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Auch ist von Fällen der Minderung oder Be schädigung des Gutes der Absender sofort zu benach richtigen. Falls Wagenladungen während der Be förderung umgeladen werden müssen, ist die Eisen bahnverwaltung verpflichtet, dies auf dem Frachtbriefe zu bescheinigen und ferner bei solchen Gütern, die, wie z. B. Steinkohlen, Koks und Briketts, durch die Umladung erfahrungsgemäß eine Wertverminderung erleiden, auch gehalten, den Absender von der Um ladung zu benachrichtigen und dabei den Wagen, in den das Gut umgeladen wurde, zu bezeichnen.“ Be züglich des § 85 des Entwurfs, der den bisherigen §75 unverändert übernimmt, haben die Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin beantragt, daß an Stelle der Worte „hierunter ist auffallender Gewichtsabgang oder der Verlust ganzer Stücke nicht zu verstehen“ gesetzt werden die Worte: „hierunter ist ein durch Beraubung oder andere Gründe entstandener ungewöhn licher Gewichtsabgang oder das Abhandenkommen ganzer Stücke nicht zu verstehen“. Weiterhin hat dieselbe Körperschaft gewünscht, daß der Absatz 2 des nämlichen Paragraphen, der von der aus mangel hafter Verpackung entstehenden Gefahr handelt, ge strichen werde. Die Düsseldorfer Vereine schließen sieh diesem Anträge an, stellen aber für den Fall, daß ihm nicht entsprochen werden könne, den Antrag, aus Billigkeitsgründen folgende Bestimmung aufzu nehmen : „Konnte ein eingetretener Schaden den Um ständen nach aus einer von den in Absatz 1 bezeich neten Gefahren entstehen, so kann die Eisenbahn die Haftpflicht nur dann ablehnen, wenn sie nachweist, daß der Schaden auch wirklich aus der betreffenden Gefahr entstanden ist“. Endlich wurde noch be schlossen, in Uebereinstimmung mit dem Bergbaulichen Verein zu beantragen, daß die Bestimmung aufgehoben Werde, wonach der Artikel „verdichteter Sauerstoff“ von der Beförderung als Eilstückgut ausgeschlossen ist. Zur Begründung dieses Antrages wurde mit Recht auf das Grubenunglück in Courrieres verwiesen. Die Beschlüsse mit der Denkschrift sollen dem Reichs eisenbahnamt unverzüglich zugestellt werden. Zu 3 der Tagesordnung findet über die Auf gaben und die Wirksamkeit der Arbeitge berverbände eine eingehende Erörterung statt, nach deren Beendigung folgender Beschlußantrag ange nommen wird: „Der wirtschaftliche Verein und die Nordwest liche Gruppe mahnen ihre Berufsgenossen zu immer festerem Zusammenschluß gegenüber unberechtigten Bestrebungen der Arbeiterorganisationen. Je mehr die Industrie bestrebt ist, den berechtigten An sprüchen der Arbeitnehmer zu entsprechen, um so mehr macht sieh ein Zusammenschluß gegenüber den agitatorisch auftretenden Elementen der Arbeiter schaft notwendig, die das gute Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer fortgesetzt zu stören Veranlassung nehmen. Demgegenüber ist nur ein festes Zusammenstehen der letzteren geeignet, den der deutschen Industrie notwendigen Frieden zwischen beiden Faktoren zu erhalten.