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besonders deswegen gefallen hat, weil die nöthigen Aus gaben zum Begräbnis, und Versorgung derer Wittwen, auch »ech. derer Waysen, auf ieden Fall von denen colliFuet werden, und es solcher gestallt an der erforderlichen Ausgabe, niemahls mangeln kann, noch einige Ver lohren gehen können. So hat gegenwärtige Gesellschaft, weil die Nachahmung löblicher Beyspiele niemahls verwerflich ist, nur gedachte Ein richtung zum Grunde einer KhnMblichm und Pflichtmäßigen Vor sorge vor hinterlassene Wtttwcn und Waysen, geleget, und sich über nachstehende ^nicul vereiniget. Wor bey diejenigen, welche dergleichen Vorsorge, vor ihre, nach GOttcs Willen, zu hinterlassende Wittwen und Waysen, eben nicht nöthig haben, oder noch unverheyrather sind, bedencken werden, daß ihnen die Vorsorge vor andere bedürftige Wirc- wen, wenn sie unter die Gläubigen gehörenwollen, nicht weni- ger eine Pflichtsey, und also ein gutes Werg befördern, und im Stande erhalten helfen. Es werden demnach Ov-a>t-et Gelehrte, Kausieuthe, und andere ttonoratiores, welche dtrttvicm-der Evangelischen Lutherischen Religion zu gethan sind, und drorum. bls an ihr Lebens. Ende in solcher verharren, in diese löbliche Gesellschaft an und auf genommen. II. Derersel« Soll die Anzahl derer kiemdrormn nicht höher, als auf ^Em'^Drey Hundert steigen, und, wen» sich mehrere melden, sollen