittracuren vis probsnäi hienlit beygeleget wird. Z^ir-r. XNI. - - Erkentlich, -Lvciln auch von denen drey Herren Vorstehern und My-Kit für die B » en Vorsteher,