“ Bezüglich der augenblicklichen Lohnbewegung auf der „Rothen Erde“ bei Aachen wird mit großer Befriedigung von dem Beschluß des Arbeit geberverbandes für den Bezirk der Nordwestlichen Gruppe Kenntnis genommen, der dem genannten Werke den Schutz des Verbandes im ganzen Umfange zubilligt. Die der Nordwestlichen Gruppe angehören den Werke sollen durch besonderes Rundschreiben auf diesen, ein erfreuliches Zusammenstehen der ge samten in Betracht kommenden Industrie bekundenden Beschluß aufmerksam gemacht werden. Dr. W. Beumer M. d. R. u. A. Verein deutscher Eisenhüttenleute. Karl Luckmann f. Am 24. Juli d. J. starb in Veldes, wohin er sich zur Linderung eines schmerzvollen, schweren Leber leidens begeben hatte, der Direktor der Krainischen Industrie-Gesellschaft, Karl Luckmann. Der Ver storbene war im Jahre 1842 in Laibach geboren, widmete sich nach Vollendung seiner Schulbildung dem Kaufmannsstande und übernahm in verhältnis mäßig jungen Jahren die Leitung der damaligen Lai bacher Dampfmühle. Seiner unermüdlichen Tatkraft und Umsicht war es zu verdanken, daß dieses Unter nehmen, das unter den schwierigsten Verhältnissen zusammenzubrechen drohte, in kurzer Zeit zu einer erfreulichen Blüte gelangte. Die Aktionäre der Dampfmühle gliederten dieser in der Folge die Zois- Werke in der Wochein und in Jauerburg ah und konstituierten sich schließlich als Krainische Industrie- Gesellschaft, die später auch die Ruard-Werke in Aß ling sowie die Fürst Sulkowsky-Werke in Neumarktl ankaufte. Der Hochofenbetrieb wurde ausgestaltet, die Erzeugung von Ferromangan und Spiegeleisen aus den Manganerzen des Begunjica-Bergbaues auf genommen und zu einer derartigen Höhe entwickelt, daß die hochprozentigen Manganprodukte auf der 1873 er Wiener Weltausstellung berechtigtes Aufsehen erregten. Der bald danach eintretende allgemeine Rück schlag traf auch die Krainische Industrie-Gesellschaft, die unter der allgemeinen schwierigen Lage der auf die Verwertung der Forstprodukte angewiesenen alpen ländischen Eisenindustrie ebenfalls zu leiden hatte, sehr hart. Doch selbst in den schwersten Stunden ließ Direktor Luckmann die Hoffnung nie sinken und ver teidigte die Industrie mit selbstloser Zähigkeit gegen die wiederholten Versuche, sie aufzulassen und die Gesellschaftstätigkeit auf die rationelle Ausnutzung der ausgedehnten Forste zu beschränken. In den achtziger Jahren gelang es dem Direktor, durch Ver bindung mit der Firma Vogel & Noot den Martin ofenbetrieb mit einem großen Walzwerke einzuführen und die vielen zerstreut liegenden Hämmer und Werke der Gesellschaft in Aßling zu konzentrieren. Die Aßlinger Hütte wurde dann unter Zuhilfenahme von deutschem Kapital und unter Heranziehung her vorragender Fachmänner immer mehr ausgestaltet und durch Errichtung einer Hochofenanlage der mo dernsten Art in Servola bei Triest, eine Idee des Verstorbenen, verwirklicht, die außerordentlich zum weiteren Aufschwung der Gesellschaft beitrug. Doch war es dem unentwegt schaffenden Manne leider nicht vergönnt, die vollkommene Ausgestaltung der In dustrie-Gesellschaft zu erleben. — Die Verdienste des Verstorbenen um die Industrie seines engeren Heimat landes fanden vielfache Anerkennung. Der Kaiser verlieh ihm den Orden der Eisernen Krone sowie den Franz-Josef-Orden, die Gemeinden von Aßling, Neu marktl und Veldes ernannten ihn zum Ehrenbürger, und außerdem wurde er als Mitglied in eine ganze Reihe von Körperschaften berufen, wo er sein reiches, auf genaue Kenntnis der wirtschaftlichen Verhältnisse gegründetes Wissen zu verwerten Gelegenheit fand. Für eie alle, insbesondere aber für die Krainische Industrie-Gesellschaft und ihre Beamten und Arbeiter, denen Direktor Luckmann ein wohlwollender Vor gesetzter war, bedeutet sein Tod einen schweren Verlust.