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Warenverzeichnis den technischen und kom merziellen Neuerungen schnell zu folgen, und so ist denn, nachdem vom Jahre 1896 ab ein ganz neues Amtliches Warenverzeichnis in Geltung ge treten war, seitdem in jedem Jahre eine ganze Anzahl von Änderungen und Ergänzungen des Amtlichen Warenverzeichnisses vorgenommen wor den. Selbslverständlich sind damit nicht alle Zolltarifstreitigkeiten aus der Welt geschafft, und das Geschäftsleben hat auch jetzt noch über ver schiedene Beschwerlichkeiten auf diesem Gebiete zu klagen, aber in etwas ist doch Erleichterung geschaffen; jedenfalls halten die Beschwerlichkeiten nicht so lange an, wie das früher der Fall war. Notwendig ist nun, dafs das neue Amtliche Warenverzeichnis, wie cs gegenwärtig in Vor arbeit ist, eine Gestalt erhält, die den Anforde rungen des geschäftlichen Lebens entspricht. Dafs die Anordnung des Verzeichnisses insofern die alte bleiben mufs, als unter einzelnen Stichworten die Erörterungen zu den verschiedenen Tarif stellen gegeben werden, ist klar. Es läfst sich eine Anordnung, die zweckmäfsiger wäre, kaum denken. Natürlich kann aber die Zahl der auf geführten Stichworte grofs oder klein sein. Je gröfser sie ist, um so besser für den Handel. Aufserdem aber würde ein Mifsstand des jetzigen Amtlichen Warenverzeichnisses bei dem neuen zu beseitigen sein, und der geht dahin, dafs jetzt nur zu häufig hinter bestimmten Stichworten Hin weise auf andere gegeben sind, ohne dafs die zugehörige Stelle des Zolltarifs mit dem Zollsatz selbst angegeben ist. Es ist das ein Mangei, der lediglich formalen Charakter hat, und den zu beseitigen nicht schwer ist. Es ist auch an zunehmen, dafs, da dieser Mangel von den ver schiedensten Seiten betont worden ist, er jetzt seitens der Behörden aus der Welt geschafft wer den wird. Auch bei der Benutzung des Amt lichen Warenverzeichnisses zum Zolltarif ist Zeit Geld, und hierin werden die Behörden den Wün schen der Geschäftswelt wohl entsprechen können. Der neue Zolltarif enthält, wie ja allgemein be kannt ist, eine ganze Anzahl neuer materieller Bestimmungen. Er ist nicht nur mehr speziali siert, er hat auch die verschiedensten neuen Zölle vorgesehen, und in dieser Beziehung wird natür lich das alte Warenverzeichnis entsprechend dem Gesetz eine Unzahl von Umgestaltungen und Ab änderungen erhalten müssen. Es ist aber auch in dem neuen Zolltarif in der Zusammenfassung von Warengruppen eine grofse Anzahl von Änderungen gegen den bisherigen Zustand vor genommen. Es sind Gruppen unter bestimmte Positionen gebracht, die früher verschiedenen an gehörten, und es sind Warengruppen aufgenom men, die früher im Tarif überhaupt nicht standen. Hierfür die nötigen Erläuterungen und Begriffs bestimmungen zu geben, wird Aufgabe des neuen Amtlichen Warenverzeichnisses sein. Die Auf ¬ gabe ist durchaus nicht leicht. Man wird sie je doch in den betreffenden behördlichen Stellen lösen können, weil man durch die Vorarbeiten zum Zolltarif die für die Ausarbeitung nötigen Ma terialien schon gesammelt hat. Was an Material noch fehlt, läfst sich ja durch Nachfrage bei den interessierten Kreisen ergänzen. Dafs natürlich eine solche Arbeit recht umfangreich ist, kann man sich bei den Tausenden von Begriffsbestim mungen, die hier in Frage kommen, leicht denken. Ein weiteres Moment, das bei der Aus- j arbeitung des neuen Amtlichen Warenverzeich- | nisses zum Zolltarif Beachtung verdient, ist das von Seiten der Industrie mit Freuden aufgenom mene Vorgehen der Gesetzgeber, wonach wenig stens bei manchen Rohmaterialien der Zoll in Wegfall kommen soll, wenn dieselben einer Denatu- ! rierung unterworfen werden. Der neue Zolltarif | hat in dieser Beziehung eine ganze Anzahl von Bestimmungen, an denen die industriellen Kreise stark interessiert sind. Die behördlichen Stellen, denen die Ausarbeitung des Amtlichen Waren verzeichnisses übertragen ist, haben selbst die Pflicht, Denaturierungsmittel ausfindig zu machen, die im Sinne der Gesetzgeber wirksam sind. Diese Arbeit bat bisher manche Mühe verursacht und sie wird es auch noch ferner tun. Aber es i steht zu hoffen, dafs, wenn Theorie und Praxis beim Auffinden solcher Mittel Hand in Hand gehen, es doch gelingen wird, schliefslich zu einem Ergebnisse zu gelangen, das alle Teile möglichst befriedigen wird. Es sind hiermit selbstverständlich nur einige Punkte erwähnt, die bei der Ausarbeitung des neuen Amtlichen Warenverzeichnisses in Betracht । kommen. Die Arbeit ist so umfassend, dafs eine auch nur annähernd erschöpfende Aufzählung der dabei in Betracht kommenden Gesichtspunkte auf engem Raum nicht möglich ist. Nur auf eines dürfte noch aufmerksam zu machen sein. Selbst wenn das Amtliche Warenverzeichnis, wie zu hoffen steht, eine Form bekommen haben wird, die den Ansprüchen der Praxis und der Exekutiv behörden genügt, so würde immerhin noch eine grofse Schwierigkeit bei der Handhabung des selben dadurch entstehen können, dafs die Zoll beamten über die praktischen Verhältnisse, über den Ursprung der Waren nicht so unterrichtet sind, dafs sie mit der von der Praxis gewünsch ten Leichtigkeit die richtigen Klassifikationen vor nehmen können. Es ist schon vor längerer Zeit der Vorschlag aufgetaucht, man möchte eine Stelle schaffen, an der Zollbeamte in der Warenkunde unterrichtet werden. Es ist ja nicht zu leugnen, dafs die Schaffung einer sol chen Stelle mit Schwierigkeiten verbunden ist, insofern, als in ihr die verschiedensten Kräfte tätig sein müfsten, um einen genügenden Erfolg zu erzielen. Die Zollbeamten, welche den neuen Zolltarif zur Durchführung bringen sollen, müssen