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326 Stahl und Eisen. Aenderung der französischen Eisenzölle. 29. Jahrg. Nr 9. zutrifft. Der jetzige Schienentarif hat den Wortlaut der Zusammenstellung 10. Vorge schlagen wird die Fassung der Zusammen stellung 11. Die Tarifposition 214 — Achsen und Radkränze, roh vorgeschmiedet (10 Fr. Generaltarif, 8 Fr. Minimaltarif) — soll die Gliederung nach Zusammenstellung 12 erfahren. Die Zollsätze für Eisenabfälle sollen nach dem Vorschläge der Kommission nur be züglich des Generaltarifs eine Erhöhung er fahren, für sie ist die Fassung der Zusammen stellung 13 vorgesehen. Die Verzollung von eisernen Röhren regelt sich zurzeit wie folgt: Zusammenstellung 14. .553 567 Zylindrische Röhren aus weder abgedrehtem noch poliertem Gußeisen, gerade Träger oder Säulen, voll oder hohl, Gas retorten, volle Stäbe und deren Verbindungsteile, Roste und Herdplatten und andere ähn liche Gegenstände von rohem Guß Röhren aus Schmiedeisen oder Stahl: nicht zusammengeschweißt, mit einem inneren Durch messer von: 9 mm und mehr . . . weniger als 9 mm . . zusammengeschweißt (stumpf geschweißt) mit einem inne ren Durchmesser von: 9 mm und mehr . . . weniger als 9 mm . . . durch Ueberlappung verbunden oder gedoppelt Rohrverbindungsstücke jeder Art gezogen oder ohne Schweißung: von einem inneren Durchmesser von 10 mm und mehr: weicher Stahl Guß- oder härtbarer Stahl . aus weichem Stahl, Guß- oder härtbarem Stahl, mit einem inneren Durchmesser von : 9 bis 5 mm 5 bis 2 mm 2 mm und weniger . . . Zollsatz f. 100 kg General tarif Fr. Mini maltarif Fr. 4 3,50 12 9 21 14 13 10 24 18 24 18 24 18 50 40 100 80 225 200 550 450 5000 4000 Auch bezüglich dieser Tarifstellen ist eine weit gehende Gliederung und Zollerhöhung geplant, wie nachstehende neue Fassung ersehen läßt: Zusammenstellung 15. Warengattung Zollsatz f. 100 kg General- Mini ¬ tarif maltarif Fr. Fr. Zylindrische Röhren aus nicht schmiedbarem rohem, einfach abgerauhtem Gußeisen, gerade, nicht bearbeitet, für Kanali sationsanlagen von marktgän giger Länge, in einer Dicke von 7 mm und darüber; Trä ger, voll oder hohl, nicht orna mentiert ; Säulengestelle mit i einfachen Bohrlöchern; Rost- stäbe; volle Stäbe; Kanali- sationsplatten und andere ähn liche Gegenstände von rohem Guß . . . Zylindrische Röhren wie vor in einer Dicke von weniger als 7 mm, Verbindungsstücke für Kanalisationsröhren .... Röhren aus Schmiedeisen oder Stahl, stumpfgeschweißt, von einem inneren Durchmesser von: 9 mm und mehr .... weniger als 9 mm . . . . desgleichen, stumpf zusammen geschweißt, mit einem inneren Durchmesser von: mehr als 30 mm bis 100 mm 30 mm oder weniger . desgleichen mit Durchmessern jeder Art, gedoppelt oder durch Ueberlappung zusammen- | geschweißt; Röhren mit inne rem Durchmesser von mehr I als 100 mm, in irgend einer ! Weise zusammengeschweißt Rohrstutzen u.Verbindungsstücke 1 aus Schmiedeisen oder Stahl, zusammengeschweißt .... Röhren aus Schmiedeisen oder Stahl, gezogen oder ohne Schweißung, Kesselschüsse, Be hälter für komprimiertes Gas aus weichem Stahl mit einem inneren Durchmesser von mehr als 30 mm aus hartem Stahl mit einem inne ren Durchmesser von mehr als 30 mm aus weichem oder hartem Stahl mit einem inneren Durch messer von: mehr als 9 mm bis 30 mm mehr als 5 mm bis 9 mm mehr als 2 mm bis 5 mm 2 mm und weniger. . . 6 7,50 13,50 21 27 27 60 120 120 300 675 6000 9 14 10 18 18 18 40 80 80 200 450 4000 Außer den vorstehend aufgeführten Erzeug nissen der Eisenindustrie werden auch die meisten anderen einschlägigen Artikel mit zum Teil recht erheblichen Zollerhöhungen bedacht.